Hallihallo,
ich möchte gerne wissen, inwiefern ich die Kinderbetreuungskosten in unserem Fall steuerlich geltend machen kann.
Situation: Ehepaar, verheiratet, 1 Kind (2,5 Jahre), Mann als Alleinverdiener, Frau 400-€-Job.
Kann ich die Kosten für eine Betreuung unserer Tochter in einer sog. Loslösegruppe (2 x wöchentlich für jeweils 3 Stunden beim Deutschen Roten Kreuz) in die Steuerklärung mit reinnehmen?
Ich brauche diese Betreuung, damit ich meinen 400-€-Job ausüben kann. Dieser Job taucht ja allerdings nicht in der Steuererklärung auf, da nicht auf Steuerkarte.
Und wenn ich das mit reinnehmen kann, in welches Formblatt unter welchem Punkt muß das rein?
Brauche ich da eine Kopie des Betreuungsvertrages, eine Bescheinigung der Betreuungsstätte sowie die Kontoauszüge mit den Überweisungen als Belege? Funktioniert das auch bei Barzahlung der Kosten?
Soviele Fragen und sowenig Durchblick...
Danke, froschminister
ich möchte gerne wissen, inwiefern ich die Kinderbetreuungskosten in unserem Fall steuerlich geltend machen kann.
Situation: Ehepaar, verheiratet, 1 Kind (2,5 Jahre), Mann als Alleinverdiener, Frau 400-€-Job.
Kann ich die Kosten für eine Betreuung unserer Tochter in einer sog. Loslösegruppe (2 x wöchentlich für jeweils 3 Stunden beim Deutschen Roten Kreuz) in die Steuerklärung mit reinnehmen?
Ich brauche diese Betreuung, damit ich meinen 400-€-Job ausüben kann. Dieser Job taucht ja allerdings nicht in der Steuererklärung auf, da nicht auf Steuerkarte.
Und wenn ich das mit reinnehmen kann, in welches Formblatt unter welchem Punkt muß das rein?
Brauche ich da eine Kopie des Betreuungsvertrages, eine Bescheinigung der Betreuungsstätte sowie die Kontoauszüge mit den Überweisungen als Belege? Funktioniert das auch bei Barzahlung der Kosten?
Soviele Fragen und sowenig Durchblick...
Danke, froschminister
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