Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Plausibel Ja!Berechnung NEIN

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Plausibel Ja!Berechnung NEIN

    Hallo zusammen...
    Folgendes Problem ist aufgetreten...
    Meine Frau hat aus erster Ehe 2 Kinder, wobei das jüngere der beiden bei Uns lebt...
    diesen habe ich da wir zusammen veranlagen mit in meine Steuererklärung hineingenommen(inkl. Angaben des Kindsvaters).Seinen Kindesunterhalt habe ich mit bei den Einkünften der Mutter, ebenso wie das durch eine Umschulungsmaßnahme gezahlte Arbeitslosengeld.
    Das Kindergeld in die Leistungen in Anlage Kind...unsere drei gemeinsamen Kinder habe ich jedes für sich auf eine Anlage Kind gepackt und die ausgerechneten Jahressummen ebenfalls pro Kind eingetragen
    für das bei uns lebende "2."Kind aus erster Ehe wären das 2208Euro Jahr (184mtl)BJ 99
    für das "3.Eheliche" Kind 2280 Euro Jahr (190mtl)BJ 03
    für das "4.Eheliche" Kind 2580 Euro Jahr (215mtl)BJ 04
    für das "5.Eheliche" Kind 2580 Euro Jahr (215mtl)B J07

    Bei der Plausibilitätsprüfung (wasn Wort) ist alles durchgegangen.Bei der Berechnung kommt folgende Fehlermeldung :
    Für mindestens ein Kind wurde ein höheres Kindergeld als der Maximalbetrag eingegeben (bzw. fals mehr als 3 Kinder eingegeben sind : achten Sie bitte darauf, dass die Kinder in der Reihenfolge ihrer Geburt eingetragen worden sind).

    HAB ICH DOCH.....alle der Reihe nach eingetragen...was ist nun bitte falsch?Wenn ich alle unsere gemeinsamen Kinder "lösche" dann läuft die Berechung durch zwar ohne ein Ergebnis aber sie läuft.Wenn alls dabei sind kommt die Fehlermeldung...
    Genauso versteh ich nicht das mir das Programm für das 99er Kind einen halben Freibetrag anrechnet??
    Achso...muss wohl noch dazu sagen das ich mich dieses Jahr allein an die Erklärung wagen "muss"...
    Hoffe das mir jemand nenTipp geben kann was ich evtl. falsch gemacht haben kann...
    Vielen Dank dafür...
    Muss ich noch was besonderes bei den Angaben des Arbeitslosengeldes meiner Frau beachten???
    Nu is aber schluss....
    DANKE

    #2
    AW: Plausibel Ja!Berechnung NEIN

    SlashDD;1207521: Kindesunterhalt ist kein Einkommen der Mutter

    OK!Mit anderen Worten also müsste der Betrag dann mit in die Anlage Kind?Dann wären dort ja Einzutragen Kindergeld + Unterhalt des Vaters....??

    "SlashDD;120752" 2. Kindergeld ist immer in Höhe des Kindergeldanspruchs ggf. aber nur zur Hälfte einzutragen, wenn wie vorliegend das Kind aus erster Ehe stammt und nur ein Ehegatte leiblicher Elternteil ist - Hintergrund ist, dass das KiGe rechtlich jedem Elternteil zur Hälfte zusteht. Der hälftige Anspruch des Vaters wird mit den Unterhaltszahlungen bereits aufgerechnet. Daher ist dessen Hälfte dann nicht mit einzutragen"

    Sei mir bitte nicht böse,aber wäre es zu viel verlangt wenn Du mir das nochmal für doofe erklären könntest??Und wie verhält es sich dann mit dem Zählkind?
    Der Kindergeldanspruch besteht bei dem Kind was bei uns lebt ja in höhe von 184Euro+ 257Euro Unterhalt wobei da schon alles "verrechnet" ist was die beiden Kinder angeht..

    Ohhhh mann....Ich weiss schon wieso ich da nie nen draht zu hatte diesen Mist zu machen
    Zuletzt geändert von frodo1208; 21.02.2011, 23:57.

    Kommentar


      #3
      AW: Plausibel Ja!Berechnung NEIN

      für beide kinder aus erster ehe ist eine anlage Kind anzulegen (soweit für beide noch kindergeld gezahlt wird, EGAL AN WEN).
      für beide kinder aus erster ehe ist jeweils der anspruch auf das halbe kindergeld einzutragen, also 1104 Euro.

      es geht nur um den rechtlichen Anspruch, nicht um irgendwelche Zahlungen.

      Kindesunterhalt kommt nirgendswo rein.

      Kommentar


        #4
        AW: Plausibel Ja!Berechnung NEIN

        DANKE!!!Falzo
        Das nenne ich mal eine Antwort...klar und gerade....was keine Kritik an "SlashDD" sein soll....auch Dir bin ich sehr dankbar für die Antwort....
        Vielen Dank Euch beiden....

        Kommentar


          #5
          AW: Plausibel Ja!Berechnung NEIN

          Hallo,
          ich klink mich hier mal ein, bin ganz neu mit ELSTER zugange. Habe das gleiche Problem: Plausibel:Ja, Berechnung:Nein. Abbruchhinweis 07156 ohne Erläuterung. Meine Verhältnisse sind eigentlich ganz simpel. Pensionär mit Ehefrau ohne eigenes Einkommen, keine Kinder, priv. KK und Pflichtpflegeversich, 2 Spenden, 1 Handwerkerrechnung, Ehefrau schwerbeschädigt- das ist schon alles. Nach erfolgreicher Übung mit der CD von 2008/2009 mit den Zahlen aus meinen Papier-Steuererklärungen von 2008 u.2009 (wurde alles genau berechnet wie im Bescheid des FinA) habe ich mich frohgemut an das Ausfüllen des ELSTER-Formulars 2010 gemacht. Nach diversen Fehlermeldungen, die ich alle berichtigt habe (es sieht ja im ELSTER-Formular doch einiges etwas anders aus als auf dem Papiervordrucken), war dann die Plausibilitätsprüfung erfolgreich. Dann habe gewartet, bis endlich der aktuelle Download da war und dachte, nun kann ich ja mal sehen, was rauskommt, bevor ich das ganze an die Finanzverwaltung übermittle. Nochmal Plausibilität geprüft: Alles o.k. - aber Berechnung: Denkste! Wieder und wieder bin ich die paar Zahlen durchgegangen und habe tatsächlich auch noch verschiedenes entdeckt, was zu ergänzen oder zu verbessern war (war der Plausibilitätskontrolle offenbar entgangen oder wird von ihr nicht erfaßt). Aber immer noch: Plausibilität o.k., Berechnung: Fehlanzeige. Nun bin ich erst mal ratlos. Ich will das ganze nicht abschicken, wenn ich nicht weiß, was rauskommt und ob nicht irgendwo ein gravierender Fehler drinsteckt. Was ist das wohl mit diesem blöden Abbruchhinweis 07156? "Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07156 kein Erläuterungstext gefunden werden" Na toll! "Nach dem Wegfall aller Hinweise/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt." Ja schön wär's! Bin ich vieleicht ein Ausschlussfall? Was ist denn wohl ein Ausschlussfall? Ich bin etwas gefrustet. Wer weiß was oder hat eine Idee??

          Kommentar


            #6
            AW: Plausibel Ja!Berechnung NEIN

            Elias haut zu den Fehlern folgendes raus (Eingabe: error 07156):
            https://www.elster.de/nmIQ/avatar_faq.jsp

            07156:
            Sie bekommen bei der Steuerberechnung den Abbruch-Hinweis 07156. Ich glaub ich kenne die Ursache. Sie haben bei der Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 51 erklärt, dass ein aktives Dienstverhältnis als Beamter vorliegt, jedoch in Zeile 54 erklärt, dass keine Anwartschaft auf Altersvorsorge besteht. Diese Angaben widersprechen sich, da aufgrund des Beamtenverhältnisses ein Pensionsanspruch besteht.
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

            Kommentar


              #7
              AW: Plausibel Ja!Berechnung NEIN

              Hallo Max v S, ja super, vielen Dank. Ich habe die Kreuzchen in diesem Abschnitt nochmal überarbeitet. Ich finde, das sind schon irgendwie blöde Fragen, so mit doppeler Verneinung in den Antworten und so. Außerdem sieht das ELSTER-Formular auch in diesem Bereich etwas anders aus als der normale Papiervordruck. Aber dort muß jedenfalls der Fehler gelegen haben, wie von Ihnen beschrieben. Nun hat er (besser: sie, die ELSTER) gerechnet und das Ergebnis erscheint mir plausibel. Nun kann ich mich an den nächsten Schritt "Übermittlung" wagen.
              Ich bin ein "Oldie" (70) und ELSTER-Neuling und nun etwas stolz, dass ich das soweit hinbekommen habe (mit Ihrer Hilfe, nochmals danke!)

              Kommentar

              Lädt...
              X