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eingetragene Lebenspartnerschaft

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    #16
    AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

    Als Verheiratete haben Sie auch nicht unbedingt sofort die Steuerklasse III, sondern erst mal Steuerklasse IV - und das ist das gleiche, wie Steuerklasse I.

    Vorausgesetzt, das Urteil kommt irgendwann, müsste Ihre Lebenspartnerin dann zur (ungünstigen) Steuerklasse V wechseln.

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      #17
      AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

      Hallo Picard77,

      das stimmt! Wusste gar nicht das dies so ist.

      Viele Grüße Trinchen

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        #18
        AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

        Hallo Sabre,

        so stimmt das aber nicht.
        In einer "normalen" Ehe habe ich ja die Wahl: 3 / 5 oder 4/4
        und kann obendrein eine Zusammenveranlagung der Einkommensstuer machen.
        Nun haben wir BEIDE die schlechtere Steuerklasse.
        Die bessere Steuerklasse kann mir aber genommen werden, denn als Alleinerziehend gelte ich ja nicht mehr, ist auch ok. Aber dann bitte mit allen Konsequenzen.

        Ich bin mir ziemlich sicher, das hier ein Urteil kommen wird.


        Viele Grüße Trinchen

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          #19
          AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

          Hallo nochmal,

          die Steuerklassenwahl 4/4 ist im Grunde das gleiche wie 1/1 - mit den selben Abzügen.

          Das einzige, was Sie aktuell nicht können, ist der Wechsel zu 3/5 und eine Zusammenveranlagung.

          Auch wenn ich Ihre Lage verstehe, sind Sie aktuell (also beim Lohnsteuerabzug) nicht schlechter gestellt, als ein Hetero-Ehepaar, das die Steuerklassen 4/4 gewählt hat.

          Der Rest wird sich nur über Rechsprechung ändern lassen.

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            #20
            AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

            Zitat von Trinchen Beitrag anzeigen
            Hallo,

            meine Partnerin und ich, werden uns im August verpartnern.

            Ich bringe ein Kind mit in die Lebenspartnerschaft und habe zurzeit Steuerklasse 2.
            Was habe ich denn dann für eine Steuerklasse nach der Verpartnerung?

            Laut diesem thread ja keine 2 mehr, verheiratet wird aber auch nicht anerkannt (zumindest fehlen die Urteile)....
            Ich glaube das wird noch spannend....

            Grüße Trinchen
            Nach derzeitiger Rechtslage Stkl. I, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende fällt weg, da Sie mit einer anderen volljährigen Person zusammenleben. Des weiteren zwingend Einzelveranlagung.
            Man könnte natürlich auch Zusammenveranlagung beantragen, gegen den dann einzulegenden Einspruch, der abgelehnt wird klagen (was schon manche machen). Eventuell gibts dann ein entsprechendes höchstrichterliches Urteil zu Ihren Gunsten.

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              #21
              AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

              Zitat von Trinchen Beitrag anzeigen

              natürlich wohnen wir dann zusammen. Aber man kann mich doch nicht schlechter stellen, mit einem Kind, nur weil ich eine Lebenspartnerschaft eingehe ...
              Oh doch, das tun die sogar, wenn du mit deiner Mutter in einem Haus lebst. Ich bin dadurch auch in die Klasse 1 gerutscht...wenn ich das vorher geahnt hätte...und ich hab noch nicht mal eine Partnerschaft und werd auch bestraft!

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                #22
                AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                Hallo,

                nun ist es soweit und ich sitze mit dicken Fragezeichen vor unserer Einkommensteuererklärung.
                Ich habe gerade noch einmal gegoogelt und folgendes gefunden:
                http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article13287517/Homo***uelle-Paare-sollten-jetzt-handeln.html
                Eingetragene Lebenspartner sollten jetzt in jedem Fall die gemeinsame Veranlagung beantragen. Sie wird von den Finanzbeamten zwar abgelehnt werden, dagegen sollte dann aber Einspruch mit Verweis auf die laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07) eingelegt werden. Das Finanzamt wird den Fall dann ruhen lassen. Entscheidet das Gericht im Sinne der Kläger, wird nachträglich die gemeinsame Veranlagung durchgeführt.
                Das bedeutet, das ich es wohl so tun sollte, wie es pa84347 geschrieben hatte (im letzten Absatz)?
                Ich tätige eine gemeinsame Veranlagung, werde zu 99% abgelehnt und ich lege dann Widerspruch, mit dem Verweis auf das laufende Verfahren, ein?
                Dies bedeutet dann auch, das Guthaben (was aufgrund behindertes Kind sein wird) ruht und auch erst nach Verfahrensende ausgezahlt wird? Oder rechnet dies das Finanzamt dann auseinander?
                Muss ich selber Klage einreichen, oder reicht tatsächlich der Verweis auf das laufende Verfahren?

                Aber eine weitere Frage und freue mich auf eure Einschätzung:
                Lohnt sich der ganze Aufwand?
                Meine Frau und ich haben zurzeit die Klasse 1. Ich gehe 100% arbeiten, sie hat eine 80% Stelle. Ich habe 2 Kinder mit in die Ehe gebracht. Die Große macht inzwischen eine Ausbildung, hat aber für 2011 noch das komplette Kindergeld erhalten, der Kleine hat eine Behinderung und Pflegestufe 2.
                Den Steuerfreubetrag von 3700 € habe ich monatlich auf der Lohnsteuerkarte schon eingetragen.
                Wenn wir gemeinsam veranlagen, haben wir dann überhaupt eine höhere Erstattung zu erwarten?
                Kann uns hier jemand vielleicht weiter helfen?

                P.S. Die Lohnsteuerklasse habe ich im Monat der Verpartnerung direkt beim Finanzamt von der 2 in die 1 ändern lassen.



                Grüße Trinchen

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                  #23
                  AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                  Ob sich die ganze Streiterei lohnt, lässt sich nur durch genaues Rechnen herausfinden. Das ist im Übrigen bei Heteroehegatten nicht anders.

                  Also zwei Einzelveranlagungen rechnen, speichern.

                  Dann eine Zusammenveranlagung rechnen, speichern.

                  Was ist günstiger?

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                    #24
                    AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                    Hallo Trinchen,

                    interesantes Thema. Hier mein "Senf":

                    Da du dir einen Freibetrag (für Hilflos) auf die Lohnsteuerkarte hast eintragen lassen, zahlst du ja schon weniger Lohnsteuer, d.h. die Erstattung auf die du eventuell warten musst kann nicht zu hoch ausfallen.

                    Das einzige was dir hier noch durch die Lappen geht ist der Pflegpauschbetrag von 924 Eur.

                    Ich nehme aber an das die zu erwartendende Erstattung bei Zusammenveranlagung nicht soviel höher sein wird, als bei Einzelveranlagung, da ihr beide verdient.

                    Grosse Erstattungen sind nur zu erwarten wenn ein Partner keine oder nur geringe Einkünfte hat.
                    Also einfach mal, wie vorgeschlagen, beide Varianten rechnen.

                    Wo ich meine Bedenken habe, das das Finanzamt dich auffordert eine (Einzel) Erklärung abzugeben, da du durch die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte verpflichtest bist. Dann könnte das Finanzamt dich schätzen. Schwierige Situation.
                    LG MAX v S.

                    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                      #25
                      AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                      Hallo,

                      vielen Dank für eure Antworten. Ich denke ich werde jetzt erst einmal die Einzelveranlagung machen. Der Hinweis das mich ja auch das Finanzamt schätzen könnte ist natürlich nicht von der Hand zu weisen und sehr wichtig! Vielen Dank.

                      Wahrscheinlich gehts bei uns nur um ein paar Euro und deswegen werde ich jetzt keinen Klageweg einreichen. Steuerklassenmäßig würde sich bei uns bei einer 4/4 auch nichts ändern, als 1/1, von daher....werden wir wohl die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes abwarten.


                      Grüße Trinchen

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                        #26
                        AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                        Für die Entscheidung des BGH ist es gerade wichtig, dass Sie vorher eine Zusammenveranlagung beantragt haben, die verwehrt wurde. Erst mit dem Einspruch und dem !Hinweis auf ein Ruhen des Verfahrens! bis zur Entscheidung beim BGH haben Sie im Nachhinein die Möglichkeit, von einem evtl. positiven Ausgang zu profitieren.

                        Mit dem von Ihnen gedachten Weg wird der Steuerbescheid endgültig und damit im Nachhinein nicht mehr änderbar (nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von 1 Monat)!

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                          #27
                          AW: eingetragene Lebenspartnerschaft

                          Na ja, natürlich kann man auch eine Einzel-Steuererklärung einreichen, den Bescheid abwarten und DANN per Einspruch die Zusammenveranlagung beantragen. Wenn dann tatsächlich eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BGH stimmt nicht) käme, ist es wahrscheinlich einfacher, die Daten zweier Einzelsteuererklärungen ZUSAMMENZUFASSEN anstatt aus einer gemeinsamen Steuerererklärung zum jetzigen Zeitpunkt auf jeden Fall die Daten auseinanderzuklabüstern.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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