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Vorsorgeaufwand (PKV und Beitragserstattung)

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    Vorsorgeaufwand (PKV und Beitragserstattung)

    Hallo,

    ich stehe leider vor einem Problem beim Erstellen meiner Steuererklärung.
    Ich bin zu 50% beihilfeberechtigt und decke die andere Hälfte über eine private Krankenversicherung.

    Aufgrund meines "gesundheitsbewußten Verhaltens" habe ich in 2010 eine Beitragsrückerstattung für das Vorjahr erhalten.

    Nun würde ich gerne die gezahlten Beiträge korrekt beziffern.

    Abzusetzen sind ja lediglich die Beträge für Basisleistungen abzüglich der Beitragsrückerstattung, die auf die Basisleistungen entfällt. Liege ich so soweit richtig?

    Sofern die Höchstgrenze für die Absetzung von Vorsorgeaufwendungen damit noch nicht ausgereizt wäre, könnten auch die Beiträge für Wahlleistungen (abzüglich der Rückerstattung für Wahlleistungen) angegeben werden, oder?

    Nun mein Problem: Meine Versicherung schafft es nicht, gezahlte und erstattete Beiträge nach Basis- und Wahlleistungen aufzusplitten.

    Ich möchte nicht die gesamte Rückerstattung von den Basisbeiträgen abziehen, wenn ein Teil dieser Erstattung auf Wahlleistungen entfällt.

    Hat jemand für sich das Problem lösen können und kann mir vielleicht weiterhelfen? Oder sehe ich den Sachverhalt zu kompliziert?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Vorsorgeaufwand (PKV und Beitragserstattung)

    Noch eine Nachfrage:

    Nach § 10 Abs. 2a EStG muss das Versicherungsunternehmen die entsprechenden Daten bis zum 28.02. des Folgejahres übermitteln, sofern eine Einwilligung vorliegt. Satz 9 der vorgenannten Regelung besagt, dass der Steuerpflichtige über die Höhe der übermittelten Beträge unterrichtet werden muss.

    Ich muss wohl die Bescheinigung der Versicherung abwarten, oder?

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwand (PKV und Beitragserstattung)

      Hallo,

      ich habe denselben Sachverhalt.
      Bei meiner Versicherung ist es so, dass eine Rückerstattung nur in Höhe des Grundbetrages (Basisabsicherung) ermittelt wird und je nach Kalenderjahr zwei Monate oder mehr erstattet werden.
      Ich habe von meiner Versicherung ein Schreiben Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 .... usw erhalten.
      Allerdings bescheinigen sie nur die Basisleistung und die private Pflegeversicherung.

      Tschüß

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwand (PKV und Beitragserstattung)

        Das mit dem 28.02. ist (leider) richtig.

        Da die Versicherungen bis dahin Zeit haben, werden die meisten auch nicht früher übermitteln. Erst danach werden die Ausdrucke für die Versicherten erstellt und verteilt (erinnert so ein bisschen an die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen).

        Also erst mal abwarten.

        Die gezahlten Beiträge lassen sich noch aus den Bescheinigungen die Ende 2009 / Anfang 2010 verschickt wurden berechnen. Für die Aufteilung der Erstattungen muss man aber leider auf die Mitteilung warten.

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