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    AV Formular

    Hallo,
    vieleicht kann mir ja jemand helfen beim Ausfüllen. Ich mache das jetzt schon alleine seit es Elster gibt, aber diese Version check ich nicht.
    Ich habe eine Riesterrente, mein Mann nicht, wir sind zusammen veranlagt.
    Die Bescheinigung wurde elektronisch ans Finanzamt übermittelt.
    Frage: Muß ich das Formular dann überhaupt ausfüllen?
    Wenn ja, gebe ich Vertragsnummer usw ein und muß dann bei Anlage 1 eintippen, aber ich habe ja keine, die liegt ja schon beim Finanzamt.
    Weiter unten trage ich dann ja ein für Sonderabzug und muß dann unmittelbar begünstigt eintragen. Dann muß ich ja weiter unten wieder ja anklicken und einen Wert von 2009 eintragen, welchen?
    Ich hoffe es kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen.
    Danke im voraus.

    #2
    AW: AV Formular

    1.) An das Finanzamt wurde keine Bescheinigung übermittelt. Wie kommen Sie darauf ? Haben Sie wirklich eine Riester-Rente ? Vielleicht posten Sie vorsichtshalber einmal die konkrete Anlageform mit Tarifbezeichnung ?
    2.) Natürlich müssen Sie das Formular (Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG des Anbieters) vervollständigen, dem Finanzamt zukommen lassen und wie bisher auch die entsprechenden Angaben in der Anlage AV machen (nur für 2009 gab es diese Anlage AV nicht, so dass die Angaben in der Anlage Vorsorgeaufwand gemacht wurden).
    3.) Ansonsten o.k..Als 2009er-Wert ist das einzutragen, was dort gefragt wird ;-) Sorry, aber Sie fragen so allgemein, da kann ich auch nur allgemein antworten.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: AV Formular

      Tatsächlich werden ab dem Veranlagungszeitraum 2010 die Vertragsdaten vom Riester-Anbieter elektronisch über die DRV Bund ans FA übermittelt. (Wann er das tut, ist die andere Frage, wahrscheinlich nicht früher, als man die bisherige Papier-Bescheinigung für die ESt-Erklärung erhalten hat, also klingt April erstmal nicht völlig unrealistisch).
      Die Anlage AV muss aber weiterhin ausgefüllt werden.

      Kommentar

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