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Steuerberechnung für 2010

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    Steuerberechnung für 2010

    Ich komme zwar aus Bayern, aber das Finanzministerium NRW hat hier eine wichtige Mitteilung für die Einkommensteuerberechnung 2010 veröffentlicht.

    Zitat:
    "Sofern ein Zugriff auf elektronische Mitteilungen - wie etwa Beiträge zu einem geförderten Altersvorsorgevertrag bei einer privaten Lebensversicherung - erforderlich ist, kann die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn diese Mitteilungen der Finanzverwaltung vorliegen. Da als spätester gesetzlicher Übermittlungstermin bundesweit der 28.02.2011 vorgesehen ist, ist frühestens Ende Februar 2011 damit zu rechnen, dass die erforderlichen elektronischen Mitteilungen vorliegen. In Steuerfällen, denen diese Mitteilungen zugrunde liegen, ist daher mit Steuerbescheiden grundsätzlich frühestens ab März 2011 zu rechnen. Sofern die übermittelnden Stellen (z. B. Versicherungsunternehmen) die erforderlichen Mitteilungen der Finanzverwaltung bereits vor dem 28.02.2011 schicken, kann die Bearbeitung der entsprechenden Einkommensteuererklärungen auch zu einem früheren Zeitpunkt im Februar erfolgen. Das gleiche gilt für Fälle, in denen keine elektronischen Mitteilungen für die Veranlagung notwendig sind, weil der Steuerpflichtige keine entsprechenden Beiträge gezahlt hat."

    Das heißt also, selbst wenn die Berechnungssoftware endlich da ist, werden viele noch warten müssen.

    Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen:
    http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/10_faq_est/index.php

    Gruß
    Achim
    Zuletzt geändert von ; 15.02.2011, 18:20.

    #2
    AW: Steuerberechnung für 2010

    Danke!

    Ein sehr guter Beitrag für jene, die am 01.01. ihre Erklärungen schicken, und am 02.01. des Jahres noch keinen Bescheid haben.
    Am 01.02. posten, wo das Geld bleibt, am 01.03. bereits 8! Wochen auf den Bescheid warten.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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      #3
      AW: Steuerberechnung für 2010

      Es werden noch einige (die mit Rürup-Verträgen) auf ihren Bescheid warten müssen - nicht aber darauf, ihre Steuererklärung abgeben zu können.

      Für den Großteil der privaten Altersvorsorge (Riester-Renten) wurde für 2010 noch die Übergangslösung geschaffen, dass die geleisteten Beiträge auch (wie in den Vorjahren) mit der Papierbescheinigung des Versicherers nachgewiesen werden können.

      Wer aber der elektronischen Übermittlung zugestimmt hat, braucht dann voraussichtlich ab März auch keine Bescheinigungen mehr beifügen...

      Genau wie Stiller verstehe ich allerdings auch nicht, warum so viele Leute schon am 02.01. beim Finanzamt stehen und ihre Steuererklärung abgeben wollen (woher haben die ihre Belege und wenn die wissen, dass am Anfang des Jahres noch nichts läuft, warum kommen die dann trotzdem?).

      Das ist wie mit den Rentern, die am 02.01. die Banken belagern, um ihre Zinsen nachtragen zu lassen, weil sie Angst haben, dass es die am 03.01. nicht mehr gibt ...

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        #4
        AW: Steuerberechnung für 2010

        Nun ja, natürlich ist es nicht o.k, dass dann so auf die Bearbeitung gedrängt wird, aber bei allem Respekt sollte man doch jedem selbst überlassen, zu welchem Zeitpunkt er die Steruerklärung macht bzw.einreicht! Es gibt viell.Menschen,die am Anfang des Jahres schon alle Unterlagen zusammen haben und somit in der Lage sind, ihre St.erklärung frühzeitig abzugeben! Und laßt sie dass doch auch bitte tun.....

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung für 2010

          Die Möglichkeit wird jedem Steuerpflichtigen gegeben, sei es auf Papier (ohne Berechnung), per ElsterFormular (zu Anfang dieses Jahres aus den bereits bekannten Gründen auch ohne Berechnung) oder mit jeder beliebigen anderen Software (mit häufig falscher Berechnung oder anderen Programmfehlern in den ersten Versionen).

          Es geht hier einzig und allein um das jährlich wiederkehrende Jammern, wenn der Bescheid nicht 30 Tage nach der Abgabe (womöglich schon am 02.01.) im Kasten ist.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerberechnung für 2010

            Zitat von nn1977 Beitrag anzeigen
            Und laßt sie dass doch auch bitte tun.....
            Gebe ich dir voll und ganz recht.

            Wer eine Steuererstattung zu erwarten hat möchte dieses Geld natürlich auch schnellstmöglich haben und nicht zinslos weiterhin dem Staat zur Verfügung stellen.
            Mögen vielleicht beim Einzelnen nur Centbeträge sein, aber bei der Menge der Steuererstattungen summieren sich bereits einzelne Tage die später erstattet werden zu großen Beträgen.

            Wenn ich meine Kfz-Steuer nicht rechtzeitig überweise ist nach 4 Wochen bereits eine Mahngebühr dabei.
            Einen Bescheid über zukünftige Vorauszahlungen und den Zahlungsterminen habe ich auch schon zeitgleich mit dem Einkommenssteuerbescheid bekommen. Hätte ich diese zu spät überwiesen wäre garantiert auch sofort Mahngebühr dazugekommen.

            Grüße
            Bröselchen

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              #7
              AW: Steuerberechnung für 2010

              es wird dich keiner hindern, dem finanzamt sofort mit einsenden deiner erklärung eine korrekte! berechnung beizulegen. dazu eine zahlungsaufforderung mit zumutbarer termin-setzung. hält das Finanzamt den Termin nicht ein, kannst du es ebenfalls mit mahnung und zahlungsverzug versuchen. spätestens vor gericht wird sich klären lassen, ob dieses vorgehen nicht gerechtfertigt wäre - voraussetzung wird bleiben, deine Berechnung ist in allen Punkten exakt.

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                #8
                AW: Steuerberechnung für 2010

                Mein Gott, haben manche es eilig. Als ob es auf die eine Woche länger wirklich an käme.
                SYSTEM:
                CPU: Intel i3570k
                RAM: 16 GB DDR3-RAM 2133 Mhz
                GPU: Nvidia Geforce GTX 960 2GB RAM
                OS: Windows 10 64bit Home Pro + alle Updates + InsiderPreview

                Elster-User seit der ersten Stunde. :-)

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