Ich war in den letzten 2 Jahren teilweise für einzelne Tage in Kurzarbeit.
Wie gehe ich nun mit diesem Thema bei der Einkommensteuererklärung richtig um?
Kurzarbeitergeld in der Lohnsteuerbescheinigung der Anlange N eintragen, das ist klar.
Bei den Werbungskosten bei der Anzahl der Tage, an denen ich meine Arbeitsstätte aufgesucht habe, die Arbeitstage - Urlaubstage - Kurzarbeitstage errechnen und eintragen? (Vermute: Ja)
Muß bei der Anzahl der Urlaubs- und Krankheitstage auch die Anzahl der Kurzarbeitstage dazugerechnet werden? (Vermute: Nein)
Muß ich sonst noch zusätzliche Eintragungen vornehmen?
MfG
André
Wie gehe ich nun mit diesem Thema bei der Einkommensteuererklärung richtig um?
Kurzarbeitergeld in der Lohnsteuerbescheinigung der Anlange N eintragen, das ist klar.
Bei den Werbungskosten bei der Anzahl der Tage, an denen ich meine Arbeitsstätte aufgesucht habe, die Arbeitstage - Urlaubstage - Kurzarbeitstage errechnen und eintragen? (Vermute: Ja)
Muß bei der Anzahl der Urlaubs- und Krankheitstage auch die Anzahl der Kurzarbeitstage dazugerechnet werden? (Vermute: Nein)
Muß ich sonst noch zusätzliche Eintragungen vornehmen?
MfG
André
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