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Kind unter 18

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    Kind unter 18

    Hallo Forum,

    ich bräuchte etwas Hilfe bzw. Info´s.
    Unser Sohn ist 16 und seit 09/09 in Ausbildung, vorher hatte er einen Ferienjob.

    Sind die Schulbücher und Hilfsmittel über das Kindergeld abgedeckt? Oder geht das auch zum absetzen?
    Wie sieht es mit Fahrgeld für ihn aus?
    Kann ich die Kilometer mit seinem Motorrad und die Bus-Bahntickets absetzen?
    Auserdem hat er bei seinem Ferienjob, Lohnsteuer bezahlt.
    Kann man die auch zurück holen?

    Danke vorab für Antworten und Hilfe.

    #2
    AW: Kind unter 18

    Ich glaube, hier muss etwar geklärt werden:

    Du kannst für dein Kind gar nichts in deiner Steuererklärung geltend machen, mit der Anlage Kind und dem erhaltenen Kindergeld ist alles abgegolten.

    Allerhöchstens das Kind könnte das in seiner Steuererklärung geltend machen. Wenn es aber noch keine Steuern gezahlt hat, bekommt es natürlich auch nichts zurück.

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      #3
      AW: Kind unter 18

      Zitat von blackyety
      Da sie unter dem Satz von 670€ liegt und wenn das Kind natürlich keine Steuern gezahlt hat ist es klar das es auch nichts zurück bekommt aber meistens zahlt man Sonderabgaben ,hat werbungskosten und die reichen schon aus,das man eine machen kann.Da er aber erst 16 ist, wird er die nicht selber machen können.

      Nartürlich muss er, wenn er 18 ist,selber einen Lohnsteuerjahresausgleich machen.Sollte er keine Lohnsteuer zahlen,kann die Mutter es denoch in ihrem Jahresausgleich geltend machen,wie Schulbücher oder ähnliches.

      Meine Tochter hat auch seit Mitte des Jahres Lohnsteuer gezahlt.Sie kann trotzdem noch keinen machen,das sie Ende 09 erst 18 geworden ist.
      3 Aussagen = alle 3 falsch.

      Sehr gute Trefferquote !

      Kommentar


        #4
        AW: Kind unter 18

        Quatsch.

        Wer Steuererklärungen abzugeben hat oder abgeben kann, entscheidet nicht die Kindergeldstelle, damit das klar ist.
        Das macht immer noch das Finanzamt und sonst niemand.

        Und mit dem Alter des Kindes hat das schon mal überhaupt nichts zu tun.

        Es gibt auch 2-jährige Kinder, die eine Steuererklärung müssen.
        Nur unterschreiben müssen natürlich die Eltern bei noch nicht Volljährigen.

        Kommentar


          #5
          AW: Kind unter 18

          Tja, ich denke, da müssen Sie sich von Ihrem Kleinverdiener-Denken verabschieden.

          Es gibt 2-jährige Kinder, die schon soviel Zinseinnahmen haben, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

          So, und widerspreche ich mich immer noch ?????

          Kommentar


            #6
            AW: Kind unter 18

            Selten so einen Quatsch gehört.

            Verabschieden Sie sich endlich mal von Ihrem Kleinverdiener-Denken.

            Man kann auch Zinseinnahmen von mehr als 50.000 € haben, da nützt auch ein Freistellungauftrag nichts.

            Zitat von blackyety
            Eine Einkommensteurerklärung,wie der Name schon sagt geht nur wenn man volljährig ist und verdient
            Wo kommt in dem Wort "Einkommensteuererklärung" das Wort "volljährig" vor ????

            Oder woher kommt der Satz "wie der Name schon sagt" ?????

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              #7
              AW: Kind unter 18

              jaja wie dem auch sei,dann sehen sie mal in Anlage "Kind"nach und siehe "Bezüge eines volljährigen Kindes......
              Es ist so und nicht anders,davon lasse ich mich auch nicht abbringen.ich kann doch wohl lesen und habe es gerade vor mir das Formular.

              Was wohl war ist,das der Freistellungsauftrag bis 801€ ist.Wer mehr hat,dann geht es natürlich nicht aber das ist ja extrem und selten .Schon garnicht bei Kleinkindern,es sei denn sie haben soviel geerbt,das sie soviele Zinsen bekkommen aber dann wird das Geld erst mit der Volljährigkeit ausgezahlt,denn welche eltern lassen ein Kind über ein solches vermögen verfügen.
              Die Zinsen,wenn es soviele sind,werden dann wohl versteuert,das ist wohl war aber noch kein frei verfügbares Einkommen,da das Kind dieses Geld noch nicht zur Verfügung hat.Wenn es ausgezahlt wird und sich soviel angesammelt hat,dann muss das Kind logisch,eine Steuererklärung machen.
              Denn wenn die Steuererklärung vorher gemacht werden muss,wie sie sagen,dann müsste das Kind bzw.Eltern im schlimmsten Falle ja nachzahlen obwohl sie über das Geld noch nicht Verfügen,wo gibts denn sowas.

              Es sei denn das Kind hat mit seinen 2 jahren tausende Euros zur verfügung aber das ist wohl sehr unrealistisch und verantwortungslos.das hast nichts mit Kleinverdiener denken zu tun.Wir verdienen genug und wissen wo von wir reden.
              Zuletzt geändert von blackyety; 10.01.2010, 15:16.

              Kommentar


                #8
                AW: Kind unter 18

                Zitat von blackyety Beitrag anzeigen
                Es ist so und nicht anders,davon lasse ich mich auch nicht abbringen.
                Trotzdem ist so ziemlich alles, was du hier erzählst, völlig falsch.

                Man muss sich ja nicht mit Steuern auskennen, aber so weit, wie du neben der Spur liegst, ist schon eine Leistung.

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                  #9
                  AW: Kind unter 18

                  Wenn du das sagst.Ich habe recht und mache inmmer selbst meine astuereerklärung und spreche aus erfahrung und nicht was ich denke.ich habe schon alles durch und natürlich kann ich mein Kind geltend in meiner eigene steurerklärung ab 18.ich jhabe es doch selber schon gemacht.ich habe schliesslich 2 kinder.unglaublich und dann noch beleidigen mehr kannst du nicht.das zeigt mir schon das du null Ahnung hast wenn du schon behauptest das in der Anlage Kind keine Eintragung möglich ist aber nur eines volljährigen Kindes.....

                  Denn du gibst z.B auch keine Beispiele,was du schon selber probiert hast oder sonstiges.
                  Allein nur Aussagen,erzählen kann man viel.Beweise bzw Beispiel her,was man selber erlebt hat.

                  Mehr gibts nun auch nicht zu sagen.

                  PS.In Anlage Kind kann man sogar in seiner eigen Lst erklärung werbungskosten für das Kind geltend machen aber nur bei einem volljährigen Kind.Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

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                    #10
                    AW: Kind unter 18

                    merkwürdig nur, dass ich studieren musste, um das Steuerrecht zu verstehen.

                    Vielleicht hätte einfaches Durchlesen der Anlage Kind ja gereicht.

                    Wieder ein paar sinnlose Studienjahre in den Wind geschossen....

                    Ich sag ja immer, es gibt viel zu viel Studenten in dieser Welt.

                    Die sollten lieber was Vernünftiges machen und sich die Anlage Kind durchlesen....

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kind unter 18

                      Hallo blackyety,

                      erlaube mir einmal ein paar Kommentare zu deinen Ausführungen:

                      Wer mehr hat,dann geht es natürlich nicht aber das ist ja extrem und selten.
                      Also in meiner Familie hat das fast jeder, da es sehr sinnvoll ist (gearde aus steuerlicher Sicht), Vermögen auf die Kinder zu übertragen (Schenkung); auch - und gerade - bei Kleinkindern.

                      aber dann wird das Geld erst mit der Volljährigkeit ausgezahlt
                      Nein, das wäre ja gerade unsinnig, da der Steuervorteil dann gar nicht zum tragen käme. Das die Zinsen gleich wieder angelegt werden, ist ein ganz anderes Thema.

                      das ist wohl war aber noch kein frei verfügbares Einkommen,da das Kind dieses Geld noch nicht zur Verfügung hat.
                      Wieso denn nicht? Natürlich kann das Kind - mit Zustimmung der Eltern natürlich - über das Vermögen verfügen. Da fällt mir z.B. die Anschaffung eines Mofas, bei Mädchen vielleicht der Kauf eines Pferdes, oder die Finanzierung des Führerscheins ein.

                      Denn wenn die Steuererklärung vorher gemacht werden muss,wie sie sagen,dann müsste das Kind bzw.Eltern im schlimmsten Falle ja nachzahlen obwohl sie über das Geld noch nicht Verfügen,wo gibts denn sowas.
                      Das Kind kann ja über das Vermögen verfügen (siehe oben). Die Steuern müssen noch nicht einmal aus der Masse entnommen werden, da die Zinsen dafür sicherlich ausreichen.
                      Im Übrigen hat sich das alles weitgehend durch die Abgeltungsteuer erledigt, da seit 2009 in der Regel direkt durch die Bank ausreichend Steuern abgeführt werden.

                      Die Zinseinkünfte waren auch nur ein Beispiel von Petzer. Kinder können fast alle Arten von Einkünften erzielen (auch aus nichtselbstständiger Arbeit, oder aus Vermietung, u.s.w.), und diese Einkünfte müssen durch das Kind versteuert werden, nicht durch die Eltern.

                      MfG Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 10.01.2010, 18:05.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Kind unter 18

                        Zitat von blackyety Beitrag anzeigen
                        PS.In Anlage Kind kann man sogar in seiner eigen Lst erklärung werbungskosten für das Kind geltend machen aber nur bei einem volljährigen Kind.Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
                        Ich kann lesen, insbesondere das EStG, und weiß daher, dass diese Werbungskosten nur für die Frage relevant sind, ob das Einkommen des volljährigen Kindes über oder unter 8004 Euro (ab Veranlagungszeitraum 2009, vorher war der Betrag geringer) liegt. Denn nur, wenn es drunter liegt, gibt es den Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes, dessen Erziehung, Ausbildung etc. nach §9 Abs. 6 EStG.

                        Alles andere, nämlich, dass Werbungs- oder Ausbildungskosten von Kindern für die Eltern mitzählen, dass Steuererklärungen erst ab 18 gemacht werden können, usw., ist gequirrlter Blödsinn. Das ist nicht als Beleidigung gedacht, aber freundlicher kann ich es nicht ausdrücken, denn das, was du hier an Halb- oder Nichtwissen verbreitest, hilft keinem.

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                          #13
                          AW: Kind unter 18

                          Oh je, was hat meine Frage angerichtet?

                          Ich geh mal ins Detail.
                          Unser Sohn ist 16 und hat im August 09 einen Ferienjob auf Lohnsteuerkarte gemacht.
                          Lohnsteuer wurde einbehalten und wir haben die E-TIN Bescheinigung.
                          Der Weg zur Arbeit beträgt einfach 32 km und er ist mit seinem Motorrad gefahren.

                          Da er einen Unfall hatte, musste er ab September mit Bus und Bahn zu seiner Ausbildung fahren. Die Fahrkarten haben wir natürlich aufbewahrt.
                          Ab Mitte Oktober ist er dann wieder mit dem Motorrad gefahren.
                          Bei seiner Ausbildung wird keine Lohnsteuer einbehalten, dennoch hat er Fahrtkosten. Zb. jetzt auch wieder, weil er nicht Motorrad fahren kann.

                          Wenn ich es nun mal ganz einfach versuche?
                          Kind ganz normal über unsere Steuererklärung und gebe seine Kosten zum Teil als unsere Werbungskosten aus.
                          Oder der Junge macht seine eigene Erklärung und holt sich sein Geld zurück?
                          Da er noch nicht volljährig ist, braucht er eigentlich keine Steuern zahlen.
                          Das wir ihn hätten freistellen können, wussten wir nicht.

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                            #14
                            AW: Kind unter 18

                            Hallo slymom,

                            es wurden Steuern abgeführt, also sollte er eine Steuererklärung machen. Wenn das Einkommen deutlich unter 8000 Euro lag, haben die Werbungskosten allerdings keine Auswirkung.

                            Kind ganz normal über unsere Steuererklärung und gebe seine Kosten zum Teil als unsere Werbungskosten aus.
                            Nein, mit der Anlage Kind können die Eltern die Kosten für ein Kind (pauschal) absetzen (Kinderfreibetrag). Da dabei das Einkommen des Kindes angerechnet wird, sind auch die Werbungskosten von Bedeutung (sie mindern das Kindeseinkommen). Die Werbungkosten kann (und muss) das Kind selber absetzen.

                            Da er einen Unfall hatte
                            Auf dem Weg zur Arbeit? Dann würden die Unfallkosten auch zu den Werbungskosten zählen.

                            Die Fahrkarten haben wir natürlich aufbewahrt.
                            Braucht man eigentlich nicht, auch für Bus und Bahn gilt die Pauschale von 30 cent je Entfernungskilometer.

                            Da er noch nicht volljährig ist, braucht er eigentlich keine Steuern zahlen.
                            Wer behauptet denn sowas?

                            Das wir ihn hätten freistellen können, wussten wir nicht.
                            Erstmal hätte er es selber machen müssen. Und Zweitens wäre das dann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (lass dich nicht von dem weiter oben genannten Freistellungsauftrag irritieren, den gibt es nur bei Kapitaleinkünften).

                            MfG Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: Kind unter 18

                              Er hat Einkommen erzielt, also ist er steuerpflichtig, egal wie alt er ist, und wenn er abgeführte Lohnsteuer zurück will, muss er eine Einkommensteuererklärung abgeben. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung der Eltern geht das nicht.

                              Bei seiner Ausbildungsstelle wird er höchstwahrscheinlich eine Lohnsteuerkarte der Steuerklasse 1 abgegeben haben. Da fallen erst ab ca. 900 Euro Lohnsteuern an, weil da Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag etc. eingearbeitet sind. Beim Ferienjob lag dann wohl eine Lohnsteuerkarte der Klasse 6 vor, da fallen ab dem ersten Euro Lohnsteuern an, das kann man letztlich nicht verhindern.

                              Er bekommt alles wieder, wenn das zu versteuernde Einkommen unter ca. 7600 Euro liegt.
                              Natürlich kann er auch Werbungskosten geltend machen, in der Anlage N wie jeder andere Arbeitnehmer auch, ebenso mindert der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung das zu versteuernde Einkommen. Er sollte sich mit der Steuererklärung nicht übertrieben viel Mühe machen. Er kann die Pendlerpauschale ansetzen, Kosten für ÖPNV voll, wenn sie höher sind. Überschlagsmäßig kann man gut 10000 Euro verdienen, damit man mit Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben für Sozialversicherung unter den Grundfreibetrag kommt. Durch seinen weiten Arbeitsweg liegen die Werbungskosten höher als der Pauschbetrag (220 Arbeitstage angenommen). Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass er recht einfach alles wieder bekommt, ohne dass er jetzt jeden Schreibblock eintragen muss.

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