Die Abbruchhinweise ohne Erläuterungstext lassen darauf schließen, dass die Steuerberechnung 2010 nicht aktiv ist.
Habe in obiger Version zu einer Kopie Est.-Erklärung 2009 eine Steuerberechnung erfolgreich durchgeführt. Man möchte annehmen, dass das auch für 2010 möglich ist.
Die zahlreichen diesbezüglichen Beschwerden lassen jedoch das Gegenteil vermuten.
Kann die Berechnung 2010 nicht einmal probeweise durchführen, da wesentliche Unterlagen zur Erklärung noch fehlen.
Andererseits, wer seine Erklärung ohne Plausieinwände fertig hat, kann sie auch ohne Berechnung abgeben bzw. evtl. nach einer Softwareberichtigung mit Hilfe einer Kopie des Steuerfalls nachholen. Maßgebend ist allerdings nur der schriftlich zugestellte Steuerbescheid. Wurde auch schon mehrmals gepostet.
bavaro
Habe in obiger Version zu einer Kopie Est.-Erklärung 2009 eine Steuerberechnung erfolgreich durchgeführt. Man möchte annehmen, dass das auch für 2010 möglich ist.
Die zahlreichen diesbezüglichen Beschwerden lassen jedoch das Gegenteil vermuten.
Kann die Berechnung 2010 nicht einmal probeweise durchführen, da wesentliche Unterlagen zur Erklärung noch fehlen.
Andererseits, wer seine Erklärung ohne Plausieinwände fertig hat, kann sie auch ohne Berechnung abgeben bzw. evtl. nach einer Softwareberichtigung mit Hilfe einer Kopie des Steuerfalls nachholen. Maßgebend ist allerdings nur der schriftlich zugestellte Steuerbescheid. Wurde auch schon mehrmals gepostet.
bavaro
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