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    was wohin ...???

    hab es gestern doch noch geschfft mich zu registrieren bzw anzumelden ...
    habe jetzt erneut ein problem ...
    eine vielleicht etwas merkwürdige frage aber bin absoluter laie in bereich in diesem bereich deswegen wahrscheinlich auch etwas begriffstutzig ...
    mir wurde durch das finanzamtes mitgeteilt das die beträge der
    elek. lohnsteuerbescheinigung "einfach" übernehmen könne ...

    was mir jetzt bei betrachten des formulares aber nicht wirklich weiterhilft ...
    kann mir jemand sagen was ich wo eintragen muss???
    möchte es einfach nur gerne richtig machen und für die zukunft auch verstehen

    MFG

    #2
    AW: was wohin ...???

    Hallo,
    registriert hast du dich ja im ElsterOnlineportal dort kannst du Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen und andere Dinge erledigen.
    Wenn du jetzt vom Formular sprichst, deute ich mal du meinst Elsterformular 2009/2010 und möchtest deine Einkommensteuererklärung online mit Zertifikat schicken.
    Die Daten deiner dir vorliegenden elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kannst du übernehmen:
    Öffne Elsterformular, wähle Einkommensteuererklärung, Vordruck Anlage N auf der Seite 1 siehst du den Button Wechsel zur 1.Lohnsteuerbescheinigung dann öffnet sich eine Lohnsteuerbescheinigung und du tippst die Zahlen in die entsprechenden Zeilen ab.
    Manche Arbeitgeber füllen alle Zeilen mit Nullen auf, ab Zeile 8 sollten im Normalfall keine Nullen drin stehen bzw. dann nicht abgetippt werden.

    Tschüß

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      #3
      AW: was wohin ...???

      als erstes danke!!!

      also punkt 3 (der elek. bescheinigung) in feld 42 .. 4 in 41 etc ???
      weil daraus wird doch kein mensch schlau : Tragen Sie bitte die Summe der einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge (§§ 39b bis 39d EStG) in Feld 42 ein. Die Summe der mit festen oder besonderen Pauschsteuersätzen erhobenen Lohnsteuer nach den §§ 37a, 40 bis 40b EStG tragen Sie bitte in Feld 41 ein. Nicht einzubeziehen ist die an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführende 2%-ige Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8 Absatz 1 Nr. 1 und § 8a SGB IV. In Feld 44 tragen Sie bitte gesondert die pauschale Lohnsteuer nach § 37 b EStG ein.

      nochmals danke
      MFG

      Kommentar


        #4
        AW: was wohin ...???

        Hallo,

        ich glaube, du bist da im falschen Formular gelandet.

        Für deine Einkommensteuererklärung musst du natürlich auch zuerst diesen "Bereich" des ElsterFormulars starten. Dann dort die Anlage N hinzufügen und zur ersten Lohnsteuerbescheinigung wechseln. Dort kann die Lohnsteuerbescheinigung 1 zu 1 abgeschrieben werden (also Zeile 1 in Zeile 1, Zeile 2 in Zeile 2 etc.).

        Du hast wahrscheinlich statt der Einkommensteuererklärung die Lohnsteueranmeldung aufgerufen - auch wenn pauschal oft von Lohnsteuererklärungen gesprochen wird, wenn die Einkommensteuererklärung gemeint ist, sind dies zwei vollkommen unterschiedliche Vorgänge. Die Lohnsteueranmeldung müssen nur ArbeitGEBER ausfüllen.

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