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Getrennte Veranlagung und Kapitaleinkünfte

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    Getrennte Veranlagung und Kapitaleinkünfte

    Hallo zusammen,

    für die erklärung 2010 soll getrennt veranlagt werden.
    Die freistellungsaufträge über insgesamt 1602,-€ sind zusammen erteilt, einkünfte über ca.930,-€ erfolgen aber nur auf meinen konten. Es erfolgte also kein abgeltungssteuerabzug.
    Muß ich nun eine anl.kap ausfüllen und müssen die 930,-€ einkünfte erklärt werden, oder kann man sie anders erklären und 50:50 splitten?

    MfG Frank
    Zuletzt geändert von feelgood; 29.12.2010, 20:25.

    #2
    AW: Getrennte Veranlagung und Kapitaleinkünfte

    Wenn keine Steuern anfallen muss seit 2009 keine Anlage KAP mehr eingereicht werden.

    ABER: Bei einer getrennten Veranlagung steht Ihnen nur ein Sparer-Pauschbetrag von 801,- € zu. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.602,- € für Ehegatten gilt nur bei Zusammenveranlagung. Bei der getrennten Veranlagung kann der nicht ausgeschöpfte Pauschbetrag des einen Ehegatten nicht auf den anderen Ehegatten übertragen werden.

    Wenn die Konten Ihnen zuzurechnen sind und die Banken entsprechende Bescheinigungen ausgestellt haben, die besagen, dass die Zinsen Ihnen "gehören" müssen Sie eine Anlage KAP einreichen und 129,- € (930,- € ./. 801,- €) Kapitaleinkünfte nachversteuern.

    Nur bei einer Zusammenveranlagung wird der Sparer-Pauschbetrag beider Ehegatten gegen Ihre Zinseinkünfte gegengerechnet.

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      #3
      AW: Getrennte Veranlagung und Kapitaleinkünfte

      danke, verfahrensweise wurde verstanden.

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        #4
        AW: Getrennte Veranlagung und Kapitaleinkünfte

        Wie ist es bei getrennter Veranlagung und gemeinsamen Konten (die auf Herr und Frau XYZ lauten)?

        Müssen die Kapitaleinkünfte 50:50 aufgeteilt werden oder kann man auch ein anderes Verhältnis, z.B. 75:25 wählen ?

        Viele Grüße

        J-M

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          #5
          AW: Getrennte Veranlagung und Kapitaleinkünfte

          Wenn es ein "klassisches" gemeinsames Konto ist (also ohne, dass zusätzlich zu den Bankverträgen noch weitere Verträge abgeschlossen wurden), dann müssen die Einkünfte (und angefallenen Steuern) 50:50 aufgeteilt werden.

          Denn die Einkünfte stehen beiden Kontoinhabern zu gleichen Teilen zu.

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            #6
            AW: Getrennte Veranlagung und Kapitaleinkünfte

            Hallo Sabre,

            danke für die schnelle Antwort,

            Viele Grüße

            J-M

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