Hallo zusammen,
bei mir steht nach der Plausilbilitätsprüfung : "Für den Abzug der außergewöhnlichen Belastungen ist eine Aussage zu den Kapitalerträgen zu treffen".
Was ist denn damit gemeint, es wurde auch nichts Rot unterstrichen und ohne dies behoben zuhaben , kann ich die Bescheinignug nicht wegschicken.
Danke St.Lentzen
bei mir steht nach der Plausilbilitätsprüfung : "Für den Abzug der außergewöhnlichen Belastungen ist eine Aussage zu den Kapitalerträgen zu treffen".
Was ist denn damit gemeint, es wurde auch nichts Rot unterstrichen und ohne dies behoben zuhaben , kann ich die Bescheinignug nicht wegschicken.
Danke St.Lentzen
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