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PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

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    #31
    PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

    Zitat von berghaus in 23 vom 07.10.10

    Ich bleibe dabei: Hier werden Krankheitskosten besteuert!

    Der Weg über die agB (außergewöhnliche Belastung) ist deshalb auch geradezu falsch, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die zumutbare Belastung, die man erst erreichen muss.
    Ich will ja gerne den Teil der BRG versteuern, der nicht die zustehende Erstattung von Krankheitskosten ausmacht.

    Ich habe den in 27 geschilderten und gescheiterten Versuch, das Finanzamt zu überzeugen, dass dem größten Teil der Beitragsrückgewähr nicht abgerufene Erstattungsansprüche für Krankheitskosten gegenüberstehen, nicht (gerichtlich) weiterverfolgt, aber mich 7 Jahre lang regelmäßig doppelt (mögliche BRG für meine Frau und mich je 600 €) über jede Arzt- und Arzneimittelrechnung geärgert, weil ich diese über die m.E. nicht gerechtfertigte steuerliche Behandlung der BRG versteuern musste.

    Die Grenze zwischen BRG oder Erstattung besser oder nicht lag bei etwa 600 -180 = 420 € bei einem im Voraus angenommenen Spitzensteuersatz von 30 %.

    Auch bei Überschreitung dieser Grenze bleibt die Ungerechtigkeit bestehen, weil ohne die Besteuerung der BRG bei z.B. 500 € Erstattungsmöglichkeiten, die BRE von 600 immer noch besser wäre als die Erstattung, selbst wenn man die Differenz von 100 € mit z.B. 30 % versteuern müsste.

    Ich weiß nicht, auf welcher Seite Nutzer wie ‚Falco‘ stehen, wenn sie das Steuersystem nicht nur hier mit den Worten in 26 verteidigen:

    …..beiträge (und deren rueckerstattungen) sind beiträge und krankheitskosten (und deren erstattungen) sind krankheitskosten………..

    Warum muss eine Steuervereinfachung zu Lasten der Steuerbürger gehen.
    Einfacher wäre es doch, diese die BRG außer Acht zu lassen, zumal die mögliche Erstattung wohl meist mehr als die Hälfte der BRG ausmacht.

    Warum ich das Thema noch mal aufgreife?

    Weil ich gerade auf Seite 24 des Steuermagazins 2017 (steuersparen.de) gelesen habe:

    Steuererhöhung durch Rückerstattung
    Krankheitskosten werden häufig nicht der Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht. Hintergrund: Die Kasse verspricht eine Beitragsrückerstattung, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wird. Unter dem Aktenzeichen X R3/16 muss der Bundesfinanzhof klären, ob der steuermindernde Abzug zu kürzen ist. Sofern das Finanzamt der Krankenkassenbeiträge um genau diese Beitragsrückerstattung kürzt, sollte man gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.

    Da war einer mutiger als ich oder hat mehr Geld (meins hat das Finanzamt)!
    Ob ich vielleicht doch noch bestätigt werde in meiner Auffassung?

    berghaus 14.11.17
    Zuletzt geändert von berghaus; 14.11.2017, 01:11.

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      #32
      AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

      @Berghaus

      Leichenschänder :-)
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #33
        AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        @Berghaus

        Leichenschänder :-)
        Bezieht sich das auf das Thema oder Personen?

        Das Thema ist doch (noch) aktuell, weil das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden muss

        und jeder, der eine Besteuerung der BRG und damit eines Teils seiner Krankheitskosten erleidet, vorsorgilich Widerspruch einlegen sollte.

        Bei mir sind es immerhin für 2016 590€ BRG wegen Verzicht auf eine Erstattung von 215 €.

        Für die Differenz von 375 € würde ich ja durchaus die Besteuerung für richtig halten.

        berghaus 14.11.17

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          #34
          AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

          Die Leichenschändung beruht auf dem Umstand, dass der letzte Beitrag aus 2103 war.
          So alte Sachen liest eigentlich keiner mehr egal ob der Inhalt noch aktuell ist.

          Davon abgesehen hat das Thema an sich auch nichts mit ELSTER zu tun und ist daher hier komplett fehl am Platze.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #35
            AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

            Ich kann mich Beamtenschweiß nur anschließen, hat mít Elster nicht die Bohne zu tun. Und wenn dann noch wild Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht durcheinander geschmissen werden, macht das noch weniger Spaß. Wie plas schon gesagt hat, gibt es hier ein glasklares System und das willst Du zusammenschmeißen und steuerlich doppelt begünstigt werden. Mir ist klar, dass Du das anders siehst, aber ich will Dir damit nur zeigen, dass es auch eine Reihe Leute gibt, die das anders als Du sehen, nicht mehr und nicht weniger. Und da das Thema mit Elster nichts zu tun hat, schließe ich es jetzt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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