Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

    Liebe Experten,

    könnte es sein, dass das Elster-Programm einen kleinen Bug aufweist? Es geht um folgendes:

    Als privat Krankenversicherter habe ich Ende 2009 von meiner PKV eine Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG für das Jahr 2010 erhalten und diese dann auch brav meinem Arbeitgeber (AG) vorgelegt.

    Im Rahmen der EStErkl2010 habe ich also in Zeile 31 der o. g. Anlage den Jahresbeitrag für die Basis-Krankenversorgung, in Zeile 32 den Jahresbeitrag für die Pflegeversicherung und in Zeile 35 die Differenz zwischen dem gesamten PKV-Jahresbeitrag und dem in Zeile 31 angegebenen Beitrag eingetragen.

    Die abschließende Plausibilitätsprüfung führte zu keinen Beanstandungen!

    Allerdings wurde danach die Steuerberechnung mit der Begründung abgebrochen, dass der steuerfreie Zuschuss meines AGs die Summe aus jeweils der Hälfte der Beiträge für die Basis-Krankenversorgung und die Pflegeversicherung übersteigt. Stimmt, um ca. 25,- €.

    Wenn das unzulässig ist oder auf offensichtlich falschen Eintragungen beruht, warum wird es dann nicht von der Plausibilitätsprüfung beanstandet? Andererseits: Wenn es keinen Grund zu Beanstandungen gibt, warum ist dann eine Steuerberechnung nicht möglich?

    Darob wundert sich, würde sich über eine Erklärung freuen und grüßt freundlich

    reinhardz

    #2
    AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

    Zitat von reinhardz Beitrag anzeigen
    Andererseits: Wenn es keinen Grund zu Beanstandungen gibt, warum ist dann eine Steuerberechnung nicht möglich?
    Weil diejenigen, die die Steuerberechnung implementiert haben, die von ihrem obersten Dienstherren verbrochene Rechtslage selber nicht verstanden haben.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

      Bei mir tritt genau der gleiche Fehler auf. Habe inzwischen verstanden dass in der Software ein Programmierungsfehler vorliegt. Aber wie muss ich jetzt mit meiner Steuererklärung verfahren? Kann ich sie nun trotzdem so abgeben oder bekomme ich sonst eine falsche Rückerstattung?
      Danke für eine kurze Info!

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

        http://www.stmf.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/2011_060/index.htm
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

          Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
          http://www.stmf.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/2011_060/index.htm
          Dieser Artikel bezieht sich aber NUR auf freiwillig Versicherte in der GKV, deren Lohnsteuerbescheinigung in Nr. 25/26 falsch ist. PRIVAT Versicherte haben dort aber überhaupt keine Einträge. Über die Verfahrensweise bei dieser "Problemgruppe" macht der Finanzminister keine Angaben...
          mfg. - Kent

          Kommentar


            #6
            § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz (Steuerfreie Zahlungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers)

            Der Begriff "Zukunftssicherung" hat mich zunächst gestört, allerdings wird in den Ausführungen immer explizit auf die "Gesamtsozialversicherung" hingewiesen - also Arbeitslosen-, Renten-, Kranken + Pflegeversicherung.

            Steuerfrei sind die Zahlungen vom Arbeitgeber bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, maximal aber nur bis zur HÄLFTE DER TATSÄCHLICHEN Zahlungen. Zahlt der Arbeitgeber mehr als der Arbeitnehmer, ist also beim Arbeitgeber was schiefgelaufen und jetzt mag natürlich ELSTER nicht, weil nicht sein kann was nicht sein darf.

            Die steuerliche Auswirkung habe ich noch NICHT durchgerechnet.
            Denkbar wäre es aber unter Umständen den höheren Arbeitgeberbetrag auf das gleiche Niveau des Arbeitnehmers abzusenken + den Differenzbetrag z.B. (was in die Richtung "richtige Berechnung" gehen könnte) in der Zeile 16 unter Erstattungen einzutragen.

            Der Arbeitgeber hat was steuerfrei bezahlt, was er nicht hätte bezahlen dürfen. Das ist ein "Zufluss zu gunsten des Steuerpflichtigen" in die Krankenversicherung und wäre von meinem Verständnis her steuerpflichtiger Arbeitslohn.

            Sollte jemand eine bessere Antwort parat haben - her damit, bin schon gespannt darauf. :-)

            PS: Gerade erst die Beiträge wegen den falschen Bescheinigungen gelesen.
            Sollte es so ein Fall sein, müsste man seine richtigen Beträge selbst ermitteln und z.B. die letzte Monats-Lohnbescheinigung der Steuererklärung beifügen.

            Kommentar


              #7
              AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

              Meine Problematik bezieht sich auf die PKV. Weiß jemand wie man in diesem Fall die Steuererklärung auszufüllen hat?
              Danke!

              Kommentar


                #8
                AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                Zitat von Aron Beitrag anzeigen
                Steuerfrei sind die Zahlungen vom Arbeitgeber bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Höhe, maximal aber nur bis zur HÄLFTE DER TATSÄCHLICHEN Zahlungen. Zahlt der Arbeitgeber mehr als der Arbeitnehmer, ist also beim Arbeitgeber was schiefgelaufen und jetzt mag natürlich ELSTER nicht, weil nicht sein kann was nicht sein darf.
                Nein, nein, nein, zum x-ten Mal. ElsterFormular bricht ab, wenn der AG mehr als die Hälfte der BASISversorgung erstattet hat, wie es ja seit gestern sogar nicht nur mit Fehlernummer sondern auch per Text meldet. Eben deswegen kommt es bei Privatversicherten zum Abbruchhinweis, wenn der AG völlig korrekt die Hälfte der tatsächlichen Zahlungen bezuschusst hat.
                Ich weiß, nicht kann sein, was nicht sein darf, aber nicht der böse AG hat Schuld, sondern das arme, arme ElsterFormular.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                  NUR FÜR BERECHNUNGSZWECKE würde ich ggf. mal die erstattung des arbeitgebers um den betrag den sie eben die haelfte uebersteigt (zB die oben erwähnten 25 euro) verringern und diesen kürzungsbetrag von den restlichen Aufwendungen in Zeile 35 abziehen. das duerfte dem richtigen ergebnis nahe kommen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                    Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                    NUR FÜR BERECHNUNGSZWECKE würde ich ggf. mal die erstattung des arbeitgebers um den betrag den sie eben die haelfte uebersteigt (zB die oben erwähnten 25 euro) verringern und diesen kürzungsbetrag von den restlichen Aufwendungen in Zeile 35 abziehen. das duerfte dem richtigen ergebnis nahe kommen.
                    Hallo,

                    danke allerseits für die Antworten.

                    Ich bin allerdings skeptisch, dass eine manuelle Änderung des AG-Zuschussbetrages möglich ist, da dieser Wert ja automatisch aus der elektronischen Steuerbescheinigung übernommen wird. Deshalb habe ich eine annähernde Berechnung mal in der Weise durchführen lassen, dass ich den "frei anzugebenden" Beitrag für die PV so weit erhöht habe, dass der Arbeitgeberzuschuss jetzt unterhalb der 50-%-Grenze liegt. Da es sich nur um ein paar zig Euro handelt, dürfte das damit errechnete Ergebnis vermutlich nicht allzu sehr vom tatsächlichen abweichen, wenn ...

                    Ja, wenn ... das hier festgestellte Problem nicht zur Folge hat, dass die mit diesen Zahlen abgegebene EStErkl irgendwie ungültig ist. Deshalb traue ich mich zur Zeit noch nicht, die an sich fertige EStErkl an das FA zu mailen. Kann jemand zu dieser Thematik etwas sagen?

                    Der zu hohe AG-Zuschuss von ca. 25,- € bedeutet übrigens pro Monat gut 2,- € zuviel, was auf einen "Rundungsfehler" bei den Teilbeträgen (Basis-PKV und PV) zurückzuführen sein könnte.

                    Schöne Grüße

                    reinhardz

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                      für die private überschlagsrechnung würde ich die "korrigierte" erklärung mit der ungefähren berechnung abspeichern.
                      abschicken würde ich die mit den korrekten einträgen, wenn auch die berechnung streikt.
                      das problem dürfte den fa inzwischen hinlänglich bekannt sein und berücksichtigt werden.

                      gruß f.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                        @reinhardz:
                        siehe die beiträge von neysee, die angaben vom Arbeitegeber werden so stimmen, wie sie in deiner bescheinigung stehen, da dieser bei seinen Zuschüssen eben nicht nach Basisabsicherung und co unterscheiden muss.

                        imho spricht also nix gegen das versenden der erklärung mit den korrekt eingetragenen werten. das Problem liegt lediglich in der berechnung.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                          @reinhardz:
                          [...]

                          imho spricht also nix gegen das versenden der erklärung mit den korrekt eingetragenen werten. das Problem liegt lediglich in der berechnung.
                          Hi,

                          okay, ich hab's getan! Das Unglück kann seinen Lauf nehmen ...

                          Allen Hinweisgebern nochmals dankend
                          grüßt freundlich

                          reinhardz
                          Zuletzt geändert von reinhardz; 03.03.2011, 19:23.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                            Ich habe mit einem Steuerberater zu dem Thema gesprochen und er hat auch gesagt die Erklärung soll mit den richtigen Daten versendet werden auch wenn hier die Berechnung streikt. Werde es also auch wagen.
                            Viele Grüße

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Steuerberechnung schlägt fehl wg. Angaben in Anlage Vorsorgeaufwendung

                              Ich habe nach einer erfolgreichen Plausibilisierung auch die Abbruch Fehlermeldung

                              "Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu
                              Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben."

                              erhalten.

                              Meiner Meinung nach ist hier aber schon ein heftiger Programmierungsfehler vorhanden. Der steuerlich abzugsfähige Anteil an meinem Beitrag in der PKV beträgt ca. 75 %. Das heißt, diesen Betrag habe ich in Zeile 31 eingegeben. Die restlichen 25 % in Zeile 36. Nach ein bisschen rumprobieren habe ich herausgefunden, dass eine Berechnung nur erfolgreich durchgeführt wird, wenn die Summe der Beträge in Zeile 31 und 32 mindestens doppelt so hoch sind wie der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss. Das dürfte aber eigentlich bei keinem der Fall sein, da ich ja einen steuerfreien Zuschuss von 50 % auf meinen gesamten Beitrag bekomme, aber in Zeile 31 nur rund 75 % dieses Beitrags ansetzen darf. Die Pflegeversicherung in Zeile 32 kann ich voll ansetzen. Von daher bin ich mir ziemlich sicher, dass hier ein Programmierungsfehler vorliegt.

                              Wie wird denn so ein Fehler behoben? Kann man da auch direkt irgendwelche Verantwortliche für das Programm ansprechen?

                              Schorschschi

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X