AW: Anlage AV
In Zeile 11 ist der Bruttoarbeitslohn des Vorjahres - also von 2009 einzutragen.
Je nachdem, wie nach der Vergleichsberechnung (Geleistete Beiträge -> mögliche Steuererstattung / erhaltener Zuschuss) gibt es dann etweder einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug oder nicht. Da die Berechnung, wieviel Zulage Ihnen in 2010 zugestanden hat, vom Arbeitslohn in 2009 abhängt, kommen natürlich unterschiedliche Ergebnisse heraus, je nachdem, was Sie in Zeile 11 eintragen.
In Zeile 11 ist der Bruttoarbeitslohn des Vorjahres - also von 2009 einzutragen.
Je nachdem, wie nach der Vergleichsberechnung (Geleistete Beiträge -> mögliche Steuererstattung / erhaltener Zuschuss) gibt es dann etweder einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug oder nicht. Da die Berechnung, wieviel Zulage Ihnen in 2010 zugestanden hat, vom Arbeitslohn in 2009 abhängt, kommen natürlich unterschiedliche Ergebnisse heraus, je nachdem, was Sie in Zeile 11 eintragen.
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