In Zeile 5 ist der Rentenbetrag einzutragen und in Zeile 6 der Rentenanpassungsbetrag.
Die Erklärung Zeile 6 ist schwer verständlich und sollte verbessert werden.
Gegenwärtig muss die Bescheinigung über die steuerlich massgebliche Bruttorente mit steuerpflichtigem Anteil jährlich neu vom Rententräger angefordert werden. Das ist umständlich und könnte durch entsprechende Eingabefelder und Berechnungen im Elsterformular ersetzt werden. Damit würde das Elsterformular einfacher und verständlicher.
Für die Deutsche Rentenversicherung Bund könnten die bisherigen und die neuen Brutto-Monatsbeträge erfasst werden (Rentenerhöhung immer zum 1.7.) - daraus könnte das Formular dann den Jahresbruttorentenbetrag errechnen und in Zeile 5 eingetragen. Aus dem Beginn der Rente - Zeile 7 - müßte dann automatisch der zu versteuernde Prozentsatz errechnet und in Zeile 6 eingetragen werden. Dadurch erübrigen sich jährliche Anfragen beim Rententräger und die umständlichen Erklärungen für Zeile 6 fallen weg.
Das Finanzamt erhält ohnehin exakte Daten über die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und kann ggf. nachprüfen.
Die Erklärung Zeile 6 ist schwer verständlich und sollte verbessert werden.
Gegenwärtig muss die Bescheinigung über die steuerlich massgebliche Bruttorente mit steuerpflichtigem Anteil jährlich neu vom Rententräger angefordert werden. Das ist umständlich und könnte durch entsprechende Eingabefelder und Berechnungen im Elsterformular ersetzt werden. Damit würde das Elsterformular einfacher und verständlicher.
Für die Deutsche Rentenversicherung Bund könnten die bisherigen und die neuen Brutto-Monatsbeträge erfasst werden (Rentenerhöhung immer zum 1.7.) - daraus könnte das Formular dann den Jahresbruttorentenbetrag errechnen und in Zeile 5 eingetragen. Aus dem Beginn der Rente - Zeile 7 - müßte dann automatisch der zu versteuernde Prozentsatz errechnet und in Zeile 6 eingetragen werden. Dadurch erübrigen sich jährliche Anfragen beim Rententräger und die umständlichen Erklärungen für Zeile 6 fallen weg.
Das Finanzamt erhält ohnehin exakte Daten über die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und kann ggf. nachprüfen.
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