Die Mietnebenkostenabrechnung erfolgt üblicherweise nicht exakt nach dem Kalenderjahr.
Kann ich die "Abrechnung 2010", welche von Okt.2009 bis Sept.2010 gilt, quasi trotzdem als Grundlage für 2010 nehmen?
Für die restlichen Monate 2010 müßte ich ja noch ein Jahr länger warten, was ich nicht vorhabe.
Kann ich die "Abrechnung 2010", welche von Okt.2009 bis Sept.2010 gilt, quasi trotzdem als Grundlage für 2010 nehmen?
Für die restlichen Monate 2010 müßte ich ja noch ein Jahr länger warten, was ich nicht vorhabe.
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