Anlage N, Zeilen 22 und 23 werden bei Plausibilitätsprüfung grün markiert.
Einträge in diesen Zeilen sind im konkreten Steuerfall nicht vorzunehmen.
Nichts geht mehr.
Einträge in diesen Zeilen sind im konkreten Steuerfall nicht vorzunehmen.
Nichts geht mehr.
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