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Aktienverlustverrechnung, Einkommensteuersatz, Kapitalsteuer

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    Aktienverlustverrechnung, Einkommensteuersatz, Kapitalsteuer

    Hallo,

    das Ganze ist zumindest für mich etwas komplizierter.
    Im Jahr 2009 hatte ich Verluste durch Wertpapiergeschäfte. Diese wurden mir auch in meinem Steuerbescheid 2009 bestätigt:

    "Einkäufte aus Kapitalvermögen [...] verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2009 .... XY,- Euro".

    In 2010 habe ich nun Gewinne durch Wertpapiergeschäfte gehabt, die sogar über den Verlusten in 2009 liegen. Diese Gewinne wurden automatisch über die Bank bereits mit KapSt. und Soli versteuert.

    Jetzt würde ich mir gerne durch eine Verrechnung der Verlust mit 2009 einen Teil der zu viel gezahlten Steuer zurück holen.

    Doch wie? Gebe ich nun die 2010er Gewinne in der Einkommenssteuererklärung an, dann werden die doch zu meinem Einkommenssteuersatz versteuert. Das will ich jedoch nicht, da dieser über den 25% der KapSt. liegt.

    Wäre dankbar, wenn jemand wüsste, wie man hier korrekt vorgeht?

    Vorab besten Dank für alle konstruktiven Beiträge!

    #2
    AW: Aktienverlustverrechnung, Einkommensteuersatz, Kapitalsteuer

    Also zunächst die Steuerbescheinigung der Bank anfordern. Dann mit der ESt-Erklärung die Anlage KAP ausfüllen und dort die Angaben der StB übernehmen (Zeilen 7,8,(9),14,14a,49,50,(51),...). Wichtig ist in KAP noch das Kreuz in Zeile 5 und 59.
    Dann werden die in Zeile 8 bescheinigten Gewinne mit deinen alten Verlusten verrechnet und die ggf. die zu viel gezahlte KapSteuer (pauschal 25%) erstattet.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Aktienverlustverrechnung, Einkommensteuersatz, Kapitalsteuer

      Hallo,

      >>>Gebe ich nun die 2010er Gewinne in der Einkommenssteuererklärung an, dann werden die doch zu meinem Einkommenssteuersatz versteuert.

      Nein, das ist seit Einführung der A-Steuer nicht mehr der Fall. Die Günstigerprüfung KANN beantragt werden (KAP Zeile 4), aber auch das würde maximal zu einer Steuerbelastung von 25%+Soli+ggf. Kirche führen (daher heißt es Günstigerprüfung); wer sich also nicht sicher ist, kann die Günstigerprüfung in jedem Fall* beantragen.

      MfG Stefan

      * nur der Vollständigkeit halber: Es kann in ganz wenigen Fällen vorkommen, dass die Günstigerprüfung ungünstig ist (Soli am oberen Rand der Nullzone oder im Milderungsbereich)
      Zuletzt geändert von reckoner; 28.05.2011, 18:19.
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Aktienverlustverrechnung, Einkommensteuersatz, Kapitalsteuer

        Hallo,
        schon mal lieben Dank für die bereits geschriebenen Antworten. Jetzt kam ich auch dazu das Elsterformular zu installieren und die Daten einzugeben. Nun fällt mir folgendes auf.

        Mein Steuerbescheid von 2009 macht bei dem Verlustvortrag eine Unterscheidung (Eurobeträg genändert):

        Der verbleibende Verlustvortrag wird nach §10 d Abs. 4 EStG für die
        Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) auf ................................ 1000,-
        Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStg in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung auf ...................... 10,-
        festgestellt

        Im Elsterformular für die Steuererklärung 2010 gebe ich jetzt ja nun in der KAP Zeile 59 an, dass ich eine "Verlustverrechnung von Verlusten nach §23 EStG nach der bis zum 31.12.2009 geltenden Rechtslage" möchte. Bedeutet dies nun, dass nur mein Verlust von 10,- Euro nach 2010 übertragen wird. Was ist mit dem Verlust von 1000,- Euro????

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          #5
          AW: Aktienverlustverrechnung, Einkommensteuersatz, Kapitalsteuer

          Hallo,

          aus deiner Schilderung schließe ich, dass du 2009 Verluste aus Aktien gemacht hast und diese auch von der Bank bescheinigen lassen hast (warum eigentlich?).

          Diese Verluste sollten nun - eigentlich automatisch - mit Aktiengewinnen verrechnet werden, so du denn welche hattest (KAP Zeile 9); einen Antrag gibt es dafür jedenfalls nicht. Ich rate natürlich immer dazu, die kommenden Bescheide dementsprechend zu überprüfen.

          Der Antrag in KAP Zeile 59 gilt nur für die Altverluste.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Aktienverlustverrechnung, Einkommensteuersatz, Kapitalsteuer

            Richtig, in 2009 gab es Verlust. Woran hast du eigentlich erkannt, dass ich diese von der Bank separat habe ausweisen lassen? Nun, jedenfalls war es eine Bank im Ausland, weswegen ich separate Belege eingereicht habe. Dieses ausländische Konto inkl. Depot wurde jedoch auch in 2009 gekündigt. In 2010 sind dafür Gewinne bei meiner deutschen Bank angefallen.

            Die Verlust aus 2009 wurde mir zumindest teilweise vom Finanzamt anerkannt und dabei in die beiden beschriebenen Gruppen gegliedert (1000,- Euro, und 10,- Euro, die Zahlen nur als Beispiel). Aus meinem Steuerbescheid über das Jahr 2009:

            Der verbleibende Verlustvortrag wird nach §10 d Abs. 4 EStG für die
            Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) auf .................................................. ... 1000,-
            Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStg in der bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Fassung auf ... 10,-
            festgestellt

            Diese Unterscheidung übersteigt nun meine Steuerkenntnisse, woraus meine Frage resultierte. Jedenfalls liegen aus 2010 Aktiengewinne vor, die ich auch brav in KAP Zeile 9 eingetragen habe (so wie es auch auf dem Bescheid von meiner Bank angegeben ist.).

            Soweit so gut. Meine Fragen:
            (1) Also die beiden Verlustgruppen sind doch Altverluster. Also ist doch die Zeile 59 anzukreuzen, oder?
            (2) Da im Steuerbescheid zwei Gruppen unterschieden wurden, wundere ich mich welche Verluste aus 2009 mit welchen Gewinnen in 2010 verrechnet werden?

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              #7
              AW: Aktienverlustverrechnung, Einkommensteuersatz, Kapitalsteuer

              Hallo,

              >>>Woran hast du eigentlich erkannt, dass ich diese von der Bank separat habe ausweisen lassen?

              Sonst hättest du wohl kaum einen Verlustvortrag nach neuer Rechtslage, dachte ich. Aber bei einer ausländischen Bank stimmt das natürlich doch nicht, also lag ich nicht ganz richtig.


              >>>Die Verlust aus 2009 wurde mir zumindest teilweise vom Finanzamt anerkannt und dabei in die beiden beschriebenen Gruppen gegliedert

              Die Aufteilung kann nur damit zusammenhängen, dass sowohl Alt- als auch Neugeschäfte dabei waren (der KAUFzeitpunkt ist entscheidend).
              Aber warum wurde nur teilweise anerkannt? Vermutlich aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens(?).


              >>>(1) Also die beiden Verlustgruppen sind doch Altverluster. Also ist doch die Zeile 59 anzukreuzen, oder?

              Nein, eben nicht. Deine als 1000 Euro bezeichneten Verluste müssen Neuverluste sein, bei Altverlusten gibt es die Unterscheidung zwischen Aktien und Sonstiges nämlich nicht.
              Falls es doch nur Altverluste waren, hat das Finanzamt imho einen Fehler gemacht (EDIT: oder du fehlerhaft erklärt) und du solltest u.U.* eine Korrektur verlangen (bei bestandskräftigem Bescheid aber etwas schwieriger, jedoch nicht unmöglich).
              Die KAP Zeile 59 solltest du aber natürlich trotzdem ankreuzen, um auch die 10 Euro Altverluste noch zu verrechnen.

              *u.U. deßhalb, weil - je nach dem - Alt- oder Neuverluste besser sind.
              Altverluste: auch mit sonstigen Kursgewinnen verrechenbar (+), das Halbeinkünfteverfahren gilt noch (-), verfallen praktisch 2013 (-)
              Neuverluste: nur mit Aktiengewinnen verrechenbar (-), verfallen aber nie (+)


              >>>(2) Da im Steuerbescheid zwei Gruppen unterschieden wurden, wundere ich mich welche Verluste aus 2009 mit welchen Gewinnen in 2010 verrechnet werden?

              Wirkliche Altverluste nur (nach Antrag gem. Zeile 59) mit KAP Zeile 8 (sowie Spekulationsgewinnen laut Anlage SO, aber das ist ein Sonderthema), Neuverluste aus Aktien nur mit KAP Zeile 9, und sonstige Neuverluste mit KAP Zeile 7.

              MfG Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 29.05.2011, 15:17.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Aktienverlustverrechnung, Einkommensteuersatz, Kapitalsteuer

                Jetzt ist der Groschen gefallen. Der KAUFZEITpunkt ist also wichtig für die Unterscheidung. War mir so nicht klar. Bin mir nun auch sehr sicher nix falsch zu machen, wenn ich in KAP die Zeile 59 ankreuze, auch da die wesentlich höheren Neuverluste sich komplett durch die 2010 Aktiengewinne aufrechnen lassen sollten.

                Aber was mir jetzt noch zusätzlich aufgefallen ist: KAP/Zeile 60: "Ich beantrage die Verrechnung von Verlusten nach §22 Nr. 3 ..." Ich habe angefangen diesen Paragraphen im ESTG nachzulesen ... und während ich versuche es zu kapieren, frage ich mich: "Soll ich nicht einfach Zeile 60 auch noch ankreuzen. Wenn anwendbar, kanns nur gut sein. Und wenn nicht, dann schaded es doch auch nix".

                edit:
                es kommt noch besser: ich will eine Arztrechnung als außergewöhnliche Belastung einreichen. Deswegen muss ich jetzt Kapitalerräge angeben. Aktiengewinne in 2010 sind doch Kapitalerträge ... aber gebe ich die nun mit oder ohne die Verlustverrechnung an???? Und warum muss ich die hier nun nochmals angeben? Ist doch in der KAP zu sehen.

                ( ... und auch beschleicht mich das Gefühl einer gewissen Unzufriedenheit. Denn wie kann eigentlich jmd. der sein Geld in einem technischen Beruf verdient als dies verstehen. Der Staat zieht Steuern ein und der Bürger wird ohnmächtig wenn er verstehen will wieso, und hat kaum Chance zu erkennen, wenn ihm zuviel "weggenommen" wurde. Kann doch nicht sein. )
                Zuletzt geändert von BigMan200; 29.05.2011, 17:57.

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                  #9
                  AW: Aktienverlustverrechnung, Einkommensteuersatz, Kapitalsteuer

                  Hallo,

                  >>>"Soll ich nicht einfach Zeile 60 auch noch ankreuzen. Wenn anwendbar, kanns nur gut sein. Und wenn nicht, dann schaded es doch auch nix".

                  Korrekt, ein Antrag der Unsinn ist, wird auch keine Auswirkungen haben. Aber zur Erklärung: KAP Zeile 60 (und auch Zeile 10) sind für Stillhaltergeschäfte, wer nicht weiß was das ist hat sie höchstwahrscheinlich auch nicht getätigt.


                  >>>aber gebe ich die nun mit oder ohne die Verlustverrechnung an????

                  Ohne bzw. vor der Verlustverrechnung. Es geht hier um die Bestimmung der zumutbaren Eigenbelastung, und die ist abhängig vom wirklichen Einkommen (quasi der CashFlow, falls dir das was sagt). Je mehr Gerld man vereinnahmt hat, um so mehr muss man auch seine außergewöhnlichen Belastungen alleine tragen; siehe Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung), dort gibt es eine imho recht einfach zu verstehende Tabelle zu dem Thema.


                  >>>Und warum muss ich die hier nun nochmals angeben? Ist doch in der KAP zu sehen.

                  Weil in der Anlage KAP nicht mehr unbedingt alles eingetragen werden muss, die Erträge könnten also durchaus höher sein als angegeben.
                  Die Angabe der Kapitalerträge bei den außergewöhnlichen Belastungen soll übrigens in Zukunft entfallen.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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