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    grüne Markierung

    Anlage N, Zeilen 22 und 23 werden bei Plausibilitätsprüfung grün markiert.
    Einträge in diesen Zeilen sind im konkreten Steuerfall nicht vorzunehmen.
    Nichts geht mehr.

    #2
    AW: grüne Markierung

    Hallo,
    was steht denn in den Zeilen 22 und 23 drin, etwa Nullen ?
    Allerdings sind grüne Hinweise keine Abbrüche, die Plausibilitätsprüfung sollte durchlaufen und wenn du willst kannst du auch übermitteln, nur rote Fehler müssen behoben werden.

    Tschüß

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      #3
      AW: grüne Markierung

      ggf. muss man unten bei der gruenen Meldung zur Pruefung auf 'nicht mehr anzeigen' klicken, um dies loszuwerden und eine Übermittlung starten zu können.

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        #4
        AW: grüne Markierung

        Hallo,

        wahrscheinlich sind die Zeilen 22 und 23 der Lohnsteuerbescheinigung gemeint.

        Bei Beamten (als Beispiel) sind hier keine Eintragungen vorzunehmen, da keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

        Da aber der Großteil der Arbeitnehmer hier Eintragungen vornehmen muss (weil sie nun mal gesetzlich Versichert sind), zeigt Elster diese Zeilen in grün an, damit nicht versehentlich etwas vergessen wird.

        Einfach die Hinweise mit "nicht mehr anzeigen" bestätigen - wenn es denn richtig ist, dass die Felder leer bleiben sollen. Aber auf keinen Fall "0" eintragen ...

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