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Außergewöhnliche Belastungen

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    Außergewöhnliche Belastungen

    Hallo zusammen,
    bei mir steht nach der Plausilbilitätsprüfung : "Für den Abzug der außergewöhnlichen Belastungen ist eine Aussage zu den Kapitalerträgen zu treffen".
    Was ist denn damit gemeint, es wurde auch nichts Rot unterstrichen und ohne dies behoben zuhaben , kann ich die Bescheinignug nicht wegschicken.

    Danke St.Lentzen

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen

    Zitat von lentzen82 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    bei mir steht nach der Plausilbilitätsprüfung : "Für den Abzug der außergewöhnlichen Belastungen ist eine Aussage zu den Kapitalerträgen zu treffen".
    Was ist denn damit gemeint, es wurde auch nichts Rot unterstrichen und ohne dies behoben zuhaben , kann ich die Bescheinignug nicht wegschicken.

    Danke St.Lentzen
    Hallo zusammen,
    das gleiche Problem habe ich auch. Ich habe alles mögliche versucht und ausprobiert, aber nichts geht.

    Ich hoffe, dass uns hier jemand helfen kann.

    Danke und Gruß
    Ernst

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      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen

      Diese Frage hab mich auch zur Weisglut gebracht!

      Dieses Jahr bzw.letztes Jahr hatte ich eine Zahn OP und habe die Zusatzkosten in den außergewöhnlichen Belastungen detailiert mit angegeben.( 902,00€)
      Das ist über dem Durchschnitt des Zumutbaren und somit war dann auch die Aussage der Kapitalerträge zu treffen.

      Ich habe dann der Betrag 902,00 dort nochmals in Zahlen eingegeben und das System hat es auch so angenommen.

      Hoffe, das ich es auch richtig gemacht habe!

      Gruß Linblue

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        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen

        Die Angaben werden zur Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung gebraucht, ich würde erstmal pro forma einen EUR in die Anlage Kap als Zinseinkündte eintragen und schauen, ob die AGB die zumutbare Eigenbelastung übersteigt und es sich somit lohnt die ganzen Zinseinkünfte aufzulisten.

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          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastungen

          Hallo,

          eigentlich sollte es doch ganz einfach sein: Eine der Zeilen 72-73 MUSS ausgefüllt werden.
          Selbst mit Anlage KAP sollte imho der entsprechende Betrag nochmals in Zeile 73 eingetragen werden.

          @Linblue: Verstehe ich nicht. Hast du deine OP-Kosten nochmals in das Feld "Höhe der Kapitalerträge" eingetragen? Das wäre nämlich falsch. Dort gehören vielmehr deine Kapitalerträge hin, welche du dem Finanzamt ja normalerweise seit 2009 nicht mehr erklären musst (Abgeltungsteuer). Oder bei geringen (<801) oder gar keinen Kapitaleinkünften halt einfach ein Kreuz in Zeile 72.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Außergewöhnliche Belastungen

            Hallo,

            vielen Dank für die Antworten, ich habe ein Häckchen in Zeile 72 vergessen.

            Grüße

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              #7
              AW: Außergewöhnliche Belastungen

              Hallo zusammen,
              auch von meiner Seite vielen Dank für die Antworten. Ich hatte auch kein Kreuzchen in Zeile
              72 gemacht. Ich habe mir die ganzen Fragen auch nicht genau durchgelesen.

              Nochmals herzlichen Dank Ernst

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