Sehr geehrte Elsternutzer,
habe von Anfang 2009 - Mitte März 2009 sog. "Unterhaltsbeihilfe"-Bezüge" bekommen (Referendariat), war dann bis zum einschließlich 1.6.2009 arbeitssuchend (ALG I + Aufstockung), ab dem 2.6.2009 bis zum Ende des Jahres vollzeitbeschäftigt. Vom Referendariatszeitraum und der Beschäftigung ab Juni bis zum Ende des Jahres habe ich jeweils eigene Lohnsteuerbescheinigungen für diese Zeiträume zur Anlage N erstellt. Was mache ich mit der Zwischenzeit von Mitte März bis zum Beginn der Beschäftigung? Muss ich das dort erhaltene ALG I + Aufstockung nicht irgendwo angeben?
Vielen Dank!
Gruß, gogega
habe von Anfang 2009 - Mitte März 2009 sog. "Unterhaltsbeihilfe"-Bezüge" bekommen (Referendariat), war dann bis zum einschließlich 1.6.2009 arbeitssuchend (ALG I + Aufstockung), ab dem 2.6.2009 bis zum Ende des Jahres vollzeitbeschäftigt. Vom Referendariatszeitraum und der Beschäftigung ab Juni bis zum Ende des Jahres habe ich jeweils eigene Lohnsteuerbescheinigungen für diese Zeiträume zur Anlage N erstellt. Was mache ich mit der Zwischenzeit von Mitte März bis zum Beginn der Beschäftigung? Muss ich das dort erhaltene ALG I + Aufstockung nicht irgendwo angeben?
Vielen Dank!
Gruß, gogega
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