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Betriebsausgabenpauschale

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    Betriebsausgabenpauschale

    Wie kann man in der Steuererklärung von 2010 eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen? (Es geht um eine selbständige Nebentätigkeit.)

    Meine Frage bezieht sich darauf, wo man das im Elster-Formular eintragen kann. Ich habe kein passendes Feld gefunden.

    #2
    AW: Betriebsausgabenpauschale

    Handelt es sich um eine Tätigkeit, als
    nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, dann ist das ganze in Zeile 24 der Anlage N einzutragen. Ansonsten auf der Anlage S bzw G, je nachdem was es für eine Tätigkeit ist (dann jeweils Z.4)

    Kommentar


      #3
      AW: Betriebsausgabenpauschale

      Selbständige oder gewerbliche Tätigkeit - Gewinnermittlung oder wer verpflichtet ist (bzw. es freiwillig tun möchte) eine Bilanz erstellen. In die Anlage G (gewerblich) bzw. Anlage S (selbständig) der Einkommensteuererklärung kommt nur der ermittelte Gewinn / Verlust.

      Wenn man die Gewinnermittlung mit ELSTER erstellen mag, kann man dazu die Einnahme-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) aufrufen und entsprechend ausfüllen.
      Es handelt sich hierbei NICHT um ein Formular, was man direkt in der Einkommensteuererklärung findet.

      ***
      Auszug aus Wikipedia:
      Nur einzelnen Berufsgruppen wird eine Betriebsausgabenpauschale zugestanden. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich nicht im Einkommensteuergesetz, sondern in den ESt-Hinweisen (H 143 zu § 18 EStG, ab 2005 H 18.2). Aus diesen Hinweisen ergibt sich:

      Bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit können 30% der Einnahmen pauschal ohne Beleg als Betriebsausgaben abgesetzt werden, maximal allerdings 2.455 €.

      Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit, auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, können maximal 25% der Einnahmen pauschal ohne Beleg abgesetzt werden, maximal allerdings 614 €, und das auch nur, soweit keine Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG vorliegt.

      Tagespflegepersonen (Tagesmütter) können pro vollzeitbetreutem Kind (vereinbarte wöchentlich Betreuungszeit von mind. 40 Stunden) pro Monat 300 € als Betriebskosten abziehen.
      ***

      Kommentar


        #4
        AW: Betriebsausgabenpauschale

        Zitat von Aron Beitrag anzeigen
        Selbständige oder gewerbliche Tätigkeit - Gewinnermittlung oder wer verpflichtet ist (bzw. es freiwillig tun möchte) eine Bilanz erstellen. In die Anlage G (gewerblich) bzw. Anlage S (selbständig) der Einkommensteuererklärung kommt nur der ermittelte Gewinn / Verlust.

        Wenn man die Gewinnermittlung mit ELSTER erstellen mag, kann man dazu die Einnahme-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) aufrufen und entsprechend ausfüllen.
        Es handelt sich hierbei NICHT um ein Formular, was man direkt in der Einkommensteuererklärung findet.

        ***
        Auszug aus Wikipedia:
        Nur einzelnen Berufsgruppen wird eine Betriebsausgabenpauschale zugestanden. Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich nicht im Einkommensteuergesetz, sondern in den ESt-Hinweisen (H 143 zu § 18 EStG, ab 2005 H 18.2). Aus diesen Hinweisen ergibt sich:

        Bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit können 30% der Einnahmen pauschal ohne Beleg als Betriebsausgaben abgesetzt werden, maximal allerdings 2.455 €.

        Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit, auch Vortrags- oder nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, können maximal 25% der Einnahmen pauschal ohne Beleg abgesetzt werden, maximal allerdings 614 €, und das auch nur, soweit keine Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG vorliegt.

        Tagespflegepersonen (Tagesmütter) können pro vollzeitbetreutem Kind (vereinbarte wöchentlich Betreuungszeit von mind. 40 Stunden) pro Monat 300 € als Betriebskosten abziehen.
        ***

        Ich bin als freiberuflicher Ingenieur nebenberuflich tätig, Kleinunternehmer - 17500,-. Ich plane Elektroanlagen für Gebäude und erstelle die Zeichnungen dazu am Computer. Kann ich pauschal 614,- als Betriebsausgaben abziehen? Wie ist der Begriff wissenschaftliche Nebentätigkeit auszulegen?
        Zuletzt geändert von verklicker; 16.01.2016, 19:07.

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          #5
          AW: Betriebsausgabenpauschale

          Ich plane Elektroanlagen für Gebäude und erstelle die Zeichnungen dazu am Computer
          Und was soll daran wissenschaftliche Tätigkeit sein? Außerdem hat das mit ElsterFormular nichts zu tun!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Betriebsausgabenpauschale

            Zitat von verklicker Beitrag anzeigen
            Ich bin als freiberuflicher Ingenieur nebenberuflich tätig, Kleinunternehmer - 17500,-. Ich plane Elektroanlagen für Gebäude und erstelle die Zeichnungen dazu am Computer. Kann ich pauschal 614,- als Betriebsausgaben abziehen? Wie ist der Begriff wissenschaftliche Nebentätigkeit auszulegen?
            Wau, da hängt sich wer an nen 2011 erstellten thread ran!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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