Guten Tag,
gerne hätte ich den Vergleich der SO 2009/2010 für diese Frage hochgeladen.
In 2009 waren in der SO die Gewinne und Verluste, die dem HEV unterliegen, unter der lfd. Randziffer 47 auszuweisen und in Randziffer 49, die nicht dem HEV unterliegen.
In 2010 steht der Hinweis "Dem Halbeinkünftverfahren unterliegend" nach der laufenden Randziffer 48 und vor der Bezeichnung zur Randziffer 49, also zwischen den Zeilen;
vom Zeilenabstand her wäre der Hinweis eher der Randziffer 49 zugehörig. Damit hätte sich die Zuordnung der Beträge im Vergleich zur SO für 2009 gedreht.
Frage:
Unter welcher Randziffer sind in der SO 2010 nunmehr die Gewinne/Verluste dem HEV unterliegend auszuweisen
und unter welcher Randziffer die Beträge, die nicht dem HEV unterliegen?
Vielen Dank für Ihre Information und mit besten Grüßen
Tax2010
gerne hätte ich den Vergleich der SO 2009/2010 für diese Frage hochgeladen.
In 2009 waren in der SO die Gewinne und Verluste, die dem HEV unterliegen, unter der lfd. Randziffer 47 auszuweisen und in Randziffer 49, die nicht dem HEV unterliegen.
In 2010 steht der Hinweis "Dem Halbeinkünftverfahren unterliegend" nach der laufenden Randziffer 48 und vor der Bezeichnung zur Randziffer 49, also zwischen den Zeilen;
vom Zeilenabstand her wäre der Hinweis eher der Randziffer 49 zugehörig. Damit hätte sich die Zuordnung der Beträge im Vergleich zur SO für 2009 gedreht.
Frage:
Unter welcher Randziffer sind in der SO 2010 nunmehr die Gewinne/Verluste dem HEV unterliegend auszuweisen
und unter welcher Randziffer die Beträge, die nicht dem HEV unterliegen?
Vielen Dank für Ihre Information und mit besten Grüßen
Tax2010
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