Hallo,
ich stehe leider vor einem Problem beim Erstellen meiner Steuererklärung.
Ich bin zu 50% beihilfeberechtigt und decke die andere Hälfte über eine private Krankenversicherung.
Aufgrund meines "gesundheitsbewußten Verhaltens" habe ich in 2010 eine Beitragsrückerstattung für das Vorjahr erhalten.
Nun würde ich gerne die gezahlten Beiträge korrekt beziffern.
Abzusetzen sind ja lediglich die Beträge für Basisleistungen abzüglich der Beitragsrückerstattung, die auf die Basisleistungen entfällt. Liege ich so soweit richtig?
Sofern die Höchstgrenze für die Absetzung von Vorsorgeaufwendungen damit noch nicht ausgereizt wäre, könnten auch die Beiträge für Wahlleistungen (abzüglich der Rückerstattung für Wahlleistungen) angegeben werden, oder?
Nun mein Problem: Meine Versicherung schafft es nicht, gezahlte und erstattete Beiträge nach Basis- und Wahlleistungen aufzusplitten.
Ich möchte nicht die gesamte Rückerstattung von den Basisbeiträgen abziehen, wenn ein Teil dieser Erstattung auf Wahlleistungen entfällt.
Hat jemand für sich das Problem lösen können und kann mir vielleicht weiterhelfen? Oder sehe ich den Sachverhalt zu kompliziert?
Vielen Dank!
ich stehe leider vor einem Problem beim Erstellen meiner Steuererklärung.
Ich bin zu 50% beihilfeberechtigt und decke die andere Hälfte über eine private Krankenversicherung.
Aufgrund meines "gesundheitsbewußten Verhaltens" habe ich in 2010 eine Beitragsrückerstattung für das Vorjahr erhalten.
Nun würde ich gerne die gezahlten Beiträge korrekt beziffern.
Abzusetzen sind ja lediglich die Beträge für Basisleistungen abzüglich der Beitragsrückerstattung, die auf die Basisleistungen entfällt. Liege ich so soweit richtig?
Sofern die Höchstgrenze für die Absetzung von Vorsorgeaufwendungen damit noch nicht ausgereizt wäre, könnten auch die Beiträge für Wahlleistungen (abzüglich der Rückerstattung für Wahlleistungen) angegeben werden, oder?
Nun mein Problem: Meine Versicherung schafft es nicht, gezahlte und erstattete Beiträge nach Basis- und Wahlleistungen aufzusplitten.
Ich möchte nicht die gesamte Rückerstattung von den Basisbeiträgen abziehen, wenn ein Teil dieser Erstattung auf Wahlleistungen entfällt.
Hat jemand für sich das Problem lösen können und kann mir vielleicht weiterhelfen? Oder sehe ich den Sachverhalt zu kompliziert?
Vielen Dank!
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