Hallo,
ich hatte 2009 ein Gutachten für einen spanischen Verlag geschrieben. Irrtümlich habe ich dieses Gutachten auf der Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung in Zeile 33 (Ziffer 741) angegeben, wo, wie ich inzwischen weiß, nur Warenumsätze hingehören.
Trotz Recherche im Internet, zweier Anrufe bei der Bundesfinanzdirektion und einem bei meinem Finanzamt weiß ich jedoch immer noch nicht, was ich mit meiner sonstigen Lieferung in der berichtigten Umsatzsteuererklärung stattdessen anfangen soll. Vielleicht in Zeile 39 als "Umsätze nach §18b UStG" (keine Ziffer) oder Zeile 58 "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" (Ziffer 205) oder gar nicht? Die Dame bei der Bundesfinanzdirektion meinte ja, statt Ziffer 741 sei die Ziffer 21 oder 721 auszufüllen, aber eine solche finde ich auf dem Formular nicht. Ist natürlich auch schwer, mir Auskunft zu geben, wenn die Damen in beiden Behörden diese Anlage weder in Papier zur Hand haben noch mal schnell bei Elster nachgucken können. Das sind ja auch nicht gerade ideale Arbeitsbedingungen. (Dies ist wohlgemerkt keine Beschwerde über die Beamtinnen, die waren wirklich sehr bemüht.)
Himmel, muss das Steuerrecht denn so kompliziert sein und die Vordrucke so kryptisch formuliert, dass ein gut eingearbeiteter Laie keine Chance hat, sie fehlerfrei auszufüllen? Ich habe jetzt für diese müden 150 Euro Einnahme bereits einen halben Arbeitstag Recherche in Sachen Steuererklärung verloren und bin immer noch nicht am Ziel. Dies ist meine vorerst letzte Hoffnung.
Allmählich verzweifelnde Grüße
Sera
ich hatte 2009 ein Gutachten für einen spanischen Verlag geschrieben. Irrtümlich habe ich dieses Gutachten auf der Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung in Zeile 33 (Ziffer 741) angegeben, wo, wie ich inzwischen weiß, nur Warenumsätze hingehören.
Trotz Recherche im Internet, zweier Anrufe bei der Bundesfinanzdirektion und einem bei meinem Finanzamt weiß ich jedoch immer noch nicht, was ich mit meiner sonstigen Lieferung in der berichtigten Umsatzsteuererklärung stattdessen anfangen soll. Vielleicht in Zeile 39 als "Umsätze nach §18b UStG" (keine Ziffer) oder Zeile 58 "Nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)" (Ziffer 205) oder gar nicht? Die Dame bei der Bundesfinanzdirektion meinte ja, statt Ziffer 741 sei die Ziffer 21 oder 721 auszufüllen, aber eine solche finde ich auf dem Formular nicht. Ist natürlich auch schwer, mir Auskunft zu geben, wenn die Damen in beiden Behörden diese Anlage weder in Papier zur Hand haben noch mal schnell bei Elster nachgucken können. Das sind ja auch nicht gerade ideale Arbeitsbedingungen. (Dies ist wohlgemerkt keine Beschwerde über die Beamtinnen, die waren wirklich sehr bemüht.)
Himmel, muss das Steuerrecht denn so kompliziert sein und die Vordrucke so kryptisch formuliert, dass ein gut eingearbeiteter Laie keine Chance hat, sie fehlerfrei auszufüllen? Ich habe jetzt für diese müden 150 Euro Einnahme bereits einen halben Arbeitstag Recherche in Sachen Steuererklärung verloren und bin immer noch nicht am Ziel. Dies ist meine vorerst letzte Hoffnung.
Allmählich verzweifelnde Grüße
Sera
Kommentar