Liebe Experten,
könnte es sein, dass das Elster-Programm einen kleinen Bug aufweist? Es geht um folgendes:
Als privat Krankenversicherter habe ich Ende 2009 von meiner PKV eine Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG für das Jahr 2010 erhalten und diese dann auch brav meinem Arbeitgeber (AG) vorgelegt.
Im Rahmen der EStErkl2010 habe ich also in Zeile 31 der o. g. Anlage den Jahresbeitrag für die Basis-Krankenversorgung, in Zeile 32 den Jahresbeitrag für die Pflegeversicherung und in Zeile 35 die Differenz zwischen dem gesamten PKV-Jahresbeitrag und dem in Zeile 31 angegebenen Beitrag eingetragen.
Die abschließende Plausibilitätsprüfung führte zu keinen Beanstandungen!
Allerdings wurde danach die Steuerberechnung mit der Begründung abgebrochen, dass der steuerfreie Zuschuss meines AGs die Summe aus jeweils der Hälfte der Beiträge für die Basis-Krankenversorgung und die Pflegeversicherung übersteigt. Stimmt, um ca. 25,- €.
Wenn das unzulässig ist oder auf offensichtlich falschen Eintragungen beruht, warum wird es dann nicht von der Plausibilitätsprüfung beanstandet? Andererseits: Wenn es keinen Grund zu Beanstandungen gibt, warum ist dann eine Steuerberechnung nicht möglich?
Darob wundert sich, würde sich über eine Erklärung freuen und grüßt freundlich
reinhardz
könnte es sein, dass das Elster-Programm einen kleinen Bug aufweist? Es geht um folgendes:
Als privat Krankenversicherter habe ich Ende 2009 von meiner PKV eine Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG für das Jahr 2010 erhalten und diese dann auch brav meinem Arbeitgeber (AG) vorgelegt.
Im Rahmen der EStErkl2010 habe ich also in Zeile 31 der o. g. Anlage den Jahresbeitrag für die Basis-Krankenversorgung, in Zeile 32 den Jahresbeitrag für die Pflegeversicherung und in Zeile 35 die Differenz zwischen dem gesamten PKV-Jahresbeitrag und dem in Zeile 31 angegebenen Beitrag eingetragen.
Die abschließende Plausibilitätsprüfung führte zu keinen Beanstandungen!
Allerdings wurde danach die Steuerberechnung mit der Begründung abgebrochen, dass der steuerfreie Zuschuss meines AGs die Summe aus jeweils der Hälfte der Beiträge für die Basis-Krankenversorgung und die Pflegeversicherung übersteigt. Stimmt, um ca. 25,- €.
Wenn das unzulässig ist oder auf offensichtlich falschen Eintragungen beruht, warum wird es dann nicht von der Plausibilitätsprüfung beanstandet? Andererseits: Wenn es keinen Grund zu Beanstandungen gibt, warum ist dann eine Steuerberechnung nicht möglich?
Darob wundert sich, würde sich über eine Erklärung freuen und grüßt freundlich
reinhardz
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