Plausibilitätsprüfung
Weise an Hand folgenden Beispiels darauf hin, dass die Plausibilitätsprüfung nicht in jedem Fall das F e h l e n von Eintragungen erkennt:
Nach Abschluss der Steuererklärung wurden bei der P-Prüfung keine Fehler oder Hinweise festgestellt.
Die ElFo Steuerberechnung jedoch enthielt eine wider Erwarten zu hohe Einkommensteuer, hier auch Kirchensteuer.
Eine Recherche in den Formularen ergab, dass in Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 18 u. 21, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fehlten.
Die vorausberechnete E-Steuer war nach deren Eintragung nur noch halb so hoch.
Selbst wenn die Erklärung ohne Angabe dieser Beiträge übermittelt worden wäre, wäre es keine Tragik, vorausgesetzt, dass man das rechtzeitig vor Abgabe von Belegen bzw. nach Erhalt des Steuerbescheids innerhalb der Einspruchsfrist erkennt. Gegebenenfalls den Sachbearbeiter des FA auf den Irrtum hinweist.
Im ersteren Falle erzeugt man eine Kopie der .elfo Datei, trägt Fehlendes nach und übermittelt nochmal. Es wird grundsätzlich nur der zuletzt übermittelte Steuerfall zur Steuerfestsetzung herangezogen, bzw. der vorhergehende auf dem Server gelöscht oder überschrieben.
Nach Erhalt des Steuerbescheides kann man innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und den Bescheid überprüfen lassen. Die Vorgehensweise steht in der Rechtshilfebelehrung des Bescheids.
Man betrachte das bitte als Weitergabe von Erfahrung mit ElsterFormular.
bavaro
Weise an Hand folgenden Beispiels darauf hin, dass die Plausibilitätsprüfung nicht in jedem Fall das F e h l e n von Eintragungen erkennt:
Nach Abschluss der Steuererklärung wurden bei der P-Prüfung keine Fehler oder Hinweise festgestellt.
Die ElFo Steuerberechnung jedoch enthielt eine wider Erwarten zu hohe Einkommensteuer, hier auch Kirchensteuer.
Eine Recherche in den Formularen ergab, dass in Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 18 u. 21, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fehlten.
Die vorausberechnete E-Steuer war nach deren Eintragung nur noch halb so hoch.
Selbst wenn die Erklärung ohne Angabe dieser Beiträge übermittelt worden wäre, wäre es keine Tragik, vorausgesetzt, dass man das rechtzeitig vor Abgabe von Belegen bzw. nach Erhalt des Steuerbescheids innerhalb der Einspruchsfrist erkennt. Gegebenenfalls den Sachbearbeiter des FA auf den Irrtum hinweist.
Im ersteren Falle erzeugt man eine Kopie der .elfo Datei, trägt Fehlendes nach und übermittelt nochmal. Es wird grundsätzlich nur der zuletzt übermittelte Steuerfall zur Steuerfestsetzung herangezogen, bzw. der vorhergehende auf dem Server gelöscht oder überschrieben.
Nach Erhalt des Steuerbescheides kann man innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und den Bescheid überprüfen lassen. Die Vorgehensweise steht in der Rechtshilfebelehrung des Bescheids.
Man betrachte das bitte als Weitergabe von Erfahrung mit ElsterFormular.
bavaro
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