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Abbruch-Hinweis 07147

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    #16
    AW: Abbruch-Hinweis 07147

    Zitat von skopeko Beitrag anzeigen
    Ich hab es noch nicht verstanden.
    Also ich habe in 2010 Kurzarbeitergeld erhalten und bin freiwillig gesetzlich versichert.
    Habe also Einträge in Zeile 15,22,23,24,25,26 und 27 (natürlich auch in 3,4,5).

    Der Betrag in 22 = 23
    24>25 aber 24<25+26

    Ich denke 27 gehört nicht dazu.
    Bei mir kommt weiterhin "Abbruch-Hinweis 07147".

    Ein löschen von 15 führt auch nicht zum Erfolg.

    skopeko
    Wenn 24 größer (25 + 26) / 2 kommt die Fehlermeldung. Heißt auf deutsch: wenn AG-Beitrag größer AN-Beitrag (25 und 26 sind Gesamtbeitrag, obwohl dort AN-Beitrag steht!).
    Dies ist bei Kurzarbeit oftmals der Fall.

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      #17
      AW: Abbruch-Hinweis 07147

      Habe es so gemacht, wie SKOPEKO empfohlen hat mit den Zeilen 24+25. Bei mir hat es jetzt endl. mal nach fast 7 Std. geklappt. War schon am verzeifeln. Habe jetzt so wenigstens einen Richtbetrag.

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        #18
        AW: Abbruch-Hinweis 07147

        Zitat von stredi Beitrag anzeigen
        Ich privat versichert und die Felder 25 - 27 (Lohnsteuerbescheinigung) sind bei mir mit "0" versehen. Wenn ich die Zeile "24" auf "0" setzte funktioniert die Berechnung auch. Die Berechnung wird aber dann nicht richtig sein.
        Nein, die ist dann nicht richtig aber funktioniert zumindestens. Der ausgewiesene steuerliche Abzug für die PKV ist dann zu hoch. Die Differenz zum Vorjahr (abzugsfähige PKV) x Grenzsteuer. Soviel dürfte dann der Differenz zu dieser Null-Berechnung sein.

        Ohne Berechnung ans Finanzamt, geht wohl nicht anders. Eine Abschätzung über obigen Weg (Null Rechnung - Delta) hat man ja. Ich bin echt gespannt, wieviel Steuerbescheide bzgl. der neuen KV-Regelung falsch werden.

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          #19
          AW: Abbruch-Hinweis 07147

          Zitat von SlashDD
          http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Lohnsteuer/001.html?__nnn=true

          Da steht erstma wie es hätte richtig vom Arbeitgeber gemacht werden müssen. Um richtig zu berechnen hilft wohl nur selbst die korrekten Beträge zu ermitteln und bei der Eingabe der Daten zur Lohnsteuerbescheinigung entsprechend anzupassen.
          Hi, verstehe ich das aber richtig, dass das nur für freiwillig Versicherte gilt ?
          Das bin ich ja nicht, also wäre meine Bescheinigung demnach richtig, obwohl die Summe in Zeile 24 ungefähr so hoch ist wie 25 + 26 zusammen?

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            #20
            AW: Abbruch-Hinweis 07147

            Zitat von skopeko Beitrag anzeigen
            Ich bin mir nicht sicher aber es könnte so richtig sein.
            Wenn der Betrag in Zeile 24 und 25 etwa gleich sind scheint es nicht zu funken.
            In 24 wird scheinbar nur die Korrektursumme angegeben. In 25 aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anteil.
            Bedeutet 24 bleibt wie es ist 25 ist 24+25.

            Beim Finnzamt gibt es dazu ja diesen Hinweis:"Arbeitgeberzuschüsse sind beim Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung nicht von den Arbeitnehmerbeiträgen abzuziehen, sondern gesondert unter Nummer 24 der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen."
            und den hier
            "Hat der Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unzutreffend unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt, sollte die Lohnsteuerbescheinigung 2010 mit dem zutreffenden Ausweis der Beiträge unter Nummer 25 und 26 erneut übermittelt und dem Arbeitnehmer ein korrigierter Ausdruck ausgehändigt werden, wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint."

            Bei mir klappt es so und das Ergebnis klingt plausibel.

            skopeko
            Moin,
            funktioniert.
            So kommt man wenigstens zur Berechnung. Zeile 24 nur Differenzbetrag und Zeile 25 Betrag lt. Arbeitgeberbescheinigung eintragen. Berechnung starten.

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              #21
              AW: Abbruch-Hinweis 07147

              Zitat von tantegerda Beitrag anzeigen
              Hi, verstehe ich das aber richtig, dass das nur für freiwillig Versicherte gilt ?
              Das bin ich ja nicht, also wäre meine Bescheinigung demnach richtig, obwohl die Summe in Zeile 24 ungefähr so hoch ist wie 25 + 26 zusammen?
              an sich ja, wie hier schon geschrieben wurde, sind ja Konstellationen mit Kurzarbeit und Co denkbar, die da zu Verschiebungen führen.

              ich würde unterstellen, das die ja erst kurzfristig entdeckten probleme mit den falsch ausgefuellten LStB bei freiwillig versicherten den Programmierern fuer die Berechnung erstmal eine Notbremse abgerungen haben. daher einfach nur eine Fehlermeldung und fertig. ich würde denken, das in Zukunft ein Hinweis erscheint, wenn die Werte im Verhaeltnis unplausibel erscheinen, um darauf aufmerksam zu machen, das ggf. eine falsche Lohnsteuerbescheinigung vorliegt.

              den hinweis das die beiträge in zeile 24 größer sind als in den anderen zeilen gab es ja schon in früheren versionen, um ggf. Zeilenverrutscher fuer normal pflichtversicherte abzufangen...

              das problem oder vielmehr die Gefahr die besteht, ist ja, dass die Leute solange an ihrer Erklärung rumdoktorn, bis ueberhaupt ein Ergebnis aus der Berechnung rauskommt.
              dabei wird leider verkannt, das dies a) meistens falsch sein duerfte und b) die hingebogenen Daten in der Erklärung nun falsch sein könnten und so nicht ans Finanzamt uebermittelt werden sollten/duerften.

              wenn es also solche fehlermeldungen gibt, würde ich auf die berechnung verzichten und meine erklärung ordentlich ausgefüllt absenden oder einfach weiter warten bis die nächste aktualisierung kommt. Ist blöd, war aber zu erwarten, das nicht von Anfang alle Fälle auch tatsächlich korrekt berechnet werden können...

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                #22
                AW: Abbruch-Hinweis 07147

                bin mittlerweile auch hier bei Fehler 07147 angekommen....

                bin privat versichert..also bei Zeile 25+26 steht bei mir eine 0 in der Lohnsteuerkarte....der Fehlermechanismus liegt also nicht an dem Quervergleich Zeile 24 mit 25+26.

                Vermute stark, dass diese Erklärung hier das Problem sehr gut beschreibt:
                http://elsterhilfe.blogspot.com/2011_02_01_archive.html

                Fazit, (zitiere)
                Elsterformular mag nicht, wenn der Zuschuss des AG mehr als 50% von Basisbeitrag und Pflegeversicherung liegt. Lösung: Derzeit keine.

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                  #23
                  AW: Abbruch-Hinweis 07147

                  Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber in Zeile 25 und Zeile 26 die Gesamtbeiträge des Arbeitnehmers bescheinigen (incl. AG-Anteile).
                  Mein AG hat das zuerst auch falsch gemacht. Ich habe gestern eine neue Steuerbescheinigung erhalten.

                  Nachdem ich jetzt die Einträge in den Zeile 25 und 26 geändert habe bekomme ich den Abbruch-Hinweis 07 147 nicht mehr.

                  Die Steuerberechnung wird durchgeführt.

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                    #24
                    AW: Abbruch-Hinweis 07147

                    Hallo Steuerzahler-Gemeinde,

                    gleiches Problem gehabt mit AHW 07147, damit keine Berechnung möglich.

                    Dann die richtigen Zahlen aus der Abrechnung Dez. 2010 eingetragen, also die gesamten abgeführten Beiträge zu KV u. PV, damit ist die Berechnung möglich.

                    Jetzt hoffe ich mal, dass die Dez.-Abrechnung beim Finanzamt akzeptiert wird bzw. der Arbeitgeber dann ein neues Dokument ausstellt, wenn wirtschaftlich vertretbar (wir haben wohl Hunderte solcher Betroffenen wie mich).

                    Gehe morgen mal ins Personalbüro...

                    Sigvard

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                      #25
                      AW: Abbruch-Hinweis 07147

                      Mein Arbeitgeber hats auch falsch gemacht: Zeile 24+25 zusammengezählt und in 25 eingetragen, 26 verdoppelt und schon funktioniert die Berechnung. Leider habe ich Freitag schon die Steuererklärung abgeschickt. Was soll ich jetzt tun (nachdem ich vom AG eine korrigierte Bescheinung habe)?
                      Abwarten (+ hoffen, daß die Berechnung vom FA trotzdem stimmt) und ggf. den Steuerbescheid anfechten? Oder zeitnah (vor Erstellung des Steuerbescheids) eine neue Steuererklärung nachschicken?

                      Björn

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                        #26
                        AW: Abbruch-Hinweis 07147

                        Zitat von stredi Beitrag anzeigen
                        Ich privat versichert und die Felder 25 - 27 (Lohnsteuerbescheinigung) sind bei mir mit "0" versehen. Wenn ich die Zeile "24" auf "0" setzte funktioniert die Berechnung auch. Die Berechnung wird aber dann nicht richtig sein.
                        Bei mir genau dasselbe Problem - und dieselbe Lösung

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                          #27
                          AW: Abbruch-Hinweis 07147

                          Für mich sieht das Problem mit privat Krankenversicherten (was nichts mit dem hinlänglich bekannten LStB-Problem bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten zu tun hat) folgendermaßen aus:

                          Der AN hat Anspruch auf Zuschüsse zur PKV und priv. PV (KV gedeckelt nach oben auf 7% der Beitragsmessungsgrenze zur KV von 3750/Monat im Jahre 2010).

                          Wer 5000 Euro im Jahr an PKV-Beiträgen zahlt, kriegt also 2500 Euro.
                          Nur geht ElsterFormular reproduzierbar davon aus, dass der steuerfreie Zuschuss max. 50% des PKV-Beitrags für die Basisabsicherung beträgt. Setzen sich die 5000 Euro also aus 4500 für die Basisabsicherung und 500 für Zusatzleistungen zusammen, kommt der Abbruchhinweis 07147. Erst wenn man den Arbeitgeberzuschuss auf die Hälfte von dem Basisbeitrag plus Pflegevers. senkt, geht der Abbruchhinweis weg (tatsächlich gibt es anscheinend einen Toleranzwert von 20 Euro, es reicht also, 50% von 4500 + 50% der Pflegeversicherung plus 20 Euro einzugeben). Eine so ausgefüllte Steuererklärung ist natürlich falsch und rechnet auch nicht korrekt!

                          Aus den Ausfüllhinweisen für die LStB 2010 ergibt sich übrigens in keiner Weise, dass bei den steuerfreien Zuschüssen zur KV bei Privatversicherten nur der Zuschuss zur Basisversorgung auszuweisen sei (und da der AN ja Anspruch auf 50% des vollen PKV-Beitrags hat, solange die 262,50 Euro nicht überschritten werden, würde sich auch die Frage stellen, wo der AG denn dann den restlichen steuerfreien Zuschuss ausweisen sollte).

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                            #28
                            AW: Abbruch-Hinweis 07147

                            Im Klartext muss man entweder auf ein Updade warten oder die Erklärung übermitteln ohne eine Vorberechnung zu haben.

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                              #29
                              AW: Abbruch-Hinweis 07147

                              Zitat von shenirrix Beitrag anzeigen
                              Im Klartext muss man entweder auf ein Updade warten oder die Erklärung übermitteln ohne eine Vorberechnung zu haben.
                              so isses :-)

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Abbruch-Hinweis 07147

                                Bin privat versichert und nachdem ich den Abbruch-Hinweis auf die Anlage Vorsorge eingrenzen konnte, habe ich auch mit dem Beträgen gespielt, bis der Hinweis verschwunden war. Kann daher die Analyse von "neysee" bestätigen - inkl. der 20€.

                                Um aber doch (für mich) eine passende Steuerberechnung zu erhalten, habe ich den Betrag, um den ich den Zuschuss kürzen musste, jetzt in Zeile 34 von Seite 2 als "Zuschuss von dritter Seite" eingetragen. Müsste doch hinkommen, oder ?

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