Hallo zusammen,
für die erklärung 2010 soll getrennt veranlagt werden.
Die freistellungsaufträge über insgesamt 1602,-€ sind zusammen erteilt, einkünfte über ca.930,-€ erfolgen aber nur auf meinen konten. Es erfolgte also kein abgeltungssteuerabzug.
Muß ich nun eine anl.kap ausfüllen und müssen die 930,-€ einkünfte erklärt werden, oder kann man sie anders erklären und 50:50 splitten?
MfG Frank
für die erklärung 2010 soll getrennt veranlagt werden.
Die freistellungsaufträge über insgesamt 1602,-€ sind zusammen erteilt, einkünfte über ca.930,-€ erfolgen aber nur auf meinen konten. Es erfolgte also kein abgeltungssteuerabzug.
Muß ich nun eine anl.kap ausfüllen und müssen die 930,-€ einkünfte erklärt werden, oder kann man sie anders erklären und 50:50 splitten?
MfG Frank
Kommentar