Guten Abend.
Meine Frau macht zurzeit eine Umschulung und hat daher das ganze Jahr 2010 Arbeitslosengeld bezogen.
Jetzt hat sie eine Entgeltbescheinigung von der Agentur für Arbeit bekommen wo das "Entgelt für Rentenversicherung" aufgeführt ist (Grund der Abgabe: Jahresmeldung).
In dieser Bescheinigung heißt es:
"Die bezogene Leistung ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt gemäß $ 32b EStG. Sie müssen die Leistung bei Ihrer Einkommensteuererklärung angeben"
Wo genau muss dieser Betrag denn eingetragen werden?
Und ist es normal das dieser Betrag um einiges höher ist wie das Arbeitslosengeld welches sie bezogen hat?
LG
Comander
Meine Frau macht zurzeit eine Umschulung und hat daher das ganze Jahr 2010 Arbeitslosengeld bezogen.
Jetzt hat sie eine Entgeltbescheinigung von der Agentur für Arbeit bekommen wo das "Entgelt für Rentenversicherung" aufgeführt ist (Grund der Abgabe: Jahresmeldung).
In dieser Bescheinigung heißt es:
"Die bezogene Leistung ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt gemäß $ 32b EStG. Sie müssen die Leistung bei Ihrer Einkommensteuererklärung angeben"
Wo genau muss dieser Betrag denn eingetragen werden?
Und ist es normal das dieser Betrag um einiges höher ist wie das Arbeitslosengeld welches sie bezogen hat?
LG
Comander
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