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Wechsel auf getrennte Veranlagung

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    Wechsel auf getrennte Veranlagung

    Fehlermeldung beim Plausibilitätstest
    Ich bin in 2010 geschieden worden, und werde jetzt erstmals getrennt veranlagt.
    Die Daten vom Vorjahr wurden von mir übernommen, und Die Daten der Ex aus dem Hauptvordruck gelöscht.
    Fehlermeldung
    Es wurde versucht in ein Eingabeelement auf einem nicht aktiven Vordruck den Fous zu setzen.
    FeldSchluessel VordruckId=0VordruckExemplar=0VordruckSeite=1 qsFeldId=010810801

    Revision:
    5880 Funktion VordruckVerwaltungsetFocusInFeld
    Datei\alle\vordruck\vordruckVerwaltung.cpp
    Zeile
    649

    Rot markiert ist dann der Vornahme der Ex und das Kästchen gemeinsame Veranlagung
    Liste festgestellter Fehler:
    Steuererklärung Hauptvordruck: Die Pflichtangaben zur Ehefrau fehlen. Im Hauptvordruck haben Sie Eintragungen zur Ehefrau vorgenommen

    Ps: Die Fehlermeldung erscheint auch wenn ich alle Daten der Ehefrau aus dem Vorjahr eintrage.
    Die Fehlermeldung geht nur weg, wenn ich das Kästchen gemeinsame Veranlagung ankreuze

    mfG
    Albert Friedl

    #2
    AW: Wechsel auf getrennte Veranlagung

    Hallo,

    ich würde in diesem speziellen Fall dazu raten, auf die Datenübernahme aus dem Vorjahr zu verzichten und lieber alles neu einzugeben; die Fehlersuche kostet dich vermutlich mehr Zeit.

    Woran es nun liegt, kann man aus der Ferne schwer sagen. Meist sind es jedoch Eingabefehler (irgendein Feld der Ehefrau wurde genutzt, oder eine ganze Anlage für die Ehefrau).
    Es kann aber durchaus sein, dass Elster im Hintergrund irgendetwas falsch eingestellt hat (insbesondere bei der ganz frischen Version von Elster 12).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Wechsel auf getrennte Veranlagung

      Zitat von Friedl Beitrag anzeigen
      Rot markiert ist dann der Vornahme der Ex und das Kästchen gemeinsame Veranlagung
      Soviel ich weiß hat der Vorname des Ehegatten bei getrennter Veranlagung nichts in der Steuererklärung zu suchen.

      EDIT: Achso, 2010 geschieden heißt in 2010 nicht mehr zusammen gelebt. Dann geht für 2010 natürlich keine getrennte Veranlagung, die können nur Ehepaare wählen. Steht auch so in Zeile 19

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        #4
        AW: Wechsel auf getrennte Veranlagung

        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
        Soviel ich weiß hat der Vorname des Ehegatten bei getrennter Veranlagung nichts in der Steuererklärung zu suchen.

        EDIT: Achso, 2010 geschieden heißt in 2010 nicht mehr zusammen gelebt. Dann geht für 2010 natürlich keine getrennte Veranlagung, die können nur Ehepaare wählen. Steht auch so in Zeile 19
        Bei der getrennten Vlg n. § 26a) EStG muss jeder Ehegatte eine eigene Steuererklärung abgeben, vgl. auch Elster-Hilfe zu Z.19.

        Getrennte Vlg müsste grundsätzlich in 2010 schon möglich sein, wenn die Ehegatten in 2010 mindestens 1 Tag die Voraussetzungen für das Veranlagungswahlrecht nach § 26 (1) 1 EStG erfüllt haben (beide unbeschränkt stpfl., nicht dauernd getrennt lebend, verheiratet).
        Sollte jedoch der andere Ehegatte in 2010 wieder geheiratet haben und bei ihm und dem neuen Ehegatten lagen die Voraussetzungen des Veranlagungswahlrechts ebenfalls vor, dann gibts kein Veranlagungswahlrecht, § 26 (1) 2 EStG. Dann wäre nur noch die Einzelveranlagung möglich, § 25 (3) 1 EStG, jedoch für 2010 noch mit Splittingtarif § 32a (6) 1 Nr.2 EStG.
        So wurde es mir in der Ausbildung jedenfalls vermittelt.

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          #5
          AW: Wechsel auf getrennte Veranlagung

          In der Regel dürfte bei einer Scheidung in 2010, sofern es keine Blitzscheidung ist, in 2010 wohl an keinem Tag mehr ein dauerndes Zusammenleben vorgelegen haben. Dann wären wir für 2010 bei einer stinknormalen Single- ääh Einzelveranlagung. Der andere Ex-Partner muss dann natürlich keine Steuererklärung einreichen, wenn er dazu nicht aus anderen Gründen verpflichtet ist (z.B. "vergessen", die Lohnsteuerklasse III ändern zu lassen oder so).
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Wechsel auf getrennte Veranlagung

            Danke für die Hinweise.
            Ich habe jetzt alle Daten neu in ein neues Formular eingegeben. Jetzt funktioniert es.
            Der Fehler entstand bei der Datenübernahme vom Vorjahr. Da ist wohl noch ein Programmfehler vorhanden bei der Datenübernahme

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