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Abbruch-Hinweis 07139

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    #16
    AW: Abbruch-Hinweis 07139

    in Zeile 45 gehört nichts eingetragen, wenn sie nicht privat krankenversichert sind UND der Datenübermittlung widersprochen haben.

    welche zeilen der anlage vorsorgeaufwand haben sie denn sonst noch ausgefuellt? Beiträge in Zeile 12 deuten ja auf sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer hin...

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      #17
      AW: Abbruch-Hinweis 07139

      Privat oder gesetzlich krankenversichert?

      Wenn gesetzlich, dann Zeilen 12-30

      wenn privat, dann Zeilen 31-36

      Kombi geht schief.

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        #18
        AW: Abbruch-Hinweis 07139

        Bitte lesen Sie meinen vorherigen Beitrag nochmal. Ich hab weitere Ergebnisse dort eingetragen.

        Ich war 2010 freiwillig versichert und habe zusätzlich Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente.
        In den Vorsorgeaufwendungen sind bei mir ausgefüllt:
        Zeile 12
        Zeile 15
        Zeile 18 (Krankenversicherung der Rentner)
        Zeile 35 (Auslandskrankenversicherung)
        Zeile 37 (geringfügig höher als Zeile 12)
        Zeile 44

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          #19
          AW: Abbruch-Hinweis 07139

          ich würde die Auslandskrankenversicherung in Zeile 30 statt 35 eintragen.

          Und der Zuschuss könnte in die Zeile 24 statt 37 kommen.

          Probieren Sie es mal

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            #20
            AW: Abbruch-Hinweis 07139

            Danke für den Versuch!

            Zeile 35 an Stelle von Zeile 30 ändert aber nichts.

            Zeile 24 Vorsorgeaufwand statt 37 kann nicht sein.
            Zeile 24 Vorsorgeaufwand ist für die Krankenversicherung der Rentner.
            Zeile 37 kann ich auch nicht manuell füllen oder löschen.
            Die kommt aus Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung.

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              #21
              AW: Abbruch-Hinweis 07139

              also ich wuerde kloebi zustimmen, der beitrag zur auslands-kv sollte in zeile 30, damit 31-36 freibleiben.
              (das sollte vermeiden das ABH 07139 kommt)

              wenn zu Zeile 18 etwas eingetragen wurde, fehlt imho noch ein Wert in Zeile 21, nämlich die Pflegepflichtversicherung fuer Rentner, dieser ist ggf. aus dem Gesamtbetrag der als Rentner an die Krankenkasse gezahlten Beiträge auszusortieren.
              (das sollte die text-meldung 'beitraege zu KV ohne eintraege zur PV' beheben)

              37 und 44 sind ok, da aus der LStB uebernommen.

              bliebe also vermutlich noch der ABH 07147, dies wäre ggf. auf eine fehlerhaft ausgestellte lohnsteuerbescheinigung zurückzuführen und die in Zeile 25/26 (der LStB) zu niedrig ausgewiesenen Beiträge.

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                #22
                AW: Abbruch-Hinweis 07139

                Zeile 35 an Stelle von Zeile 30 bei den Vorsorgeaufwendungen
                hatte ich beibehalten. Das war für mich plausibel.

                Ich hab mal einen fiktiven Betrag in Zeile 21
                der Vorsorgeaufwendungen eingetragen,
                da die Krankenkasse noch nicht geschrieben hat,
                wieviel sie an die Pflegeversicherung abgezweigt hat.
                Das scheint tatsächlich den Fehler 07139 zu beheben.

                Der Fehler 07147 lässt sich beseitigen, wenn ich
                in Elster Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung
                die Summe aus Zeile 24 und 25
                des Ausdrucks vom Arbeitgeber eintrage.

                Was wird wohl das Finanzamt sagen, wenn meine Eintragungen
                hier vom Bescheid des Arbeitgebers abweichen?
                Zuletzt geändert von Heinrich Wolf; 23.02.2011, 23:01.

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                  #23
                  AW: Abbruch-Hinweis 07139

                  http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-21405/krankenversicherung-tueckische-steuerfalle-umgehen_aid_601165.html

                  Dort wird empfohlen die Beträge selber zu berichtigen, indem man den Zuschuss einfach weglässt (bitte selber lesen!)

                  Auszug aus dem Artikel:
                  - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
                  Für Arbeitnehmer, bei denen in der Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 25 und 26 nur der Beitrag enthalten ist, den er selbst für die Kranken- und Pflegeversicherung geleistet hat, be-steht Handlungsbedarf. Claudia Specht von der DATEV eG empfiehlt: „Um im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung korrekt zu berücksichtigen, verzichten Betroffene in der Zeile 37 der „Anlage Vorsorgeaufwand“ auf die Eingabe des Betrags, der als Arbeitgeberzuschuss in der Zeile 24 der Lohnsteuerbescheini-gung bescheinigt ist.“ Damit werden die aus den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheini-gung übernommenen Arbeitnehmeranteile nicht mehr um den Arbeitgeberzuschuss verringert, und es erfolgt eine richtige Berechnung der Vorsorgeaufwendungen .
                  LG MAX v S.

                  (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                    #24
                    AW: Abbruch-Hinweis 07139

                    Ganz frisch von der gestrigen Sitzung im Bundestag (ja, die haben auch über etwas anderes, als eine Doktorarbeit gesprochen):

                    1. Mehrere Millionen Lohnsteuerbescheinigungen werden korrigiert
                    Finanzausschuss
                    Berlin: (hib/HLE/KRU) Mehrere Millionen von den Arbeitgebern falsch ausgefüllte Lohnsteuerbescheinigungen werden automatisch korrigiert. Dies teilte ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch im Finanzausschuss mit. Nach Angaben der Regierung wurden die Vorsorgeaufwendungen bei freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern in vielen Fällen falsch berechnet. Die Arbeitgeber hätten den Arbeitgeberzuschuss zu den Versicherungsbeiträgen von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Richtig wäre es gewesen, die Kranken-Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe einzutragen und den Arbeitgeberzuschuss gesondert aufzuführen. Darauf sei in einem Schreiben des Finanzministeriums bereits im August 2009 hingewiesen worden. Die Korrektur der Lohnsteuerbescheinigungen werde durch eine Softwareumstellung bei den Finanzbehörden automatisch erfolgen. Ohne die Korrektur hätte der Fehler zu geringeren Steuererstattungen führen können.

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                      #25
                      AW: Abbruch-Hinweis 07139

                      Max v S. hat zitiert, man soll in der Zeile 37 der „Anlage Vorsorgeaufwand“
                      auf die Eingabe des Betrags verzichten. Das geht bei Elster nicht!
                      Die Zeile ist nicht editierbar und wird aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
                      Damit bleibt es wohl vorläufig auch bei Abbruch Hinweis 07147 :-(
                      bis das Programm laut Sabre überarbeitet ist.

                      Ich hab in Zeile 18 der Vorsorgeaufwendungen einen Betrag stehen,
                      aber Zeile 21 muss leer bleiben, weil laut Krankenkasse nichts angefallen ist.
                      Damit bleibt es wohl auch bei Abbruch Hinweis 07139 :-(

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                        #26
                        AW: Abbruch-Hinweis 07139

                        wenn man krankenversichert ist fallen doch eigentlich auch immer pflegepflichtversicherungsbeiträge an... hmm
                        wenn ihre konstelation zutrifft, tragen sie doch einfach mal eine 0 in zeile 21 ein.

                        und um den betrag in zeile 37 loszuwerden, muss man tatsaechlich den betrag in der lohnsteuerbescheinigung Zeile 24 entfernen.

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                          #27
                          AW: Abbruch-Hinweis 07139

                          Meine Krankenversicherung in Zeile 18 der Vorsorgeaufwendungen ist eine Versicherung wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente. Meine Krankenkasse hat mitgeteilt, dass sie davon nichts für die Pflegeversicherung abgezweigt hat.

                          0 in Zeile 21 steht schon drin. Das ergibt den selben Fehler wie eine leere Zeile 21.

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                            #28
                            AW: Abbruch-Hinweis 07139

                            Sehr geehrter Herr Wolf,

                            Zitat von Heinrich Wolf Beitrag anzeigen
                            Meine Krankenkasse hat mitgeteilt, dass sie davon nichts für die Pflegeversicherung abgezweigt hat.
                            das glaube ich noch nicht, siehe
                            Pflichtversicherungen bei Erwerbsminderungsrente
                            ( http://www.ihr-rentenplan.de/html/pflichtversicherungen_erwerbsminderungsrente.html )
                            Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und Pflegeversicherung
                            ( http://www.lsv.de/nos/02leist/07emind/kv_beitr/index.html )
                            u.a.m.
                            Es gibt evtl. seltene Konstellationen, wo es zutreffen könnte, aber dazu müßten Sie nähere Angaben über sich machen:
                            Welchen Beruf, Tätigkeit haben Sie ausgeübt?
                            Welche Rentenversicherung leistet?
                            Sind Sie privat, freiwillig gesetzlich oder normal gesetzlich versichert?
                            Vllt. kann hier auch ein Sozialversicherungsspezialist auf den Punkt antworten. Ich bringe nur meine Zweifel ein.
                            Mit freundlichen Grüßen
                            gez. D. Cremer

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                              #29
                              AW: Abbruch-Hinweis 07139

                              Elster möchte Ihnen mit dem Hinweis sagen, dass jeder, der in die Krankenversicherung einzahlt, auch etwas in die Pflegeversicherung einzahlt (zumindest sollte es so sein).

                              Damit möchte das Programm im Eingabefeld für die Pflegeversicherung auch einen Beitrag stehen haben. Wenn Sie dort *0* reinschreiben, wertet die Plausibilitätsprüfung das zwar als Eintrag ( =Zahlung ) und erkennt die Eintragung als richtig an. Bei der Steuerberechnung guckt Elster jedoch auf die Werte und merkt dann, das ein Beitrag von 0,- € eigentlich *kein Beitrag* ist. Also wird der Fehler wieder ausgegeben.

                              Einfach mal mit 1,- € ausprobieren.

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