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Kind unter 18

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  • neysee
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Zitat von slymom Beitrag anzeigen
    Er hatte nur eine Steuerkarte mit 1, für Ferienjob und Ausbildung.
    Ah, der Ferienjob war in derselben Firma, wo er die Ausbildung macht? Dann muss er in diesen Monaten über 900 Euro gelegen haben, dass für ihn Lohnsteuer abgeführt wurde.

    Zitat von slymom Beitrag anzeigen
    Ach so, sein Einkommen lag unter 7600 €
    Das hat den Vorteil, dass seine Steuererklärung sehr einfach wird, einfach Hauptvordruck, und die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N und die neue Anlage für Vorsorgeaufwand eintragen, und er kriegt alles wieder.

    Nachteil: All seine Werbungskosten, die er gehabt hat, wirken sich nicht aus. Er kann sein zu versteuerndes Einkommen zwar senken, aber wenn sein Steuersatz sowieso Null ist, bleibt er hinterher immer noch Null.

    Es sei denn, seine Werbungskosten wären so hoch (und dazu zählen auch selbst getragene Unfallkosten, wenn es auf dem Arbeitsweg war), dass sein zu versteuerndes Einkommen sogar negativ (!) wird, dann sollte man über einen Verlustvortrag nachdenken, aber dürfte selbst mit Unfall unwahrscheinlich sein.

    Riester wird sich steuerlich nicht auswirken, da Steuersatz von Null einen Steuervorteil von Null bedeutet, und somit die Zulage, die er von der Zulagestelle erhält, günstiger ist.

    Alles nicht schön, dass seine hohen Kosten nichts bringen, aber Steuern, die man nicht zahlen muss, kann man leider nicht reduzieren.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Hallo slymom,

    Der Unfall passierte auf dem Heimweg von der Arbeit und unser Junge war nicht schuld.
    Da lag ich ja richtig mit meiner Vermutung :-)
    Aber natürlich sind nur die selbst getragenen Kosten als Werbungskosten absetzbar (wenn er keine Schuld hatte, sollte doch eigentlich alles von dem Unfallgegener bezahlt werden).

    Ach so, sein Einkommen lag unter 7600 €
    Dann bekommt er sowieso sämtliche gezahlten Steuern zurück (auch Soli und ggf. Kirchensteuer) und die Werbungskosten wirken sich nicht aus. Die Angabe kann er sich also erst einmal sparen und nur, wenn es wider erwarten doch nicht alles zurück gibt, kann er mittels Einspruch die Erklärung vervollständigen.

    MfG Stefan

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  • slymom
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Vielen lieben Dank für eure Antworten. Die letzten haben mir jetzt vorallem weitergeholfen.

    Zuerst ruf ich mal beim Finanzamt an und klär es voll ab.
    Dann werd ich in meiner Erklärung ganz normal Anlage Kind ausfüllen, ohne alles wie immer.
    Der Junge bekommt seine eigene Steuererklärung. Zumal er auch noch eine Unfallversicherung und Riesterrente hat, ist es sinnvoll.
    Er hatte nur eine Steuerkarte mit 1, für Ferienjob und Ausbildung.

    Desweiteren werd ich mich wohl mit den Unfallkosten auseinander setzen. Der Unfall passierte auf dem Heimweg von der Arbeit und unser Junge war nicht schuld. Die Berufsgenossenschaft hat auch schon bezahlt, alles weitere zieht sich seit August hin.
    Billig war das ganze nicht, 2 Maschinen, 2 Ausrüstungen, 2 mal Motorradumbau und Drossel und alles hat der Junge bezahlt.

    Ach so, sein Einkommen lag unter 7600 €

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Hallo,
    schaut man sich die Forumsbeiträge quer Beet an, dann weiß man dass "petzer" und "neysee" zu allen Themen konstruktive und qualifizierte Kommentare und Hilfe gegeben haben und noch geben und daran wird auch das "Fachwissen von blackyety" nichts ändern.

    Ansonsten kann ich nur empfehlen, sich an den Rat von "bluesky" zu halten.

    Tschüß

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  • bluesky
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Sollte sich irgendeine steuerlich nicht vertraute Person in diesem Forum mit dem Thema dieses Threads auseinandersetzen, so bitte ich inständig, von den falschen, möglicherweise vielleicht sogar strafbaren Thesen von "blackyety" nicht gebrauch zu machen.
    Rufen Sie deshalb lieber Ihr nächstes Finanzamt an und lassen es sich dort erklären, bzw. vertrauen Sie den fundierten Ausführungen von "neysee".

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  • neysee
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Er hat Einkommen erzielt, also ist er steuerpflichtig, egal wie alt er ist, und wenn er abgeführte Lohnsteuer zurück will, muss er eine Einkommensteuererklärung abgeben. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung der Eltern geht das nicht.

    Bei seiner Ausbildungsstelle wird er höchstwahrscheinlich eine Lohnsteuerkarte der Steuerklasse 1 abgegeben haben. Da fallen erst ab ca. 900 Euro Lohnsteuern an, weil da Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag etc. eingearbeitet sind. Beim Ferienjob lag dann wohl eine Lohnsteuerkarte der Klasse 6 vor, da fallen ab dem ersten Euro Lohnsteuern an, das kann man letztlich nicht verhindern.

    Er bekommt alles wieder, wenn das zu versteuernde Einkommen unter ca. 7600 Euro liegt.
    Natürlich kann er auch Werbungskosten geltend machen, in der Anlage N wie jeder andere Arbeitnehmer auch, ebenso mindert der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung das zu versteuernde Einkommen. Er sollte sich mit der Steuererklärung nicht übertrieben viel Mühe machen. Er kann die Pendlerpauschale ansetzen, Kosten für ÖPNV voll, wenn sie höher sind. Überschlagsmäßig kann man gut 10000 Euro verdienen, damit man mit Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben für Sozialversicherung unter den Grundfreibetrag kommt. Durch seinen weiten Arbeitsweg liegen die Werbungskosten höher als der Pauschbetrag (220 Arbeitstage angenommen). Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass er recht einfach alles wieder bekommt, ohne dass er jetzt jeden Schreibblock eintragen muss.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Hallo slymom,

    es wurden Steuern abgeführt, also sollte er eine Steuererklärung machen. Wenn das Einkommen deutlich unter 8000 Euro lag, haben die Werbungskosten allerdings keine Auswirkung.

    Kind ganz normal über unsere Steuererklärung und gebe seine Kosten zum Teil als unsere Werbungskosten aus.
    Nein, mit der Anlage Kind können die Eltern die Kosten für ein Kind (pauschal) absetzen (Kinderfreibetrag). Da dabei das Einkommen des Kindes angerechnet wird, sind auch die Werbungskosten von Bedeutung (sie mindern das Kindeseinkommen). Die Werbungkosten kann (und muss) das Kind selber absetzen.

    Da er einen Unfall hatte
    Auf dem Weg zur Arbeit? Dann würden die Unfallkosten auch zu den Werbungskosten zählen.

    Die Fahrkarten haben wir natürlich aufbewahrt.
    Braucht man eigentlich nicht, auch für Bus und Bahn gilt die Pauschale von 30 cent je Entfernungskilometer.

    Da er noch nicht volljährig ist, braucht er eigentlich keine Steuern zahlen.
    Wer behauptet denn sowas?

    Das wir ihn hätten freistellen können, wussten wir nicht.
    Erstmal hätte er es selber machen müssen. Und Zweitens wäre das dann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (lass dich nicht von dem weiter oben genannten Freistellungsauftrag irritieren, den gibt es nur bei Kapitaleinkünften).

    MfG Stefan

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  • slymom
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Oh je, was hat meine Frage angerichtet?

    Ich geh mal ins Detail.
    Unser Sohn ist 16 und hat im August 09 einen Ferienjob auf Lohnsteuerkarte gemacht.
    Lohnsteuer wurde einbehalten und wir haben die E-TIN Bescheinigung.
    Der Weg zur Arbeit beträgt einfach 32 km und er ist mit seinem Motorrad gefahren.

    Da er einen Unfall hatte, musste er ab September mit Bus und Bahn zu seiner Ausbildung fahren. Die Fahrkarten haben wir natürlich aufbewahrt.
    Ab Mitte Oktober ist er dann wieder mit dem Motorrad gefahren.
    Bei seiner Ausbildung wird keine Lohnsteuer einbehalten, dennoch hat er Fahrtkosten. Zb. jetzt auch wieder, weil er nicht Motorrad fahren kann.

    Wenn ich es nun mal ganz einfach versuche?
    Kind ganz normal über unsere Steuererklärung und gebe seine Kosten zum Teil als unsere Werbungskosten aus.
    Oder der Junge macht seine eigene Erklärung und holt sich sein Geld zurück?
    Da er noch nicht volljährig ist, braucht er eigentlich keine Steuern zahlen.
    Das wir ihn hätten freistellen können, wussten wir nicht.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Zitat von blackyety Beitrag anzeigen
    PS.In Anlage Kind kann man sogar in seiner eigen Lst erklärung werbungskosten für das Kind geltend machen aber nur bei einem volljährigen Kind.Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
    Ich kann lesen, insbesondere das EStG, und weiß daher, dass diese Werbungskosten nur für die Frage relevant sind, ob das Einkommen des volljährigen Kindes über oder unter 8004 Euro (ab Veranlagungszeitraum 2009, vorher war der Betrag geringer) liegt. Denn nur, wenn es drunter liegt, gibt es den Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes, dessen Erziehung, Ausbildung etc. nach §9 Abs. 6 EStG.

    Alles andere, nämlich, dass Werbungs- oder Ausbildungskosten von Kindern für die Eltern mitzählen, dass Steuererklärungen erst ab 18 gemacht werden können, usw., ist gequirrlter Blödsinn. Das ist nicht als Beleidigung gedacht, aber freundlicher kann ich es nicht ausdrücken, denn das, was du hier an Halb- oder Nichtwissen verbreitest, hilft keinem.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Hallo blackyety,

    erlaube mir einmal ein paar Kommentare zu deinen Ausführungen:

    Wer mehr hat,dann geht es natürlich nicht aber das ist ja extrem und selten.
    Also in meiner Familie hat das fast jeder, da es sehr sinnvoll ist (gearde aus steuerlicher Sicht), Vermögen auf die Kinder zu übertragen (Schenkung); auch - und gerade - bei Kleinkindern.

    aber dann wird das Geld erst mit der Volljährigkeit ausgezahlt
    Nein, das wäre ja gerade unsinnig, da der Steuervorteil dann gar nicht zum tragen käme. Das die Zinsen gleich wieder angelegt werden, ist ein ganz anderes Thema.

    das ist wohl war aber noch kein frei verfügbares Einkommen,da das Kind dieses Geld noch nicht zur Verfügung hat.
    Wieso denn nicht? Natürlich kann das Kind - mit Zustimmung der Eltern natürlich - über das Vermögen verfügen. Da fällt mir z.B. die Anschaffung eines Mofas, bei Mädchen vielleicht der Kauf eines Pferdes, oder die Finanzierung des Führerscheins ein.

    Denn wenn die Steuererklärung vorher gemacht werden muss,wie sie sagen,dann müsste das Kind bzw.Eltern im schlimmsten Falle ja nachzahlen obwohl sie über das Geld noch nicht Verfügen,wo gibts denn sowas.
    Das Kind kann ja über das Vermögen verfügen (siehe oben). Die Steuern müssen noch nicht einmal aus der Masse entnommen werden, da die Zinsen dafür sicherlich ausreichen.
    Im Übrigen hat sich das alles weitgehend durch die Abgeltungsteuer erledigt, da seit 2009 in der Regel direkt durch die Bank ausreichend Steuern abgeführt werden.

    Die Zinseinkünfte waren auch nur ein Beispiel von Petzer. Kinder können fast alle Arten von Einkünften erzielen (auch aus nichtselbstständiger Arbeit, oder aus Vermietung, u.s.w.), und diese Einkünfte müssen durch das Kind versteuert werden, nicht durch die Eltern.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 10.01.2010, 17:05.

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  • Petzer
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    merkwürdig nur, dass ich studieren musste, um das Steuerrecht zu verstehen.

    Vielleicht hätte einfaches Durchlesen der Anlage Kind ja gereicht.

    Wieder ein paar sinnlose Studienjahre in den Wind geschossen....

    Ich sag ja immer, es gibt viel zu viel Studenten in dieser Welt.

    Die sollten lieber was Vernünftiges machen und sich die Anlage Kind durchlesen....

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  • blackyety
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Wenn du das sagst.Ich habe recht und mache inmmer selbst meine astuereerklärung und spreche aus erfahrung und nicht was ich denke.ich habe schon alles durch und natürlich kann ich mein Kind geltend in meiner eigene steurerklärung ab 18.ich jhabe es doch selber schon gemacht.ich habe schliesslich 2 kinder.unglaublich und dann noch beleidigen mehr kannst du nicht.das zeigt mir schon das du null Ahnung hast wenn du schon behauptest das in der Anlage Kind keine Eintragung möglich ist aber nur eines volljährigen Kindes.....

    Denn du gibst z.B auch keine Beispiele,was du schon selber probiert hast oder sonstiges.
    Allein nur Aussagen,erzählen kann man viel.Beweise bzw Beispiel her,was man selber erlebt hat.

    Mehr gibts nun auch nicht zu sagen.

    PS.In Anlage Kind kann man sogar in seiner eigen Lst erklärung werbungskosten für das Kind geltend machen aber nur bei einem volljährigen Kind.Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Zitat von blackyety Beitrag anzeigen
    Es ist so und nicht anders,davon lasse ich mich auch nicht abbringen.
    Trotzdem ist so ziemlich alles, was du hier erzählst, völlig falsch.

    Man muss sich ja nicht mit Steuern auskennen, aber so weit, wie du neben der Spur liegst, ist schon eine Leistung.

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  • blackyety
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    jaja wie dem auch sei,dann sehen sie mal in Anlage "Kind"nach und siehe "Bezüge eines volljährigen Kindes......
    Es ist so und nicht anders,davon lasse ich mich auch nicht abbringen.ich kann doch wohl lesen und habe es gerade vor mir das Formular.

    Was wohl war ist,das der Freistellungsauftrag bis 801€ ist.Wer mehr hat,dann geht es natürlich nicht aber das ist ja extrem und selten .Schon garnicht bei Kleinkindern,es sei denn sie haben soviel geerbt,das sie soviele Zinsen bekkommen aber dann wird das Geld erst mit der Volljährigkeit ausgezahlt,denn welche eltern lassen ein Kind über ein solches vermögen verfügen.
    Die Zinsen,wenn es soviele sind,werden dann wohl versteuert,das ist wohl war aber noch kein frei verfügbares Einkommen,da das Kind dieses Geld noch nicht zur Verfügung hat.Wenn es ausgezahlt wird und sich soviel angesammelt hat,dann muss das Kind logisch,eine Steuererklärung machen.
    Denn wenn die Steuererklärung vorher gemacht werden muss,wie sie sagen,dann müsste das Kind bzw.Eltern im schlimmsten Falle ja nachzahlen obwohl sie über das Geld noch nicht Verfügen,wo gibts denn sowas.

    Es sei denn das Kind hat mit seinen 2 jahren tausende Euros zur verfügung aber das ist wohl sehr unrealistisch und verantwortungslos.das hast nichts mit Kleinverdiener denken zu tun.Wir verdienen genug und wissen wo von wir reden.
    Zuletzt geändert von blackyety; 10.01.2010, 14:16.

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  • Petzer
    antwortet
    AW: Kind unter 18

    Selten so einen Quatsch gehört.

    Verabschieden Sie sich endlich mal von Ihrem Kleinverdiener-Denken.

    Man kann auch Zinseinnahmen von mehr als 50.000 € haben, da nützt auch ein Freistellungauftrag nichts.

    Zitat von blackyety
    Eine Einkommensteurerklärung,wie der Name schon sagt geht nur wenn man volljährig ist und verdient
    Wo kommt in dem Wort "Einkommensteuererklärung" das Wort "volljährig" vor ????

    Oder woher kommt der Satz "wie der Name schon sagt" ?????

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