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Kriterien für Anerkennung eines längeren Arbeitsweges?

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    Kriterien für Anerkennung eines längeren Arbeitsweges?

    Hallo!
    Nach welchen Kriterien erkennt das Finanzamt einen längeren Arbeitsweg an, wenn es auch einen kürzeren gibt, der aber deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt?

    Beispiel:
    Weg A = 18km, ca. 40 Minuten, überwiegend Stadtverkehr
    Weg B = 35km, ca. 25 Minuten, überwiegend Autobahn.
    Laut Google-Routenplaner wären beide Wege 30 Minuten (der berücksichtigt aber nicht das reale Verkehrsaufkommen zur Hauptverkehrszeit und die Tatsache, daß ich auf der Autobahn deutlich schneller fahre).

    Also wie viele Minuten muß ich sparen oder wie viele kilometer darf der schnelle Umweg länger sein?

    Wenn ich nun einfach den langen Weg angebe, werden die Fahrtkosten dann komplett abgelehnt oder wird einfach nur der kurze Weg ermittelt und zugrunde gelegt?

    #2
    AW: Kriterien für Anerkennung eines längeren Arbeitsweges?

    Hallo

    Erläuterung aus Wikipedia:

    Das Gesetz stellt zur Berechnung grundsätzlich auf die Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrundegelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird. Eine Verbindung ist verkehrsgünstiger, wenn durch sie die Arbeitsstätte – trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen – in der Regel schneller und pünktlicher erreicht wird.

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      #3
      AW: Kriterien für Anerkennung eines längeren Arbeitsweges?

      OK, Danke.
      Aber wo ist die Schmerzgrenze? "in der Regel" und "offensichtlich" sind einfach viel zu schwammig, ich hätte gern harte Fakten.
      Oder entscheiden das die Beamten "in der Regel" aus ihrem Bauch heraus?
      Zuletzt geändert von hugo2514; 26.02.2011, 15:53.

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        #4
        AW: Kriterien für Anerkennung eines längeren Arbeitsweges?

        das könnte passen:

        http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/pendlerpauschale-umweg-zeitersparnis.htm

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          #5
          AW: Kriterien für Anerkennung eines längeren Arbeitsweges?

          hier kommts letztlich auf die argumentation drauf an, d.h. von den angaben her müsste der längere weg anerkannt werden. falls das amt nachfragt oder das nicht anerkennen will kommt es aber ganz darauf an, wie man den sachverhalt darstellt und was man alles reininterpretieren kann bzw. was ggf. alles für offene evutualitäten gibt.

          empfehlung in diesem falle: zunächst mal die längere strecke angeben (voraussetzung natürlich soweit diese auch tatsächlich benutzt) und abwarten, was das amt draus macht. falls es schwierigkeiten gibt wäre dann sicherlich ein normaler erklärungsversuch sinnvoll, sollte das nicht ausreichen wäre dann eine steuerliche vertretung sicher sinnvoll - spätestens im einspruchsverfahren sollte man sich das überlegen allerings natürlich auch die mögliche ersparnis und die kosten abwägen

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