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Abbruch-Hinweis 07147

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    #46
    AW: Abbruch-Hinweis 07147

    Ja, auch rechtlich interessant, neben den ganzen handwerklichen Umsetzungsfehlern.
    Der volkswirtschaftliche Aufwand in der korrekten Umsetzung dürfte enorm sein.

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      #47
      AW: Abbruch-Hinweis 07147

      Zitat von alja Beitrag anzeigen
      Du musst auf jeden Fall ausrechnen, wann es sich lohnt. Hängt von Deiner Steuerklasse und den % ab. Der alte direkte 1zu1 Vergleich gilt ja nicht mehr, die BRE ist ja nun weniger "wert", dh es lohnt sich uU auch Rechnungen einzureichen, deren Summe niedriger ist.
      Nun, auch dies ist davon abhängig ob man mit sonstigen Vorsorgeaufwänden unter oder über dem Grenzbetrag von 1.900 / 3.800 (verheiratet) liegt.

      Es kann sein, dass man mit der BRE den Freiraum schafft um mit den Zusätzbeiträgen einer PKV (ohne Basis und abzüglich AG-Zuschuss) und damit die 3.800 Grenze gut ausnutzt. Dies gilt, solange ich mit Basis und Pflege minus Zuschuss minus BRE unter den 3.800 liege.

      Ansonsten sind BRE sicher etwas unattraktiver geworden. Der Jahreszahlerrabatt ist leider wohl auch etwas unattraktiver geworden. Nun, beim AG-Zuschuss ist er netterweise irrelevant. Nur das FA fährt die Krallen aus, wozu es selbst recht wenig beiträgt.
      Zuletzt geändert von bobbymotsch; 23.02.2011, 17:28.

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        #48
        AW: Abbruch-Hinweis 07147

        Hallo Zusammen!
        Ich schreibe mal hier meine bisherige Erfahrung auf.

        Bei mir war ebenfalls Abbruch mit Fehler 07147. Durch dieses Forum habe ich dann verstanden, dass meine Steuerbescheinigung vom AG falsch ist.

        Danach habe ich meinen Arbeitgeber kontaktiert. Dieser hat mir das auch in der Zwischenzeit bestätigt. Nach Anfrage meines AG bei unserem Softwarehersteller kam nur die lapidare Antwort, dass Sie den Fehler bemerkt haben und an einer Lösung arbeiten, jedoch nicht sagen können, wann diese Lösung zur Verfügung steht.

        Mein Problem: ich habe meine Steuer bereits Ende Januar über Elster eingereicht.

        Somit habe ich zusätzlich mein Finanzamt per Kontaktformular angeschrieben und auf das Problem der falschen Daten hingewiesen...mit der Bitte mir zu sagen, wie ich mich verhalten soll.

        Vor wenigen Tagen bekam ich einen Anruf vom Finanzamt. Mir wurde erklärt, dass das Problem bei mir berücksichtigt wurde und eine Korrektur vorgenommen wurde. Ich sollte doch mal den Bescheid abwarten. Nun wollte ich aber wissen, was korrigiert wurde und was in den Zeilen 24, 25 u. 26 eingentlich genau einzutragen sei, da ich mir bis heute nicht wirklich sicher bin.
        Auf meiner Steuerbescheinigung vom AG wurde die:
        Zeile 24 mit AG-Beiträgen-Gesamt
        Zeile 25 mit AN-Beiträgen zur freiwilligen gesetztl. KV (ohne AG-Beiträge)
        Zeile 26 mit AN-Beiträgen zur Pflegeversicherung (ohne AG-Beiträge)
        bescheinigt.

        Mein Arbeitgeber hat mir zwischenzeitlich ebenfalls ein Schreiben aufgesetzt und mir die AG-Beiträge zur Krankenverischerung und Pflegeversicherung (einzeln) und auch noch mal die AN-Beiträge zur KV und PV (einzeln) für 2010 bescheinigt (AG-Beiträge stehen leider nicht auf meiner Gehaltsabrechnung).

        Spannend:
        Der Finanzbeamte erklärte mir, dass er einfach meinen AN-Anteil an der KV (Zeile 25) verdoppelt habe.
        Ich erklärte ihm, dass dies aber so nicht korrekt sei, da der Gesamt-AG-Anteil (bei mir in Zeile 24 eingetragen) höher ist, als die Verdopplung meiner AN-Beiträge zur freiw. gesetzl. Krankenversicherung. Er stockte ...und stimmt mir zu. Als er hörte, dass ich nun eine Bescheinigung von meinem AG hätte, bat er mich ihm diese zukommen zu lassen (hab ich gestern eingeworfen).

        Nun wollte ich jedoch auch wissen, was nun in der Zeile 24 stehen müsse, da ja im Internet immer auch zu lesen ist, dass man eine korrekte Steuerbescheinigung daran erkennt, dass die Zeile 24 leer sein müsse. Der Finanzbeamte meinte, dass hier die AG-Beiträge-Gesamt stehen müssten, da diese schließlich ein steuerfreier Zuschuss wären und wieder abgezogen werden müssten. Auf meinen Hinweis zu dem Internet-Texten...Zeile 24 müsse leer sein...kam er dann vollends ins Schleudern. Er war recht verzweifelt und erklärte, dass er es auch nicht wirklich wisse. Er machte sich Sorgen um zu erwartende hunderte von Widersprüchen.

        Ich weiß nicht, ob ich richtig liege...aber ich verstehe das so:
        Entweder steht in der Zeile 24 die Gesamt-AG-Beiträge zur KV und PV, dann muss auch in Zeile 25 der Gesamtbeitrag zur KV (AG-+AN-Anteil) stehen und in Zeile 26 der Gesamtbeitrag (AG-+AN-Anteil) zur Pflegeversicherung stehen.

        Oder:
        Es wurde in Zeile 24 nichts ausgewiesen (also kein AG-Gesamt-Beitrag), dann dürfen in Zeile 25 und 26 auch nur die AN-Beiträge stehen.

        Keine Ahnung, ob das wirklich so richtig ist, aber sicher erklären konnte mir das noch keiner...auch nicht mein Finanzamt. Bin mal gespannt, was jetzt raus kommt.

        Gruß
        Georg
        Zuletzt geändert von georg99; 24.02.2011, 09:18. Grund: Rechtschreibfehler
        Schönen Gruß
        Georg

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          #49
          AW: Abbruch-Hinweis 07147

          Hallo,

          also richtig wäre gewesen:
          Zeile 24 -> steuerfreie AG-Zuschüsse
          Zeile 25 -> eigene Beiträge in die Krankenversicherung + Zuschüsse des AG (die bereits in Zeile 24 eingetragen sind)
          Zeile 26 -> eigene Beiträge in die Pflegeversicherung + Zuschüsse des AG (de bereits in Zeile 24 eingetragen sind)


          Der Wert in Zeile 24 muss demnach (aufgeteilt auf KV und PV) zusätzlich zu den eigenen Beiträgen in den Zeilen 25 und 26 enthalten sein.


          ABER: Gestern hat der Bundestag dazu folgendes Beschlossen:
          1. Mehrere Millionen Lohnsteuerbescheinigungen werden korrigiert
          Finanzausschuss
          Berlin: (hib/HLE/KRU) Mehrere Millionen von den Arbeitgebern falsch ausgefüllte Lohnsteuerbescheinigungen werden automatisch korrigiert. Dies teilte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch im Finanzausschuss mit. Nach Angaben der Regierung wurden die Vorsorgeaufwendungen bei freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern in vielen Fällen falsch berechnet. Die Arbeitgeber hätten den Arbeitgeberzuschuss zu den Versicherungsbeiträgen von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Richtig wäre es gewesen, die Kranken-Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe einzutragen und den Arbeitgeberzuschuss gesondert aufzuführen. Darauf sei in einem Schreiben des Finanzministeriums bereits im August 2009 hingewiesen worden. Die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigungen werde durch eine Softwareumstellung bei den Finanzbehörden automatisch erfolgen. Ohne die Korrektur hätte der Fehler zu geringeren Steuererstattungen führen können.

          Was die aber nicht gesagt haben, ist WANN die Software den Finanzämtern bereit gestellt wird.

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            #50
            AW: Abbruch-Hinweis 07147

            Ich war heute persönlich beim Finanzamt und die Sachbearbeiterin hat meine eingetragenen Beträge (Zeile 25 u. 26, allerdings nicht wie in Lohnsteuerbescheid vom Arbeitgeber, sondern abgeführte Beiträge AG u. AN in der Summe, so wie in Gehaltsabrechnung Dez. 2010 ausgewiesen) akzeptiert.

            Mein Arbeitgeber hat den Fehler auch erkannt und wird im März neue Bescheide ausgeben. Solange wollte ich nicht warten...

            Sigvard

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              #51
              AW: Abbruch-Hinweis 07147

              Hallo zusammen,

              folgende zusätzlichen Hinweise zum Problem gab es bei meinem Arbeitgeber:
              Es gibt im Vorfeld bereits mehrere Ansätze den Sachverhalt ohne Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung 2010 „manuell“ zu lösen:

              • Falls im Jahr 2010 die freiwillige KV/PV durchgehend gegeben war, kann die Summe aus Zeile 24 prozentual aufgeteilt werden (87,775 % des Zuschussbetrages entfallen auf den KV-Beitrag bzw. 12,225 % auf den Beitrag zur PV). Die Beträge müssen auf die vorhandenen Einträge der Zeile 25 bzw. 26 aufaddiert werden.
              • Das Finanzamt Ibbenbüren in NRW hat unabhängig hiervon diesen Punkt gelöst, indem einfach die Zeile 24 „Steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV“ nicht in die Berechnung der abziehbaren Sonderausgaben einbezogen wurden.
              • Alternativ können die betroffenen Mitarbeiter aber auch aus den ausgehändigten Lohnsteuerbescheinigungen 2010, die von uns seit Jahren individuell in der Zeile 34 nachgewiesenen „KV-/PV-Gesamtbeitrag bei freiw. Versicherten“; den Gesamtbetrag entnehmen, hier wird jedoch der Andruck nicht getrennt nach KV und PV aufgeteilt.

              Unabhängig hiervon, werden wir die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 für Mitarbeiter - die freiwillig in der gesetzlichen KV bzw. PV versichert sind - wie beschrie-ben, im März 2011 umsetzen. Wir bitten zu berücksichtigen, dass nur dieser Personenkreis eine Korrektur erhält!

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                #52
                AW: Abbruch-Hinweis 07147

                Guten Morgen @all,

                ich habe gestern eine neue Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber erhalten, eben die korrigierten zahlen eingegeben und alles funktioniert, die Berechnung läuft problemlos.

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                  #53
                  AW: Abbruch-Hinweis 07147

                  super update heute...

                  immerhin wird der Fehler nun als Text ausgeben.
                  "Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu
                  Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen."

                  Also nix neues, das ja mittlerweile bekannt.

                  Lösung Fehlanzeige.

                  da muss ich doch aufpassen, was ich nun tippe....

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                    #54
                    AW: Abbruch-Hinweis 07147

                    Mit dem Hinweis die EST an Finanzamt senden, scheint mir die beste Wahl.

                    Ich hoffe doch mal, die schaffen es dort mit dem gültigen Recht zu vereinbaren, ohne nun 2 Monate auf ein Update zu warten. Diese Konstellation betrifft doch sehr viele PKV Versicherten. Der AG-Zuschuss orientiert sich per Gesetz nicht am Basis-Beitrag. Deshalb ist die Plausi schon recht interessant, manche nenne es unsinnig. Bin mal gespannt, wie lange mein Steuerbescheid braucht. Bin optimistisch. 2 Wochen wäre schön. Ist ja Elster.
                    Zuletzt geändert von bobbymotsch; 03.03.2011, 22:32.

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                      #55
                      AW: Abbruch-Hinweis 07147

                      Das glaube ich nicht, Tim.

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Abbruch-Hinweis 07147

                        zumindest bist du dann einer der ersten, wenn auch im Finanzamt der Fehler bereinigt ist. Im Moment werden diese Fälle zurückgestellt.
                        LG MAX v S.

                        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                          #57
                          AW: Abbruch-Hinweis 07147

                          nachdem der Fehler ja durch die Logikprüfung entsteht und die Berechnung wahrscheinlich korrekt funktioniert, wäre es ja schon eine Idee in den Einstellung eine checkbox zu definieren, dass man auch bei Logikfehler noch eine Berechnung durchführen kann. Es kann ja nach wie vor der Fehler Hinweis auf Seite 1 stehen.

                          Kommentar


                            #58
                            AW: Abbruch-Hinweis 07147

                            Oder alternativ den Vorschlag hier aus dem Forum:

                            AG-Zuschuss reduzieren (bis unter die 50 % Grenze), und die Differenz unter sonstige steuerfreie Zuschüsse wieder korrigieren. So lässt sich eine Steuerberechnung erstellen, die m.E. zum korrekten Ergebnis führen müsste. So ein Fehler sollte m.E. nicht Monate bis zur Behebung dauern, hoffe ich mal.

                            Kommentar


                              #59
                              AW: Abbruch-Hinweis 07147

                              Das wäre ja der Versuch mit den Zahlen zu spielen, um eine Berechnung vorzunehmen, die dann hoffentlich ein gleiches Ergebnis liefert. Nicht mein Ansatz.

                              Einfacher wäre die Berechnung unter Nichtbeachtung dieser Querprüfung - oder noch besser ein korrektes Programm. Gebe Dir recht, wieso das so lange dauert, kann kaum einer verstehen.

                              Ich verstehe ausserdem nicht, wieso bei der Plausibilität das "Problem" nicht auffällt, aber hinterher eine Steuerrechnung verhindert. Wenn es nicht plausibel ist, sollte es in der Plausibilitätsprüfung schon auffallen. Wenn es nur ein Hinweis ist, dann sollte das als Hinweis der Rechnung beigefügt werden. Ist das logisch?

                              Plausibilität -> erforderlich für Steuerberechnung, um grobe Fehler auszuschliessen
                              Hinweise bei der Berechnungen-> als Denkanstoss oder HINWEIS um nochmal den einen oder anderen Bereich oder Zusammenhang zu prüfen

                              Wenn das Programm durch den Plausibilitätscheck kommt, muss es auch eine Berechnung vornehmen können.

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                                #60
                                AW: Abbruch-Hinweis 07147

                                die steuerberechnung ist und bleibt zumindest fuer das programm ElsterFormular ein optionaler und unverbindlicher Service.
                                Das Programm an sich soll eine Ausfuellhilfe sein, und die elektronische versendung ermöglichen, mehr nicht.

                                Die Berechnungsfunktion macht mehr Ärger als das sie nutzt, von daher wäre ein totaler Verzicht aus meiner Sicht besser ;-)
                                ich kann aber auch verstehen, das man gerade dies nun wieder dem Bürger irgendwo bieten will, um ihn an die elektronische Abgabe zu bekommen...

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