Hallo,
bei der Beantragung der Kinderbetreuungskosten habe ich folgendes grundsätzliches Problem:
Meine Frau und ich sind erwerbstätig. Meine Frau hat vor dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot über mehrere Monate gehabt. Danach Mutterschutz. Nach dem Mutterschutz geht sie sofort in Elternzeit.
Ich habe sofort nach der Geburt unserer 2. Tochter Elternzeit genommen.
Unsere große Tochter ist 3 Jahre alt.
In welchen der o.g. Fällen sind die Kinderbetreuungskosten als erwerbsbedingt, als Sonderausgaben bzw. überhaupt nicht berücksichtigungsfähig.
Ich habe im Forum gelesen, dass Sie erwerbsbedingt bis 4 Monate nach dem Mutterschutz abzugsfähig sind. Ich habe allerdings währenddessen 2 Monate Elternzeit??
Vielen Dank im Voraus!
bei der Beantragung der Kinderbetreuungskosten habe ich folgendes grundsätzliches Problem:
Meine Frau und ich sind erwerbstätig. Meine Frau hat vor dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot über mehrere Monate gehabt. Danach Mutterschutz. Nach dem Mutterschutz geht sie sofort in Elternzeit.
Ich habe sofort nach der Geburt unserer 2. Tochter Elternzeit genommen.
Unsere große Tochter ist 3 Jahre alt.
In welchen der o.g. Fällen sind die Kinderbetreuungskosten als erwerbsbedingt, als Sonderausgaben bzw. überhaupt nicht berücksichtigungsfähig.
Ich habe im Forum gelesen, dass Sie erwerbsbedingt bis 4 Monate nach dem Mutterschutz abzugsfähig sind. Ich habe allerdings währenddessen 2 Monate Elternzeit??
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