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Plausibilitätsprüfung

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    Plausibilitätsprüfung

    Plausibilitätsprüfung

    Weise an Hand folgenden Beispiels darauf hin, dass die Plausibilitätsprüfung nicht in jedem Fall das F e h l e n von Eintragungen erkennt:

    Nach Abschluss der Steuererklärung wurden bei der P-Prüfung keine Fehler oder Hinweise festgestellt.

    Die ElFo Steuerberechnung jedoch enthielt eine wider Erwarten zu hohe Einkommensteuer, hier auch Kirchensteuer.

    Eine Recherche in den Formularen ergab, dass in Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 18 u. 21, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fehlten.

    Die vorausberechnete E-Steuer war nach deren Eintragung nur noch halb so hoch.

    Selbst wenn die Erklärung ohne Angabe dieser Beiträge übermittelt worden wäre, wäre es keine Tragik, vorausgesetzt, dass man das rechtzeitig vor Abgabe von Belegen bzw. nach Erhalt des Steuerbescheids innerhalb der Einspruchsfrist erkennt. Gegebenenfalls den Sachbearbeiter des FA auf den Irrtum hinweist.

    Im ersteren Falle erzeugt man eine Kopie der .elfo Datei, trägt Fehlendes nach und übermittelt nochmal. Es wird grundsätzlich nur der zuletzt übermittelte Steuerfall zur Steuerfestsetzung herangezogen, bzw. der vorhergehende auf dem Server gelöscht oder überschrieben.

    Nach Erhalt des Steuerbescheides kann man innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und den Bescheid überprüfen lassen. Die Vorgehensweise steht in der Rechtshilfebelehrung des Bescheids.

    Man betrachte das bitte als Weitergabe von Erfahrung mit ElsterFormular.

    bavaro

    #2
    AW: Plausibilitätsprüfung

    da man die KV-Beiträge bzw Vorsorgeauswendungen nicht angeben MUSS, sondern KANN, hat die Plausi auch nix zu meckern ;-)

    das Programm kann ja nicht wissen, ob und wie der Erklärende versichert ist.

    Tatsächlich wäre allerdings zB ein (grüner) Hinweis bei komplett fehlender Anlage Vorsorgeaufwand ganz nett, ist sie vorhanden, aber leer kommt zumindest ein grüner Hinweis, das man sie entfernen könne...

    Kommentar


      #3
      AW: Plausibilitätsprüfung

      Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
      da man die KV-Beiträge bzw Vorsorgeauswendungen nicht angeben MUSS, sondern KANN, hat die Plausi auch nix zu meckern ;-)

      das Programm kann ja nicht wissen, ob und wie der Erklärende versichert ist.
      Da halte ich es zunächst mit dem Bürgermeister von Saardam in der Oper Zar und Zimmermann der singt - Ach, ich bin klug und weise und mich betrügt man nicht -

      Völlig richtig, dass man die Anlage VA nicht ausfüllen m u s s. Nur sollte man sich dann über die Höhe der festgesetzten Steuer nicht wundern. Auch verschenkt man als Arbeitnehmer die steuermindernden Beiträge, die aus der Lohnsteuerbescheinigung automatisch in die VA übernommen wurden. Unter gewissen Voraussetzungen kann man sogar auf die Anlage KAP verzichten. Ist insgesamt nur denen zu empfehlen, die dem Fiskus Geld schenken wollen.

      Muss jeder für sich entscheiden.

      Gerade deswegen, weil das Programm nicht wissen kann, ob und wie ein Erklärender versichert ist, gibt es ihm die Möglichkeit die für ihn vorteilhaften Eintragungen in zutreffenden Anlagen und Zeilen vorzunehmen.

      Mein Hinweis zur Plausi betrifft lediglich den Umstand, dass sie, auch welchen Gründen auch immer, gewisse Tatsachen nicht erkennen kann. Die treten dann als Abbruchhinweise oder überhöhter Steuerbetrag in der vorläufigen Steuerberechnung auf, so diese funktioniert.

      bavaro

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