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Ratlosigkeit bei der Anlage Vorsorgeaufwand

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    Ratlosigkeit bei der Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo Leute,

    ich komme leider nicht mit der Anlage Vorsorgeaufwand klar.

    Ich habe folgendes versucht: - Das Formular habe ich einige male gelesen. - Ich habe die Anmerkungen zu den einzelnen Zeilen in der

    Elster Software mehrfach gelesen. Es will jedoch nicht in meinen Kopf hinein wo man da was einträgt.

    Konkrete Frage: In welche Zeile trägt man folgendes konkret ein: - Risikolebensversicherung - Riester Vertrag - betrieblche

    Altersvorsorge ( nicht beleihbar, nicht vererbar)

    Was muss man in die Zeilen 38, 39, 41, 51 eintragen. Ich kann nicht erkennen wovon da gesprochen wird.

    Besagte Anlage Vorsorgeaufwand kann man sich unter folgender Adresse ansehen

    www.konz-steuertipps.de/konz/pdf/ESt2009/Vorsorgeaufwand.pdf

    PS: Mit den anderen Formularen der Einkommensteuererklärung habe ich zum Glück keine Verständnisprobleme.

    Besten Dank im voraus.

    Gruß Tom01

    #2
    AW: Ratlosigkeit bei der Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo Tom01,

    und warum jetzt noch ein Thread mit fast der gleichen Frage???

    Dort wurde doch schon das ein oder andere beantwortet, und wenn es weiterhin Unklarheiten gibt, dann doch bitte dort nachfragen.

    Für alle, die den anderen Thread nicht gesehen haben: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=26478

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Ratlosigkeit bei der Anlage Vorsorgeaufwand

      Der Grund ist der folgende:

      Ich sitze wie auf Kohlken da das FA drängelt das ich meine EkSt Erklärung abgeben soll. Ich würde se ja gerne abgeben. Jedoch ist es mir trotz zweimaonatiger Recherche bisher nicht gelungen heraus zu bekommen wo man in der Anlage Vorsorgeaufwand die angefragten Dinge angibt.


      Gruß
      Tom01

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        #4
        AW: Ratlosigkeit bei der Anlage Vorsorgeaufwand

        Ich hätte es dann ja sowohl sinniger als auch höflicher gefunden, in dem Thread nachzufragen, den du aufgemacht hast, und in dem auch schon Leute in ihrer freien Zeit geantwortet haben.

        Also nochmal:

        Eine Risikolebensversicherung ist eine Risikoversicherung, die nur im Todesfall zahlt. Also kommt sie in Zeile 18 (wobei ElsterFormular hier etwas unübersichtlich ist, weil die Eingabezeilen in der Anlage Vorsorgeaufwand teilweise oberhalb der Zeilennummer sind, weswegen man es für Zeile 17 halten könnte). Aber da an der Eingabezeile ja u.a. "Risikoversicherung, die nur im Todesfall eine Leistung vorsieht" dransteht, wirst du das schon finden.

        Zu Riester gehört fast die komplette Seite 2, nämlich die Zeilen 37-55. alles was mit Altersvorsorgebeiträge überschrieben ist. Wobei in den wenigsten Fällen alle Zeilen auszufüllen sind, vom Ausfüllenden also z.B. erwartet wird, dass er die Angaben zu Kindern frei lässt, wenn er gar keine hat.
        Wenn man Riester steuerlich geltend machen will, gehören zu den Mindestangaben i.A. die Angabe, dass man den Sonderausgabenabzug beantragt, die Daten zum Vertrag (Anbieternr, Vertragsnr. etc.), die man der Anbieterbescheinigung entnimmt, die Sozialversicherungsnr., sowie die Angabe zur Art der Begünstigung. Ist man "normaler" Arbeitnehmer ist das unmittelbar und man trägt in Zeile 42 das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen 2008 ein, das man vom AG erhaltenen Bescheinigung der Sozialversicherungsmeldung für 2008 entnimmt, die man gut aufbewahrt haben sollte.

        Und bei der bAV kommt es darauf an, ob sie aus dem unversteuerten Brutto- oder dem versteuerten Nettoentgelt bezahlt wird. Aber das schrieb ich ja schon.
        Zuletzt geändert von neysee; 29.10.2010, 15:16.

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          #5
          AW: Ratlosigkeit bei der Anlage Vorsorgeaufwand

          Hallo neysee,

          besten Dank für deine Infos. Da komme ich schon ein kleines Stück mit weiter.

          Derzeit sind noch die folgenden Fragen für mich unklar:
          - Zeile45: tatsächliches Entgeld in 2008 (wovon wird hier gesprochen ? Woher soll ich die Zahl nehmen ?)

          - und dann finde ich gar keine Zeile in dem Formular wo irgend etwas zu der Riester Versicheruung gefragt wird. Wo trage ich blos ein was in der "Anbieterbescheinigung nach §10a Abs. 5 EStG" drin steht.

          Ich würde doch denken das man irgendwo eintragen muss was man jährlich für die Riester Versicherung ausgiebt. Auch würde ich eigentlich denken dass in der Anlage Vorsorgeaufwand irgendwo nach folgendem gefragt werden würde: Anbieternummer, Zertifizierungsnummer, Vertragsnummer, Sozialversicherungsnummer/Zulagennummer

          Ohne Ausfüllanleitung oder einem korrekt ausgefülltzen Beispiel aus dem Vorjahr zum abmahlen :-)) bleibt das ein schwieriges Unterfangen für Laien.

          Gruß
          Tom01

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            #6
            AW: Ratlosigkeit bei der Anlage Vorsorgeaufwand

            Hallo Tom01,

            >>>- Zeile45: tatsächliches Entgeld in 2008 (wovon wird hier gesprochen ? Woher soll ich die Zahl nehmen ?)

            In der Hilfe steht doch: "Das 2008 tatsächlich erzielte Entgelt können Sie z. B. einer Bescheinigung des Arbeitgebers entnehmen."
            Und dort steht auch (ich gebe zu, indirekt), dass die Zeile nur in Sonderfällen ausgefüllt werden muss (Behindertenwerkstätten, Bundeswehr, Zivildienst); ist das denn der Fall?


            >>>- und dann finde ich gar keine Zeile in dem Formular wo irgend etwas zu der Riester Versicheruung gefragt wird. Wo trage ich blos ein was in der "Anbieterbescheinigung nach §10a Abs. 5 EStG" drin steht.

            Zwischen den Zeilen 39 und 40 sind zwei Blöcke extra dafür.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Ratlosigkeit bei der Anlage Vorsorgeaufwand

              Hallo Leute,

              wofür benötigt ma eigentlich die von den Anbietern der Riesterversicherungen ausgestellte Bescheinigung nach § 92 ?

              In der Einkomenssteuererklärung habe ich nichts dazu gefunden.


              Gruß
              Tom01

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                #8
                AW: Ratlosigkeit bei der Anlage Vorsorgeaufwand

                Das wusste ich auch nicht. Ist aber ganz leicht rauszufinden. Es geht konkret um den § 92 des Einkommensteuergesetzes. Und dort steht: Der Anbieter hat dem Zulageberechtigten jährlich eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erteilen ....

                Die Bescheinigung ist also für Dich, damit Du über Deinen Vertrag Bescheid weißt.

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