AW: Abbruchhinweis bei Steuerberechnung
Hallo,
hier der Text:
"Kz 52.370, 371 (bzw. 470, 471) und gleichzeitig Beiträge zur Basiskrankenversicherung und/oder sozialen Pflegeversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung eingegeben."
Das sind die Eintragungen zu den Zeilen 44 und 45.
Nach dem Hinweis wurden also Eintragungen zu den Kranken- und Pflegeversicherungen gemacht, wenn der elektronischen Übermittlung zugestimmt wurde UND wenn der elektronischen Übermittlung NICHT zugestimmt wurde.
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Keine Ankündigung bisher.
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