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wie erfahre ich welche Belege nachgereicht werden müssen

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    wie erfahre ich welche Belege nachgereicht werden müssen

    Hallo,
    hab meine Steuererklärung eingegeben, Plausibilität geprüft und, ui toll, alles ok.
    Dann wollte ich es übermitteln. Hab auch eine Signatur, also alles was ich brauche.
    Leider kann ich aber nicht auswählen, dass ich "keine Belege nachreiche", weil, wie ein
    Hinweis mir erklärt, ich etwas eingegeben habe, was einen solchen Beleg erfordert.
    Leider kein Hinweis, weilcher dies sein soll. Hat ElsterFormular irgentwo eine Funktion, die mir dies offenbart?
    Ich bin dann mehrmals alles durchgegangen bis ich dann auf etwas gestoßen bin. Bei der
    Anlage VL steht, dass ich das Original der Stuerbescheinigung meiner VL mitschicken soll. Das musste ich jedoch die letzten Jahre nie, und da hab ich auch immer alles mit ElsterFormular gemacht. Zudem ist es ein bestehender Vertrag der schon einige Jahre läuft und auch die nächsten Jahre weitergeführt wird.
    Welchen Sinn macht eine elektronische Datenübermittlung für mich, wenn ich dann doch wieder solche Unterlagen schriftlich nachreichen muss. Da muss ich wieder ein Anschreiben verfassen, diese Funktion geht ja bei ElsterFormular auch nicht, und wieder alles in ein Kuvert packen und wieder Porto zahlen. Der einzige Vorteil ist lediglich, dass der Finazbeamte die Eingaben nicht mehr selber in den Computer eingeben muss. Was für mich jedoch nicht wirklich ein Vorteil ist.

    #2
    AW: wie erfahre ich welche Belege nachgereicht werden müssen

    Hallo !

    Der erste Vorteil ist derzeit, dass elektronisch abgegebene Erklärungen bevorzugt zu veranlagen sind im Finanzamt.

    Dabei ist es dann egal, ob noch Belege nachzureichen sind.

    Diese Belege sind derzeit im Original einzureichen:

    https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_ab_2008.pdf

    Ansonsten sind Belege nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen.

    Aber wenn es in den Jahren zuvor schon geklappt hat, dann könnte man es ja dieses Jahr wieder darauf ankommen lassen.

    Das Finanzamt wird sich schon melden, wenn etwas fehlt
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: wie erfahre ich welche Belege nachgereicht werden müssen

      Zitat von AG1971 Beitrag anzeigen
      Hallo !

      Der erste Vorteil ist derzeit, dass elektronisch abgegebene Erklärungen bevorzugt zu veranlagen sind im Finanzamt.

      Dabei ist es dann egal, ob noch Belege nachzureichen sind.

      Diese Belege sind derzeit im Original einzureichen:

      https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_ab_2008.pdf

      Ansonsten sind Belege nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen.

      Aber wenn es in den Jahren zuvor schon geklappt hat, dann könnte man es ja dieses Jahr wieder darauf ankommen lassen.

      Das Finanzamt wird sich schon melden, wenn etwas fehlt
      Hallo,
      ein weiterer nicht unbeachtlicher Vorteil ist, der dass im Finanzamt keine Erfassungsfehler passieren können (und damit evtl. Einsprüche), wenn das FA von der Erklärung abweicht, können natürlich auch wieder Fehler passieren.
      Wegen der nicht eingereichten Unterlagen kann man sagen, dass das FA der Erklärung des Steuerpflichtigen Glauben schenken k a n n AEAO Nr. 2 z. § 88 AO und damit auf die Belegvorlage (soweit zulässig) verzichten k a n n, evtl. war das bei Ihnen so.
      Um Probleme zu vermeiden, ist jedoch die Vorlage von Belegen im original immer dann empfehlenswert, wenn es sich nicht um Bagatellbeträge handelt (z.B. Handwerkerrechnungen ab ca. 500,-). Es hängt jedoch auch davon ab, ob man einen pingeligen oder großzügigeren Bearbeiter hat.
      Zuletzt geändert von pa84347; 03.01.2011, 13:39.

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        #4
        AW: wie erfahre ich welche Belege nachgereicht werden müssen

        Hinweis von einem "gebrannten Kind": 2008 habe ich einen Steuerbescheid erhalten, bei dem die Angaben ohne Belege ignoriert wurden. Das sollte dann zu einer Nachzahlung im 5-stelligen Bereich führen.
        Mein Einspruch hatte dann, durch das Nachreichen der Belege, dann Erfolg; aber der Adrenalin-Kick als ich den Steuerbescheid mit 45000 Euro Nachzahlung in der Hand hielt war schon spektakulär.
        Also sicherheitshalber gleich die Belege einreichen .....

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          #5
          AW: wie erfahre ich welche Belege nachgereicht werden müssen

          Werbungskosten, Sonderausgaben usw. die zu einer Minderung der Einkommensteuer um 45.000 Euro führen, gehen auch weit über die üblichen Werte hinaus.

          In solchen Sonderfällen würde ich auch die Hinweise zu den Belegen (https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_ab_2008.pdf) ignorieren und allein vorsorglich Belege mitschicken.

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