AW: eingetragene Lebenspartnerschaft
Als Verheiratete haben Sie auch nicht unbedingt sofort die Steuerklasse III, sondern erst mal Steuerklasse IV - und das ist das gleiche, wie Steuerklasse I.
Vorausgesetzt, das Urteil kommt irgendwann, müsste Ihre Lebenspartnerin dann zur (ungünstigen) Steuerklasse V wechseln.
Als Verheiratete haben Sie auch nicht unbedingt sofort die Steuerklasse III, sondern erst mal Steuerklasse IV - und das ist das gleiche, wie Steuerklasse I.
Vorausgesetzt, das Urteil kommt irgendwann, müsste Ihre Lebenspartnerin dann zur (ungünstigen) Steuerklasse V wechseln.
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