Hallo zusammen...
Folgendes Problem ist aufgetreten...
Meine Frau hat aus erster Ehe 2 Kinder, wobei das jüngere der beiden bei Uns lebt...
diesen habe ich da wir zusammen veranlagen mit in meine Steuererklärung hineingenommen(inkl. Angaben des Kindsvaters).Seinen Kindesunterhalt habe ich mit bei den Einkünften der Mutter, ebenso wie das durch eine Umschulungsmaßnahme gezahlte Arbeitslosengeld.
Das Kindergeld in die Leistungen in Anlage Kind...unsere drei gemeinsamen Kinder habe ich jedes für sich auf eine Anlage Kind gepackt und die ausgerechneten Jahressummen ebenfalls pro Kind eingetragen
für das bei uns lebende "2."Kind aus erster Ehe wären das 2208Euro Jahr (184mtl)BJ 99
für das "3.Eheliche" Kind 2280 Euro Jahr (190mtl)BJ 03
für das "4.Eheliche" Kind 2580 Euro Jahr (215mtl)BJ 04
für das "5.Eheliche" Kind 2580 Euro Jahr (215mtl)B J07
Bei der Plausibilitätsprüfung (wasn Wort) ist alles durchgegangen.Bei der Berechnung kommt folgende Fehlermeldung :
Für mindestens ein Kind wurde ein höheres Kindergeld als der Maximalbetrag eingegeben (bzw. fals mehr als 3 Kinder eingegeben sind : achten Sie bitte darauf, dass die Kinder in der Reihenfolge ihrer Geburt eingetragen worden sind).
HAB ICH DOCH.....alle der Reihe nach eingetragen...was ist nun bitte falsch?Wenn ich alle unsere gemeinsamen Kinder "lösche" dann läuft die Berechung durch zwar ohne ein Ergebnis aber sie läuft.Wenn alls dabei sind kommt die Fehlermeldung...
Genauso versteh ich nicht das mir das Programm für das 99er Kind einen halben Freibetrag anrechnet??
Achso...muss wohl noch dazu sagen das ich mich dieses Jahr allein an die Erklärung wagen "muss"...
Hoffe das mir jemand nenTipp geben kann was ich evtl. falsch gemacht haben kann...
Vielen Dank dafür...
Muss ich noch was besonderes bei den Angaben des Arbeitslosengeldes meiner Frau beachten???
Nu is aber schluss....
DANKE
Folgendes Problem ist aufgetreten...
Meine Frau hat aus erster Ehe 2 Kinder, wobei das jüngere der beiden bei Uns lebt...
diesen habe ich da wir zusammen veranlagen mit in meine Steuererklärung hineingenommen(inkl. Angaben des Kindsvaters).Seinen Kindesunterhalt habe ich mit bei den Einkünften der Mutter, ebenso wie das durch eine Umschulungsmaßnahme gezahlte Arbeitslosengeld.
Das Kindergeld in die Leistungen in Anlage Kind...unsere drei gemeinsamen Kinder habe ich jedes für sich auf eine Anlage Kind gepackt und die ausgerechneten Jahressummen ebenfalls pro Kind eingetragen
für das bei uns lebende "2."Kind aus erster Ehe wären das 2208Euro Jahr (184mtl)BJ 99
für das "3.Eheliche" Kind 2280 Euro Jahr (190mtl)BJ 03
für das "4.Eheliche" Kind 2580 Euro Jahr (215mtl)BJ 04
für das "5.Eheliche" Kind 2580 Euro Jahr (215mtl)B J07
Bei der Plausibilitätsprüfung (wasn Wort) ist alles durchgegangen.Bei der Berechnung kommt folgende Fehlermeldung :
Für mindestens ein Kind wurde ein höheres Kindergeld als der Maximalbetrag eingegeben (bzw. fals mehr als 3 Kinder eingegeben sind : achten Sie bitte darauf, dass die Kinder in der Reihenfolge ihrer Geburt eingetragen worden sind).
HAB ICH DOCH.....alle der Reihe nach eingetragen...was ist nun bitte falsch?Wenn ich alle unsere gemeinsamen Kinder "lösche" dann läuft die Berechung durch zwar ohne ein Ergebnis aber sie läuft.Wenn alls dabei sind kommt die Fehlermeldung...
Genauso versteh ich nicht das mir das Programm für das 99er Kind einen halben Freibetrag anrechnet??
Achso...muss wohl noch dazu sagen das ich mich dieses Jahr allein an die Erklärung wagen "muss"...
Hoffe das mir jemand nenTipp geben kann was ich evtl. falsch gemacht haben kann...
Vielen Dank dafür...
Muss ich noch was besonderes bei den Angaben des Arbeitslosengeldes meiner Frau beachten???
Nu is aber schluss....
DANKE
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