Ich komme zwar aus Bayern, aber das Finanzministerium NRW hat hier eine wichtige Mitteilung für die Einkommensteuerberechnung 2010 veröffentlicht.
Zitat:
"Sofern ein Zugriff auf elektronische Mitteilungen - wie etwa Beiträge zu einem geförderten Altersvorsorgevertrag bei einer privaten Lebensversicherung - erforderlich ist, kann die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn diese Mitteilungen der Finanzverwaltung vorliegen. Da als spätester gesetzlicher Übermittlungstermin bundesweit der 28.02.2011 vorgesehen ist, ist frühestens Ende Februar 2011 damit zu rechnen, dass die erforderlichen elektronischen Mitteilungen vorliegen. In Steuerfällen, denen diese Mitteilungen zugrunde liegen, ist daher mit Steuerbescheiden grundsätzlich frühestens ab März 2011 zu rechnen. Sofern die übermittelnden Stellen (z. B. Versicherungsunternehmen) die erforderlichen Mitteilungen der Finanzverwaltung bereits vor dem 28.02.2011 schicken, kann die Bearbeitung der entsprechenden Einkommensteuererklärungen auch zu einem früheren Zeitpunkt im Februar erfolgen. Das gleiche gilt für Fälle, in denen keine elektronischen Mitteilungen für die Veranlagung notwendig sind, weil der Steuerpflichtige keine entsprechenden Beiträge gezahlt hat."
Das heißt also, selbst wenn die Berechnungssoftware endlich da ist, werden viele noch warten müssen.
Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen:
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/10_faq_est/index.php
Gruß
Achim
Zitat:
"Sofern ein Zugriff auf elektronische Mitteilungen - wie etwa Beiträge zu einem geförderten Altersvorsorgevertrag bei einer privaten Lebensversicherung - erforderlich ist, kann die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn diese Mitteilungen der Finanzverwaltung vorliegen. Da als spätester gesetzlicher Übermittlungstermin bundesweit der 28.02.2011 vorgesehen ist, ist frühestens Ende Februar 2011 damit zu rechnen, dass die erforderlichen elektronischen Mitteilungen vorliegen. In Steuerfällen, denen diese Mitteilungen zugrunde liegen, ist daher mit Steuerbescheiden grundsätzlich frühestens ab März 2011 zu rechnen. Sofern die übermittelnden Stellen (z. B. Versicherungsunternehmen) die erforderlichen Mitteilungen der Finanzverwaltung bereits vor dem 28.02.2011 schicken, kann die Bearbeitung der entsprechenden Einkommensteuererklärungen auch zu einem früheren Zeitpunkt im Februar erfolgen. Das gleiche gilt für Fälle, in denen keine elektronischen Mitteilungen für die Veranlagung notwendig sind, weil der Steuerpflichtige keine entsprechenden Beiträge gezahlt hat."
Das heißt also, selbst wenn die Berechnungssoftware endlich da ist, werden viele noch warten müssen.
Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen:
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/10_faq_est/index.php
Gruß
Achim
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