Guten Tag,
zur Anlage AUS (Ausländische Einkünfte und Steuern) habe ich einige Fragen. Ich habe 2010 in Frankreich ein Gehalt bezogen. Dort wird die Einkommenssteuer erst nachträglich erhoben.
Zu Feld 7:
ist dort das Bruttogehalt anzugeben? In der Hilfe steht folgender kryptischer Satz:
"Die vorgeschriebene Einkunftsermittlung nach deutschem Steuerrecht bedeutet, dass die Einnahmen um die mit ihnen zusammenhängenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten (ggf. um die Pauschbeträge hierfür) zu kürzen sind."
Heißt das, dass ich alle beiträge für Sozialversicherungen, Renten usw. von dem Bruttogehalt abziehen soll oder nicht?
Felder 9/10: Gibt es einen Unterschied zwischen den "Abgezogenen Steuern" und den "Anzurechnenden Steuern" oder trage ich hier einfach in beide Felder den gleichen Betrag ein?
Vielen Dank.
zur Anlage AUS (Ausländische Einkünfte und Steuern) habe ich einige Fragen. Ich habe 2010 in Frankreich ein Gehalt bezogen. Dort wird die Einkommenssteuer erst nachträglich erhoben.
Zu Feld 7:
ist dort das Bruttogehalt anzugeben? In der Hilfe steht folgender kryptischer Satz:
"Die vorgeschriebene Einkunftsermittlung nach deutschem Steuerrecht bedeutet, dass die Einnahmen um die mit ihnen zusammenhängenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten (ggf. um die Pauschbeträge hierfür) zu kürzen sind."
Heißt das, dass ich alle beiträge für Sozialversicherungen, Renten usw. von dem Bruttogehalt abziehen soll oder nicht?
Felder 9/10: Gibt es einen Unterschied zwischen den "Abgezogenen Steuern" und den "Anzurechnenden Steuern" oder trage ich hier einfach in beide Felder den gleichen Betrag ein?
Vielen Dank.
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