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Entgelt für Rentenversicherung

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    Entgelt für Rentenversicherung

    Guten Abend.

    Meine Frau macht zurzeit eine Umschulung und hat daher das ganze Jahr 2010 Arbeitslosengeld bezogen.
    Jetzt hat sie eine Entgeltbescheinigung von der Agentur für Arbeit bekommen wo das "Entgelt für Rentenversicherung" aufgeführt ist (Grund der Abgabe: Jahresmeldung).

    In dieser Bescheinigung heißt es:
    "Die bezogene Leistung ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt gemäß $ 32b EStG. Sie müssen die Leistung bei Ihrer Einkommensteuererklärung angeben"

    Wo genau muss dieser Betrag denn eingetragen werden?
    Und ist es normal das dieser Betrag um einiges höher ist wie das Arbeitslosengeld welches sie bezogen hat?

    LG
    Comander

    #2
    AW: Entgelt für Rentenversicherung

    Hallo Comander01,

    wenn sie selbst noch eine Anlage N abgibt (keinesfalls bei dir mit eintragen!), dann dort in Zeile 27.
    Ansonsten im Hauptvordruck Zeile 94.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Entgelt für Rentenversicherung

      Also muss ich den Betrag dort eintragen wo auch das bezogene Arbeitslosengeld eingetragen wird?

      Gruß Comander

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        #4
        AW: Entgelt für Rentenversicherung

        Hallo Comander01,

        >>>Also muss ich den Betrag dort eintragen wo auch das bezogene Arbeitslosengeld eingetragen wird?

        Ich dachte, das wäre die Bescheinigung über das Arbeitslosengeld(?). Was für Leistungen wurden denn noch bezogen?

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Entgelt für Rentenversicherung

          Also sie hat zum einen den Leistungsnachweis für das bezogene Arbeitslosengeld für 2010 bekommen und zum anderen hat sie noch die o.g. Entgeltbescheinigung für das "Entgelt für Renenversicherung" bekommen.

          Gruß Comander

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            #6
            AW: Entgelt für Rentenversicherung

            Hallo Comander01,

            ich weiß nicht genau, wie in anderen Bundesländern die Bescheinigungen aussehen, bei uns in NRW heißt es "Leistungsnachweis/Entgeltbescheinigung".
            Und darauf gibt es einen extra Block mit der Bezeichnung "Leistungsbetrag / Betrag für das Finanzamt", nur dieser Betrag gehört in die Steuererklärung (Zeilen hatte ich ja schon genannt).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Entgelt für Rentenversicherung

              Hallo Stefan.

              Also den Betrag aus dem Leistungsnachweis (der seperat zugeschickt wurde) bzw. das bezogene Arbeitslosengeld habe ich ja bereits in die entsprechende Zeile eingetragen.

              Ich frage mich halt nur was ich jetzt mit dem "Entgelt für Rentenversicherung" machen soll.

              Gruß Comander

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                #8
                AW: Entgelt für Rentenversicherung

                Hallo Comander01,

                >>>Ich frage mich halt nur was ich jetzt mit dem "Entgelt für Rentenversicherung" machen soll.

                Das wird - normalerweise automatisch - der Rentenversicherung gemeldet.
                Von dort kommt ja regelmäßig eine Rentenprognose, und darin sollte dann dieser Betrag auch addiert sein (Tabelle auf der 2. Seite, öffentliche Kassen stehen dort extra). Falls dieser Wert dann nicht - im Vergleich zum Vorjahr - entsprechend angestiegen ist, kann man das dann noch korrigieren lassen; dafür ist imho die Bescheinigung.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Entgelt für Rentenversicherung

                  Hallo Stefan.

                  Vielen Dank für die Antworten :-)
                  Dann werde ich einfach mal eine Kopie von der Bescheinigung den Steuerunterlagen beifügen.
                  Mich macht es halt nur stutzig dass da drin steht "Sie müssen diese Leistung bei Ihrer Einkommensteuererklärung angeben."
                  Aber ich denke mal dass dann eine Kopie davon auch ausreicht.

                  Nochmals vielen Dank für die schnelle Hilfe

                  Gruß Comander

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                    #10
                    AW: Entgelt für Rentenversicherung

                    wenn drauf steht das es anzugeben ist, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt, gehört es wie von stefan oben beschrieben in Zeile 27 der Anlage N oder falls keine Anlage N vorhanden eben in Zeile 94 Hauptvordruck.
                    Es sei denn dieser Leistungsteil ist auf der Bescheinigung des ALG bereits enthalten, was ich allerdings nicht glaube, da dies vermutlich direkt an die Rentenkasse gezahlt wurde.

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                      #11
                      AW: Entgelt für Rentenversicherung

                      Hallo an alle!
                      Also ich habe fast das gleiche Problem, nur daß ich ledig bin, also keinen Ehegatten mit einzutragen habe. Außerdem wohne ich in Ba-Wü (falls das was zur Sache tut...)

                      In Zeile 27 der Anlage N habe ich das Arbeitslosengeld eingetragen.
                      Aber was mache ich nun tatsächlich mit diesem "Entgeld für Rentenversicherung"?
                      Trage ich es nun doch auch im Hauptvordruck ein?

                      @ Comander01: Wie hast du es denn letztendlich gemacht?

                      Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar!

                      Grüße,
                      Myriam

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                        #12
                        AW: Entgelt für Rentenversicherung

                        Hier nochmal die Antwort:

                        Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                        wenn drauf steht das es anzugeben ist, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt, gehört es wie von stefan oben beschrieben in Zeile 27 der Anlage N oder falls keine Anlage N vorhanden eben in Zeile 94 Hauptvordruck.
                        Es sei denn dieser Leistungsteil ist auf der Bescheinigung des ALG bereits enthalten, was ich allerdings nicht glaube, da dies vermutlich direkt an die Rentenkasse gezahlt wurde.

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                          #13
                          AW: Entgelt für Rentenversicherung

                          Also ich hatte mich nochmal direkt bei meinem zuständigen Finanzamt informiert und da wurde mir von 2 Seiten her gesagt, dass dieser Betrag nicht eingetragen wird.
                          Aus diesem Grund habe ich es auch weggelassen.

                          Gruß Comander

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