Hallo,
Zeile 14 der Anlage AV (Steuererklärung 2009) sieht nur Eintragemöglichkeiten für Krankenversicherungsbeiträge für den StPfl. bzw. die Ehefrau vor. Müssen die wirklich gesplittet werden? Und wo kann man ggf. Versicherungsbeiträge für eine Zusatzkrankenversicherung der Kinder eintragen?
Danke
User67
Zeile 14 der Anlage AV (Steuererklärung 2009) sieht nur Eintragemöglichkeiten für Krankenversicherungsbeiträge für den StPfl. bzw. die Ehefrau vor. Müssen die wirklich gesplittet werden? Und wo kann man ggf. Versicherungsbeiträge für eine Zusatzkrankenversicherung der Kinder eintragen?
Danke
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