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    #16
    AW: Schrott !

    Hallo
    die Aussage mit dem RICHTIGEN lesen gebe ich mal zurück, denn ansonsten wäre Ihnen aufgefallen, dass ich eben den von Ihnen geschilderten Fall beschrieben hatten und er geht eben NICHT.
    Elster hält mit einem ROT markierten Feld an und fordert mich zu einer Eingabe in Feld 38 auf, die ich aber nicht machen möchte. Versenden, Drucken oder änliches scheitert an der Plausibilitätsprüfung!!!
    Vor Inbetriebnahme des Mundwerks/der schreibenden Finger -> Gehirn einschalten

    Im Übrigen möchte ich mal den Ton hier in diesem Forum anprangern, man kommt sich ja fast wie auf´n Amt vor...
    Hier gibt es keine Ehre von einem Programierer, Politiker oder Steuerbeamten zu retten. Hier geht es nur um Geld, dass durch Regeln zu Lasten der Steuerzahler eingefordert wird. Ich freue mich schon jetzt auf einen Europaweiten Stromausfall oder einen Zusammenbruch des Internets, dann mal raus mit Papier und Stift liebe Steuerbeamten, sonst kann Frau Merkel lange auf ihre Bezüge warten.

    Mit freundlichen Grüßen
    S. Maier

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      #17
      AW: Schrott !

      Hallo,
      gerade den von Ihnen beschriebenen Fall habe ich mit Elsterformular 2010/2011 aktuelle Version durchgespielt und die Plausiprüfung klappt einwandfrei auf meinem Rechner (Windows XP SP3).

      Hier helfen eigentlich nur Anwendern anderen Anwendern bei Problemen mit der elektronischen Steuererklärung und je detaillierter der Fehler beschrieben ist, desto erfolgreicher manchmal die Problemlösung, manchmal steckt irgendwo noch ein "Kreuzchen" und die Tipps gehen ins Leere.

      Tschüß

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        #18
        AW: Schrott !

        Hallo

        ich danke für ihren Hinweiß, ich habe es gerade auch nocheinmal durchgespielt, der Fehlergrund scheint in dem Verrechnungskreuzchen zu liegen. Dies zählt wohl zu der monatlichen Veranlagung.

        Mit freundlichen Grüßen

        S. Maier

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          #19
          AW: Schrott !

          holzgoe...
          Es wird also nur angekreuzt: vierteljährliche Abgabe und kein weiterer Eintrag.
          Da klappt auch die Plausiprüfung.
          Sobald du natürlich ein Vorauszahlungssoll einträgst errechnet das Programm auch in Kz. 38 einen Betrag und dann kommt "Rot" auch eine "Null" hat darin nichts verloren.

          Ich hab jetzt auch nochmal die Eingaben durchgespielt (WIN7 und WINXP mit aktueller Elster)...
          selbst eine Null geht, als Eintrag bei monatlicher Voranmeldung. Macht ja auch Sinn, wenn ein Gründer erst § 19 UStG in Anspruch nimmt und bereits nach kurzer Zeit bei Jahreswechsel zur Regelbesteuerung wechselt. Innerhalt der ersten 18 Monate MUSS er ja zwingend monatlich voranmelden, auch wenn er vorher die Vergünstigung der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.

          Danke, mein Problem konnte geklärt werden
          MfG
          S. Maier

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            #20
            AW: Schrott !

            Ich bitte zu berücksichtigen:

            Bei dem Vordruck handelt es sich genau genommen um ein Fomular für zwei Dinge.

            1.) Antrag auf Dauerfristverlängerung
            2.) Anmeldung der Sondervorauszahlung (SVZ)

            Als Vierteljahreszahler haben sie richtigerweise keine SVZ anzumelden.

            Wenn Sie dann aber bei den Kennzahlen zur Verrechnung oder Einzugsermächtigung Kreuzchen machen, dann ist es sehr logisch, dass das Pragramm meint "unlogisch" Wo keine Zahlung da keine Verrechnung / Erstattung / Umbuchung usw. , oder ?
            Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

            Kommentar


              #21
              AW: Schrott !

              Sry, aber eine Sache sehe ich da anders: Wenn ein Kleinunternehmer nach 2 Kalenderjahren (min. 13 Monate) zum Beginn eines neuen Jahres zur Regelbesteuerung wechselt (ob nun freiwillig oder zwangsweise), dann muss er NICHT automatisch monatlich abgeben.

              Auch ein Kleinunternehmer ist ust.-lich ein Unternehmer (ja ich weiß, es klingt sehr komisch). Und wenn er zwei Kalenderjahre aktiv war greift eigentlich die Regelung: Zahlungsweise richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres. Habe ich keine Vorjahreszahllast (genau das ist ja der Fall beim Kleinunternehmer der zur Regelbesteuerung wechselt), so zieht der Grundsatz von § 18 UStG = Vierteljahreszahler.
              Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

              Kommentar


                #22
                AW: Schrott !

                Hallo,
                das ist völlig richtig, denn er gibt ja auch eine Umsatzsteuererklärung ab wo er die nach § 19 UStG ermittelten Umsätze einfach einträgt.

                Tschüß

                Kommentar


                  #23
                  AW: Schrott !

                  Und was hat das alles noch mit dem Ursprungsposting zu tun? Dafür sollte man eigentlich einen neuen Beitrag eröffnen.
                  Oft ist das Denken schwer, indes das Schreiben geht auch ohne es (Wilhelm Busch)

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Schrott !

                    Hallo Delgado,
                    du hast grundsätzlich natürlich recht, aber immerhin wurde Siegfried 64 damit geholfen und das ist ja der Sinn des Forums, wenn man ihn erst gebeten hätte, doch ein neues Thema zu eröffnen, hätte man ihn vielleicht verprellt.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Schrott !

                      ... und außerdem find ich dass Siegfrieds Problem viel besser in dieses Forum passt als der eigentliche Thread

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Schrott !

                        Wenn Leuten geholfen werden kann, prima!

                        Wir erinnern zwar auch gern an eine gewisse Ordnung im Forum, helfen aber dennoch:

                        D`s. Zitat könnte man auch gut umdrehen, aber W. Busch war ja ein Genie, wir sind nur Anwender ;-) !

                        Gruss stiller
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #27
                          AW: Schrott !

                          Ich bin zwar nicht gegen alles aber was einen da abverlangt wird grenzt schon an Lebenszeitberaubung.
                          Neues Jahr neues Glück.
                          Elster 2010 soeben installiert. Was es nicht mehr gibt ist die Seitenübersicht links im Bild wie sonst die Jahre. Schade ...
                          Nun nur erstmal die EÜR versucht. Beim Blatt "Anlageverzeichnis zur EÜR (Teil 2)" folgender Spaß:
                          Daten aus dem Vorjahr zur Auswahl übernommen und aktualisiert. Dann ...
                          alte abgelaufene Abschreibungen lassen sich nicht zeilenweise löschen.
                          Es wird immer nur die letzte Zeile gelöscht obwohl diese noch relevante Daten enthält.
                          Ein zeilendefiniertes Löschen ist unmöglich. Also alle Zellinhalte manuell gelöscht.
                          Bei der Plausibilitätsprüfung dann Fehler "Einträge sind nicht fortlaufend.
                          Wie jetzt pinselt man alle noch relevanten Daten in oben bestehende freigewordenen Zeilen?
                          Wer hat sich den diesen Quatsch ausgedacht. 4 Stunden sitze ich jetzt allein an diesem Formular und dann wird einem der Daumen gezeigt.

                          Voriges Jahr erlebt: Hinweis! In leeren Zellen keine Nullen eintragen. Bei der Plausibiltätsprüfung dann Fehler. Nach x-maligem Probieren dann der Anruf beim Finanzamt.
                          Aussage: Ja da müssen Sie Nullen eintragen und dann geht es. Es heißt doch immer wer lesen kann ist im Vorteil. Von telefonieren und recherchieren müssen war da nie die Rede.

                          Mitte März 2010 die Steuerdaten per Elster an das Finanzamt gesendet.
                          Das Formular EÜR habe ich nicht gefunden und daher das aus meiner Kalkulationssoftware mitgeschickt. Dann eine Fristsetzung des Finanzamtes, das ich innerhalb von 10 Tagen das amtliche EÜR-Formular nachzusenden habe. Also erneut gesucht und nichts gefunden.
                          Im Internet nach ca. 2 Stunden googlen berichten dann erste Leute das dieses noch nicht verfügbar sei. Da diese Aussagen aber kaum rechtlich relevant sind habe ich eine weitere Stunde im ELSTER-Forum gesucht.
                          Und siehe da ein klitzekleiner Hinweis das das Formular erst Ende April in einem Update nachgereicht wird. Warum steht so etwas nicht schon beim Download. Ist da der Spaßfaktor zu gering?
                          Als ich dies per Mail inklusive diesem Hinweislink auch dem Finanzamt mitteilte sagte man mir "man dürfe da nicht draufklicken und das lesen". Hallo. Hier dampfte es schon. Dann konnte ich mir die Frage nicht verkneifen ob ich der einzige Trottel bin der noch ehrlich seine Steuern hier bezahlt das es bis Ende März 2010 dem Finanzamt selbst noch nicht aufgefallen ist das es dieses Formular für ELSTER noch gar nicht gibt (gab). Nach dieser Frage am Telefon sagte man mir nur das ich das Formular dann wenn es verfügbar ist einfach nachreichen kann.

                          Geht es Euch auch so, das wenn man mit ELSTER arbeitet man dabei ständig ein sich steigendes Bedürfnis hat etwas kaputt machen zu müssen? Mir graust jedes Jahr aufs neue vor diesem digitalen Abenteuer obwohl ich sonst gerne mit dem Computer arbeite und mir die Buchhaltung damit sogar Spaß macht. Da aber gerade eine solch große Institution hinter dem Projekt ELSTER steht hätte ich mehr Benutzerfreundlichkeit erwartet. Die riesigen Bierdeckel auf die die Steuererklärung seit 2005 passen sollte hat man wohl aus logistischen Gründen verworfen.

                          So für heute breche ich das Thema ELSTER erstmal ab. Eigentlich wollte ich heute alles fertig und abgeschickt haben.
                          Zuletzt geändert von stockadministration; 08.02.2011, 21:17.

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                            #28
                            AW: Schrott !

                            Ich nochmal.

                            Jetzt habe ich einfach in die leeren Zeilen als Abschreibungsgegenstand "leer" und bei den Beträgen 0,00 eingetragen. Bei der Plausibilitätsprüfung stürzt das Programm nun einfach ab.
                            Jetzt habe ich auch noch die leeren Zeilen von unten nach oben mit den noch aktuellen Abschreibungen aufgefüllt und die leeren Zellen von unten nach oben gelöscht.
                            Das Programm stürzt trotzdem nach jeder Plausibilitätsprüfung ständig ab.
                            Was ich damit sagen will ist "speichert eure Eingaben bevor Ihr die Plausibilitätsprüfung durchführt. Wie soll man damit seine Steuererklärung abschicken?
                            Für heute reicht es nun endgültig bevor doch noch etwas kaputt geht.
                            Ich freue mich schon auf morgen ....
                            Zuletzt geändert von stockadministration; 08.02.2011, 22:20.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Schrott !

                              Hallo stockadministration,

                              ELSTER ist erstmal ein Bundesweites System.

                              Die Bearbeiter in den FÄ wissen zuletzt, wo der Hase im Pfeffer liegt.

                              Wenn das Projekt ELSTER nicht weiss, wo es an der Basis hapert, kann es schlecht reagieren.

                              Das FA könnte nur "Knotenpunkt" von Fehlermeldungen sein, ich hätte das und das gemacht, dies hab ich nicht und das kenne ich nicht.

                              Hier im Forum ist es doch nicht anders!
                              Welche JAVA - keineAhnung!
                              Browser - nie was von gehört!
                              Was bitte ist ein BS?

                              Nun soll ein unbedarfter Veranlager im FA wissen, was der Anrufer will?

                              Bevor der Anrufer o.a. Fragen nicht selbst beantworten kann, sollte er
                              nicht über Elster sondern über seine eigene Unbedarftheit urteilen.
                              NEIN, ELSTER ist Schuld, das FA MUSS helfen, und wenn es nicht kann, ist das Verfahren selbst Schuld.

                              Tagtäglich geben FÄ telefonisch COMPUTERKURSE, wie suche ich eine Datei,
                              wie ermitttle ich mein Betriebssystem,
                              welche Partizipionen nutze ich,
                              WO sind MEINE Dateien gespeichert?

                              Als ich vor Jahren eine .pfx erwarb,
                              habe ich sie sicher auch extern verwahrt.
                              Als ich sie verlängern musste, habe ich auch die externe Datei überschrieben.

                              Meine Steuerdaten habe ich lokal als auch extern gesichert.
                              Dies war VOR meiner ElsterFormular-Zeit so, und hat sich bis heute nicht geändert.

                              Dank der externen Speicherung ist es ein leichtes, Daten von XP nach Win7 oder zurück zu speichern.

                              Kaputt ist bei EF bisher nie was gegangen, öffnen oder import immer möglich.

                              Bei T. von L. waren aber bereits Vorjahresdaten nicht mehr lesbar, bzw. nicht wiederherstellbar.

                              Ja, ich bin plötzlich ein Verfechter von EF, voreingenommen oder von denen bezahlt.

                              Ich weiss ungefähr, wie "meine" Steuererklärung ausgefüllt werden soll.
                              EF reicht mir dafür.
                              Resourcenfresser- wie andere Programme benötige ich nicht mehr.
                              Mich verlangt eine Hilfe zum AUSFÜLLEN!
                              Mehr will/darf EF ja auch gar nicht, und brauche ich eigentlich nicht.

                              Wem EF nicht helfen kann, mag es für Schrott halten.
                              Der kann aber auch kein Papier fehlerfrei ausfüllen.

                              Und weil ich es auch nicht kann, nutze ich EF, weil Fehler angezeigt und korrigiert werden können, ohne Schnickschack, ohne zusätzliche Kosten.

                              Kritik ist berechtigt:
                              N-GRE
                              Gew-St
                              EÜR
                              FB

                              Aber ist NUR deshalb das Programm Schrott?

                              Die natürlichsten Bedürfnisse werden befriedigt, die Masse könnte damit arbeiten.
                              Aber auch den "Exoten" wird durchaus eine Plattform geboten (leider nur Windows-basiert).

                              Ich übernehme seit Jahren:
                              meine eigenen Dateien

                              als Test:
                              Umsatzsteuervoranmeldungen
                              Lohnsteueranmeldungen
                              Lohnsteuerbescheinigungen

                              Einkommensteuererklärungen:
                              mit/ohne Riester
                              mit/ohne Rürup
                              getrennt
                              zusammen
                              einzeln
                              einzelerziehend...

                              u.s.w.
                              und es macht Spass, Erfahrungen zu sammeln und weiterzugeben.

                              Vielen anderen Anwendern geht es hier, denke ich, genauso.
                              Aus ihren Erfahrungen zu lernen, macht UNSERE Community STARK.

                              Einmal wird von 2010, ein andermal von 2005 geredet.

                              Ich wünsche mir, USER, die genau erzählen, was sie wollen, für welches Jahr, welche Steuerart und was sie bereits getan haben.

                              Gruss Stiller
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Schrott !

                                Hallo Herr Stiller,

                                jetzt wollte ich ihnen hier ausführlich antworten aber auch das geht nicht mehr dank Fehler 400. Selbst Word findet aber kein Zeichen von denen ich hier keines verwenden darf.
                                Ich gebs auf. Schade um die Zeit.

                                Mit freundlichen Grüßen

                                Herr Babst

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