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Betrieb einer Photovoltaikanlage, versch. Fragen

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    Betrieb einer Photovoltaikanlage, versch. Fragen

    Hallo an alle Forummitglieder,

    ich habe ein paar Fragen bezüglich einer Photovoltaikanlage.

    1. Die Jahresabrechnung für das Jahr 2010 habe ich ja jetzt erst in 2011 erhalten.
    Muss diese dann trotzdem im Jahr 2010 als Einnahme berücksichtigt werden?
    Die Steuer melde ich ja erst in der USt.-Voranmeldung vom Jan. 2011.

    2. Bei einer Anlage mit Eigenverbrauch habe ich gelesen, dass ich diese Anlage vollständig
    abschreiben kann (aber nicht die Sonderabschreibung von 20 % berücksichtigen darf - stimmt das?),
    aber für die eigen verbrauchten kW die komplette Einspeisevergütung versteuern muss und nicht nur
    den Anteil, den ich in Wirklichkeit erhalte. Und dann muss ich doch auch noch den Eigenanteil
    als Einnahme im Gewerbebetrieb ausweisen. Mit welchem Wert soll man hier rechnen? Für
    das kW des Zukaufes an Strom, welchen ich nicht selbst erzeuge, zahle ich bei meinem
    Stromlieferanten ca. 0,19 Cent zzgl. MwSt. Muss ich diesen nehmen, oder gibt es da einen
    Standardwert? Inkl. Steuer oder zzgl.?

    3. Auf der Abrechnung für den Eigenverbrauch wird ein Messpreis von 4,48 Euro zzgl. MwSt.
    berechnet, wo kann man diesen ausweisen.

    So das war's vorerst mal. Aber ich bleib da bestimmt noch an mehr Sachen hängen.

    Danke schon mal im Voraus für Eure Hilfe.
    Danke, danke, danke.

    Grüße

    Süzeri

    #2
    AW: Betrieb einer Photovoltaikanlage, versch. Fragen

    Dies ist kein Steuerforum sondern ein ELSTER Forum

    nur 2 kurze Anmerkungen:

    1. Im Normalfall wird man nicht bilanzieren sondern eine Einnahme-Überschuss -Rechnung erstellen. Dann gilt das Prinzip Ansatz im Jahr des Geldeingangs bzw. bei Abfluss

    2. Welche Anlagen haben denn Eigenverbrauch von Solarstrom, ist es nicht lohnender, den Strom voll einzuspeisen?

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      #3
      AW: Betrieb einer Photovoltaikanlage, versch. Fragen

      @ottoeisenherz:
      zu 2: man kann jetzt auch Zuschüsse/Vergütungen oder wie auch immer man das dann nennt, bekommen, wenn man den Strom selbst verbraucht.
      Gruß Katja

      Kommentar


        #4
        AW: Betrieb einer Photovoltaikanlage, versch. Fragen

        Die Vergütung für den Direktverbrauch ist als Betriebseinnahme zu erfassen. Zusätzlich ist die Selbstnut*zung des erzeugten Stroms ertragsteuerlich als Sachentnahme anzusetzen. Die Sachent*nahme ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bemessen. Der maßgebende Teilwert bestimmt sich hierbei nach dem Strompreis für den aus dem Netz des Energie*versorgers bezogenen Strom aufgrund eines allgemeinen Strommixes (= Marktpreis)

        Es gibt ab 01.01.2009 folgende Vergü*tungen nach § 33 EEG: 43,01 Cent je eingespeiste kWh und 25,01 Cent je selbst verbrauchter kWh. Würde der Strom für den Selbstverbrauch vom Netzbetreiber kommen, müsste hierfür beim örtlichen Energieversorgungsunternehmen (EVU) 20 Cent je kWh zu zahlen sein (Strompreis aufgrund eines allgemeinen Strommixes). Damit ergibt sich aus der Selbstnutzung des erzeugten Solar*stroms ein finanzieller Vorteil von 2 Cent je kWh gegenüber der Volleinspei*sung (= 25,01 Cent Eigenverbrauchsvergütung zzgl. 20,00 Cent ersparte Kosten für den Bezug von Haushaltsstrom abzgl. 43,01 Cent bei Volleinspeisung).

        Einkünfte aus Gewerbebetrieb
        Vergütungen nach § 33 EEG als Betriebseinnahmen
        Eingespeister Strom (5.200 kWh x 0,4301 € =) 2.236 €
        Selbstgenutzter Strom (1.300 kWh x 0,2501 € =) 325 €
        Sachentnahmen (1.300 kWh x 0,20 € =) 260 €

        abzgl. Betriebsausgaben

        Einkünfte aus Gewerbebetrieb
        Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vergütung nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 siehe Ausführungen im BMF-Schreiben vom 01.04.2009

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          #5
          AW: Betrieb einer Photovoltaikanlage, versch. Fragen

          Oje,

          das ist ja wirklich kompliziert, aber da ich die Anlage jetzt mit Eigenverbrauch installiert ist, muss ich da wohl durch.

          Vielen Dank für die detaillieren Antworten.

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            #6
            AW: Betrieb einer Photovoltaikanlage, versch. Fragen

            Hallo,
            aber Achtung, bei Anlagen ab 01.04.2012 hat sich da was geändert !!
            das Schlimme, keiner weiß was Schicheres ??!!
            Gruß
            Hartmut
            Hartmut

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