Hallo an alle Forummitglieder,
ich habe ein paar Fragen bezüglich einer Photovoltaikanlage.
1. Die Jahresabrechnung für das Jahr 2010 habe ich ja jetzt erst in 2011 erhalten.
Muss diese dann trotzdem im Jahr 2010 als Einnahme berücksichtigt werden?
Die Steuer melde ich ja erst in der USt.-Voranmeldung vom Jan. 2011.
2. Bei einer Anlage mit Eigenverbrauch habe ich gelesen, dass ich diese Anlage vollständig
abschreiben kann (aber nicht die Sonderabschreibung von 20 % berücksichtigen darf - stimmt das?),
aber für die eigen verbrauchten kW die komplette Einspeisevergütung versteuern muss und nicht nur
den Anteil, den ich in Wirklichkeit erhalte. Und dann muss ich doch auch noch den Eigenanteil
als Einnahme im Gewerbebetrieb ausweisen. Mit welchem Wert soll man hier rechnen? Für
das kW des Zukaufes an Strom, welchen ich nicht selbst erzeuge, zahle ich bei meinem
Stromlieferanten ca. 0,19 Cent zzgl. MwSt. Muss ich diesen nehmen, oder gibt es da einen
Standardwert? Inkl. Steuer oder zzgl.?
3. Auf der Abrechnung für den Eigenverbrauch wird ein Messpreis von 4,48 Euro zzgl. MwSt.
berechnet, wo kann man diesen ausweisen.
So das war's vorerst mal. Aber ich bleib da bestimmt noch an mehr Sachen hängen.
Danke schon mal im Voraus für Eure Hilfe.
Danke, danke, danke.
Grüße
Süzeri
ich habe ein paar Fragen bezüglich einer Photovoltaikanlage.
1. Die Jahresabrechnung für das Jahr 2010 habe ich ja jetzt erst in 2011 erhalten.
Muss diese dann trotzdem im Jahr 2010 als Einnahme berücksichtigt werden?
Die Steuer melde ich ja erst in der USt.-Voranmeldung vom Jan. 2011.
2. Bei einer Anlage mit Eigenverbrauch habe ich gelesen, dass ich diese Anlage vollständig
abschreiben kann (aber nicht die Sonderabschreibung von 20 % berücksichtigen darf - stimmt das?),
aber für die eigen verbrauchten kW die komplette Einspeisevergütung versteuern muss und nicht nur
den Anteil, den ich in Wirklichkeit erhalte. Und dann muss ich doch auch noch den Eigenanteil
als Einnahme im Gewerbebetrieb ausweisen. Mit welchem Wert soll man hier rechnen? Für
das kW des Zukaufes an Strom, welchen ich nicht selbst erzeuge, zahle ich bei meinem
Stromlieferanten ca. 0,19 Cent zzgl. MwSt. Muss ich diesen nehmen, oder gibt es da einen
Standardwert? Inkl. Steuer oder zzgl.?
3. Auf der Abrechnung für den Eigenverbrauch wird ein Messpreis von 4,48 Euro zzgl. MwSt.
berechnet, wo kann man diesen ausweisen.
So das war's vorerst mal. Aber ich bleib da bestimmt noch an mehr Sachen hängen.
Danke schon mal im Voraus für Eure Hilfe.
Danke, danke, danke.
Grüße
Süzeri
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